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ISSN 0931-4288
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amtlicher Strahlenschutz
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amtlicher Strahlenschutz
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Strahlenschutz: Kalkulierter Strahlentod.
Die Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in Japan und Europa
sind viel zu hoch und nehmen tausende Strahlenkrebstote in Kauf. Die
Aufnahme von Radionukliden mit der Nahrung ist nach Reaktorkatstrophen wie
der von Tschernobyl vor 25 Jahren und jetzt der von Fukushima mittel- und
langfristig der wichtigste Belastungspfad. Eine drastische Absenkung der
Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in Europa und Japan
fordern deshalb jetzt die Verbraucherorganisation foodwatch und die deutsche
Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs/Ärzte in
sozialer Verantwortung (IPPNW). Nach den Berechnungsgrundlagen der
Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) würde eine Ausschöpfung der
derzeit in Japan und in Europa für die Einfuhr japanischer Lebensmittel
geltenden Grenzwerte für Nahrungsmittel in Deutschland zu mehr als 150.000
Krebstoten jährlich führen, heißt es in einem am 20. September 2011 in Berlin
vorgestellten Report der beiden Organisationen. Und würde die gesamte
deutsche Bevölkerung sich von Lebensmitteln ernähren, die lediglich in Höhe
von 5 Prozent dieser Grenzwerte belastet sind, wäre immer noch mit mindestens
7.700 zusätzlichen Krebstoten jährlich zu rechnen. Nach anderen
Berechnungsgrundlagen als jenen der ICRP könnten es noch deutlich mehr sein
und hinzu käme ein breites Spektrum verschiedenster Erkrankungen und
genetischer Schädigungen. foodwatch und IPPNW beziehen sich dabei auf ein
Gutachten der Vorstandsmitglieder der deutschen Gesellschaft für
Strahlenschutz Thomas Dersee und Sebastian Pflugbeil, die beide auch die
Redaktion des Fachinformationsdienstes Strahlentelex bilden. Report und
Gutachten sind im Internet auf den Webseiten von foodwatch, IPPNW und
Strahlentelex in deutscher, japanischer, englischer und französischer Sprache frei abrufbar.
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Stx594-595.2011.1-4.4 (4 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Strahlenschutz / Atommüll: Ermittlungsverfahren
wegen der Freigaberegelungen von Atommüll eingestellt. Das
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Herren Prof.
Dr. Rolf Michel, Prof. Dr. Wolfgang-Ulrich Müller, Dr. Stefan Thierfeldt und
Dr. Günther Schaller als verantwortliche Berater der Bundesregierung wegen
des Verdachts des Mißbrauchs ionisierender Strahlen nach Paragraph 309 des
Strafgesetzbuches (StGB) ist eingestellt worden. Das teilte der zuständige
Staatsanwalt Dr. Venjakob der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg
Ende Oktober 2010 mit. Diese hatte, wie bereits berichtet, im Januar 2010
gegen die Strahlenschutzberater der Bundesregierung Strafanzeige erstattet.
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Stx576-577.2011.7-8.2 (2 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Atommüll in Mecklenburg-Vorpommern: Brunnenvergiftung
durch Freigabe von Atommüll in die Umwelt. Freigabe von radioaktiven
Reststoffen nach dem Konzept der „Kontrollierbaren Dosis“. Organisierte
Brunnenvergiftung: Um die endzulagernden Mengen Atommüll zu verringern,
werden radioaktive Reststoffe unterhalb gewisser Radionuklidkonzentration zur
Freisetzung in die Umwelt und freien Weiterverwertung freigegeben. Nach der
Stilllegung und beim Abbau kerntechnischer Anlagen fallen große Mengen
radioaktiver Reststoffe und Abfälle an. Für die Atomkraftwerke
Greifswald/Lubmin und Rheinsberg wird ein radioaktives Abfall- und
Restvolumen von insgesamt 210.000 Kubikmeter erwartet. Das Abfallvolumen kann
durch Konditionierungstechniken wie Hochdruckverpressen, durch Trocknung oder
Verfestigung mittels Zementierung verringert werden. Die größte Reduktion
erfolgt indes durch eine Verwertung der radioaktiven Reststoffe im
Wirtschaftskreislauf. Nach Darstellung der Energiewerke Nord GmbH (EWN)
können allein aus dem Kernkraftwerk Greifswald circa 1.200.000 Tonnen
radiologisch restriktionsfreies Material und circa 500.000 Tonnen
freizumessende Reststoffe in den Wirtschaftskreislauf beziehungsweise zur
Deponierung als gewöhnliche Abfälle verbracht werden. Nur circa 100.000
Tonnen radioaktive Reststoffe müssen später als radiologische Abfälle
zwischen- beziehungsweise endgelagert werden.
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Stx564-565.2010.2-3.2 (2 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Umweltradioaktivität: Radioaktive Rückstände
bei der Öl- und Gasförderung. Bei der Öl- und Gasförderung gelangen mit
dem sogenannten Prozesswasser Begleitstoffe wie radioaktives Radium-226,
Radium-228, Blei-210 und Thorium-228 aus dem Erdinneren an die Oberfläche.
Diese radioaktiven Stoffe natürlichen Ursprungs lagern sich unter anderem in
Schlämmen und in Förderröhren ab, so daß diese Materialien ebenfalls
radioaktiv belastet werden. Trotz der Vorschriften in der
Strahlenschutz-Verordnung (StrlSchV), die die Überwachung der Radioaktivität und
der Belastung einzelner Personen vorgibt, erfolgt die Entsorgung dieser
radioaktiven Rückstände weitgehend unkontrolliert in Eigenverantwortung durch
die Förderfirmen. Mitteilungspflichten nach Paragraph 100 der
Strahlenschutzverordnung gelten erst ab mehr als 2.000 Tonnen anfallender
Rückstände jährlich.
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Stx562-563.2010.7.1 (1 Seite)
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amtlicher Strahlenschutz
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Strahlenschutz / Atommüll: Strafanzeigen
gegen Strahlenschutz-Berater der Regierung erstattet. Gegen vier
verantwortliche Berater der Bundesregierung, deren Empfehlungen in die
amtliche Strahlenschutzpraxis eingegangen sind, hat die Bürgerinitiative
Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. jetzt im Januar 2010 Strafanzeige erstattet.
Die Anzeige richtet sich gegen den Hannoveraner Prof. Dr. Rolf Michel,
bisheriger Vorsitzender der Strahlenschutzkommission (SSK), den Essener Prof.
Dr. U. W. Müller, Vorgänger von Michel als Vorsitzender der SSK, den
Hauptberater in der Arbeitsgruppe „Freigabe“ der SSK, Dr. S. Thierfeldt, der
Mitarbeiter der Firma Brenk-Systemplanung in Aachen ist, und gegen Dr. G.
Schaller vom Institut für Strahlenhygiene in Neuherberg bei München des
Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Schaller wird speziell vorgeworfen, ein
verharmlosendes Szenario über die Einlagerung von Radionukliden in normalen
Mülldeponien (das sogenannte „Privatbrunnenmodell“) erdacht und
veröffentlicht zu haben, das die Immissionen auf die Bevölkerung
zig-tausendfach unterschätzt. Den vier Personen wirft die Bürgerinitiative,
vertreten von ihrer Vorsitzenden Kerstin Rudek und ihrem Beiratsmitglied
Dipl.-Ing. Heinrich Messerschmidt, den Mißbrauch ionisierender Strahlen nach
Paragraph 309, Absatz 2 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB) vor. Sie hätten in
verantwortlichen Positionen stehend und zum Teil gemeinsam handelnd über ihre
Beraterfunktionen für das Bundesumweltministerium und entgegen bestehenden
neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, wie sie schon vor Jahren in die
EU-Strahlenschutzrichtlinien Eingang gefunden haben, gefährliche
Aktivitätskonzentrationen in sehr großen Mengen zur Freigabe vorgeschlagen.
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Stx556-557.2010.1-2.2 (2 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Strahlenschutzpolitik: Die SSK
sucht ihren Platz. 35 Jahre Strahlenschutzkommission: Klausurtagung im
November 2009 in Berlin. Bei ihrer Gründung vor 35 Jahren war die
deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) dem Bundesinnenministerium
zugeordnet. Im Juni 1986 wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit (BMU) neu errichtet und dabei Auftraggeber der SSK.
Seit 1981 treffen sich die Mitglieder der SSK und ihrer Ausschüsse zu
jährlichen Klausurtagungen. Diesmal traf man sich am 5. und 6. November 2009
unter der Überschrift „Risiken ionisierender und nichtionisierender
Strahlung“ in Berlin. Für den langjährigen SSK-Geschäftsführer Dr. Detlef
Gumprecht war dies gleichzeitig ein Abschied in die Pensionierung. Erstmals,
so betonte Ministerialdirigent Dr. Karl-Eugen Huthmacher als Vertreter des
Auftraggebers der SSK bei der Begrüßung, war bei einer solchen Klausurtagung
zudem auch ein Journalist zugelassen. Man wolle zeigen, daß alles mit rechten
Dingen zugehe. Ein Bericht von Thomas Dersee.
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Stx550-551.2009.2-3.2 (2 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Atompolitik: Strahlenschutz ist
keine demokratische Veranstaltung. Dem Strahlenschutz fehlt es an
Legitimation und der EURATOM-Vertrag ist nicht demokratisch. Diese Einsicht
wurde jetzt erneut auf einem Symposium vermittelt, das der Wirtschaftsverband
Kernbrennstoff-Kreislauf und Kerntechnik e.V. (WKK) am 16. September 2009 in
Berlin unter dem Titel „Die neuen Basic Safety Standards (BSS) Strahlenschutz
der IAEA und der EU“ ausrichtete. Bericht und Kommentar von Thomas Dersee.
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Stx546-547.2009.7,8.2 (2 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Für die Endlagerung sind bereits Millionen Krebstote kalkuliert. Das Bundesumweltministerium veröffentlichte
neue Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle.
Wer bisher glaubte, bei sogenannten Endlagern für Atommüll handele es sich um
sichere, hermetisch verschlossene Anlagen, wird jetzt eines Anderen belehrt.
Am 15. Juli 2009 veröffentlichte das Bundesumweltministerium (BMU) anläßlich
der Vorstellung des Jahresberichts 2008 des Bundesamtes für Strahlenschutz
(BfS) die Endfassung neuer Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung
hochradioaktiver Abfälle. Dem BMU zufolge entsprechen sie „dem aktuellen
Stand von Wissenschaft und Technik“. Die neuen Sicherheitsanforderungen
sollen ausschließlich für ein zu errichtendes Endlager für wärmeentwickelnde
radioaktive Abfälle gelten und insoweit die am 5. Januar 1983 im
Bundesanzeiger bekannt gemachten Sicherheitskriterien für die Endlagerung
radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk ersetzen. Sie sollen Planungsgrundlage
für das Bundesamt für Strahlenschutz sein. Bericht mit einem Kommentar von
Thomas Dersee.
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Stx542-543.2009.1-3.3 (3 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Die ICRP-Risikoschätzungen
beschreiben nicht die Realität. Internationale Konferenz der Europäischen
Kommission für Strahlenrisiken (ECRR) auf der griechischen Insel Lesbos. Am 5. und 6. Mai 2009 trafen sich
Fachleute für die Wirkungen ionisierender Strahlen auf Einladung des European
Committee on Radiation Risk (ECRR) in Molyvos auf der griechischen Insel
Lesbos. In den Vorträgen und Diskussionen ging es um die Kritik an der
gegenwärtig üblichen Einschätzung des Strahlenrisikos auf der Grundlage der
Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) bzw. des
BEIR VII-Reports aus der Akademie der Wissenschaften der USA und um die sich
abzeichnenden Entwicklungen aufgrund der von diesen beiden Organisationen
bisher weitgehend ignorierten Forschungsergebnisse der letzten Jahrzehnte.
Bericht von Sebastian Pflugbeil.
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Stx538.2009.5-6.2 (2 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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IPPNW fordert „Reference-Embryo“
statt „Reference-Man“. Wegen der Ergebnisse der Kinderkrebsstudie
(KiKK-Studie) des deutschen Kinderkrebsregisters fordert die atomkritische
Ärzteorganisation IPPNW umgehende Verbesserungen im Strahlenschutz mit der
Einführung eines „Reference-Embryos“ zum Schutz von Kindern. Menschen, die in
AKW-Nähe wohnen, müssen verständlich und sachgerecht über das nachgewiesen
erhöhte Erkrankungsrisiko bei Kleinkindern aufgeklärt werden. Weil dies –
trotz wiederholter Aufforderung – von den zuständigen Behörden immer noch
nicht in die Wege geleitet worden ist, hat die IPPNW in Kooperation mit den
Machern der Kampagne „ausgestrahlt“ eine Informationsbroschüre verfaßt, in
der viele Fragen zum Thema Kinderkrebs um Atomkraftwerke verständlich und
fundiert beantwortet werden.
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Stx536-537.2009.4-5.2 (2 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Atomrecht: Die Bundesregierung
vollzieht die sicherheits- und vorsorgeorientierten Vorschriften des
Atomgesetzes nicht. Gutachterin fordert Stärkung der Atomaufsicht und
Umkehr der Beweislast. Das Risiko für Kinder unter fünf Jahren, an Krebs und
Leukämie zu erkranken, nimmt zu, je näher ihr Wohnort an einem Kernkraftwerk
liegt. Trotz dieser durch aktuelle Untersuchungen nachgewiesenen
Dauergefährdung wird nach wie vor keine Schadensvorsorge betrieben, wie sie
vom Atomgesetz vorgeschrieben ist. Darauf machte die Europäische Vereinigung
für Erneuerbare Energien Eurosolar e.V. zum 23. Jahrestag der
Reaktorkatastrophe von Tschernobyl am 26. April 2009 aufmerksam. In einem von
Eurosolar in Auftrag gegebenen Kurzgutachten „Sicherheitsgewinn durch
Stärkung der Atomaufsicht“ kommt die Anwältin und Expertin für Umweltrecht
Dr. Cornelia Ziehm, Berlin, zu dem Schluß: „Der gebotene sicherheits- und
vorsorgeorientierte Vollzug des Atomgesetzes findet nicht statt. Eine klare
und gesetzlich verankerte Umkehr der Beweislast sowohl für Maßnahmen der
Atomaufsicht als auch mit Blick auf die Geltendmachung zivilrechtlicher
Haftungsansprüche ist überfällig.“ Der Staat müsse Konsequenzen daraus
ziehen, daß ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der mit dem Betrieb von
Leistungsreaktoren verbundenen Strahlenexposition und dem Anstieg des
Erkrankungsrisikos nach Auffassung von Wissenschaftlern nicht ausgeschlossen
wird.
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Stx536-537.2009.1-4.4 (4 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Keine wissenschaftliche
Neuausrichtung des BfS. Die wissenschaftlich hohe Reputation des
Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) im Bereich des Strahlenschutzes stehe
„außer Frage“ erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 11. März 2009
auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur wissenschaftlichen
Fachkompetenz des Bundesamtes, ob das BfS seit April 2006 den Anteil eigener
Forschung intensiviert habe, um eine entsprechende Beratung im Bereich der
Kernenergie und des Strahlenschutzes bieten zu können. Im Mai 2006 hatte der
Wissenschaftsrat in einer Stellungnahme gravierende Mängel bei der
Fachkompetenz des BfS konstatiert und dem BMU eine Reihe von Empfehlungen
gegeben, dem abzuhelfen.
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Stx534-535.2009.7.1 (1 Seite)
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amtlicher Strahlenschutz
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Neutronen als Strahlenschutzproblem
bei Atommülltransporten. Der Transport verglaster hochradioaktiver
Abfälle im November 2008 von der französischen Wiederaufarbeitungsanlage für
abgebrannte Brennelemente La Hague in das Zwischenlager nach Gorleben
erfolgte in französischen Transportbehältern. Etwa 80 Prozent der nach
offizieller Dosisbestimmung von ihnen ausgehenden Exposition wird durch
Neutronen erzeugt. Würde man die biologische Wirkung von Neutronen deutlich
höher einschätzen, als dieses in der Strahlenschutzverordnung angenommen
wird, käme es zu einer Grenzwertüberschreitung. Über die Wirkung von dicht
ionisierender Strahlung, zu der Neutronen gerechnet werden, gibt es seit
langem Debatten in der Wissenschaft. Die Argumente von Kritikern des
offiziellen Strahlenschutzes, die in der Vergangenheit eine erhebliche
Unterschätzung der Neutronenwirkung geltend gemacht haben, werden durch
neuere Befunde an Flugpersonal und anderen menschlichen Kollektiven, die
dicht ionisierender Strahlung ausgesetzt waren, gestützt. Von Prof. Dr. Inge
Schmitz-Feuerhake, Gesellschaft für Strahlenschutz
e.V.
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Stx532-533.2009.6-11.6 (6 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Kinderkrebs um Atomkraftwerke: SSK
in Erklärungsnot. Die Mitglieder der deutschen Strahlenschutzkommission
(SSK) geben sich ahnungslos, woher die vermehrten Leukämieerkrankungen bei
den Atomkraftwerken kommen mögen und sind auf der Suche nach dem
„molekulargenetischen Faktor“ bei Krümmel, Sellafield und Dounray. Bericht
von einem „Fachgespräch“ im Februar 2009 in Bonn. Von Dr. Sebastian
Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.
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Stx532-533.2009.1-5.5 (5 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Parlamentsbericht zur
Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung 2007 veröffentlicht. Im November
2008 hat die Bundesregierung ihren Bericht zur „Umweltradioaktivität und
Strahlenbelastung im Jahr 2007“ zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages
vorgelegt. Demnach schlägt die natürliche, aber auch zivilisatorisch
veränderte Strahlenbelastung mit jährlich 2 bis 3, rechnerisch im Mittel mit
jährlich 2,1 Millisievert (mSv) zu Buche und die zivilisatorische, ganz
überwiegend durch Röntgenuntersuchungen in der Medizin verursachte
Strahlenbelastung mit 1,9 Millisievert (mSv). Die Strahlenbelastungen in der
Umgebung der Forschungszentren Karlsruhe und ganz besonders Jülich liegen
etwa zehnfach über denen der Atomkraftwerke.
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Stx526-527.2008.3-5.3 (3 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Fehlender
Beweis ist kein Beweis für das Gegenteil. Den englischen und französischen
Regierungen scheinen zwei neue epidemiologische Studien [Laurier et al., 2008
und Bithell et al., 2008] zu einem Versuch nutzen zu wollen, die deutsche
Kinderkrebsstudie [KiKK-Studie; Spix et al, 2008 und Kaatsch et al., 2008] zu
diskreditieren und die Ansicht zu stützen, daß es bei ihren eigenen
Kernkraftwerken keinen Anstieg von Kinderleukämien gebe. Darauf macht Dr. Ian
Fairlie (London) in einer Mitteilung vom 21. November 2008 aufmerksam. Die
Studien von Laurier (Frankreich) und Bithell (Großbritannien) kommen zu dem
Schluß, daß es „keinen Hinweis“ oder „keinen Beweis“ für einen
Leukämieanstieg bei französischen beziehungsweise englischen Kernreaktoren
gebe.
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Stx526-527.2008.2-3.2 (2 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Probleme
mit der wissenschaftlichen Begründung der SSK-Stellungnahme zur KiKK-Studie. Fachgespräch
in Bonn auf Ende Februar 2009 verschoben. Die deutsche
Strahlenschutzkommission (SSK) hat offenbar Probleme mit der
wissenschaftlichen Begründung ihrer Stellungnahme zur Kinderkrebsstudie des
Kinderkrebsregisters in Mainz (KiKK-Studie). „Aus Termingründen“ werde das
ursprünglich für den 16. Dezember 2008 in Bonn geplante Fachgespräch, auf der
sich die SSK laut Erklärung des Bundesumweltministeriums (BMU) einer
Fachdiskussion stellen sollte, auf den 26. Februar 2009 verschoben. Das teilte
die SSK auf ihrer Homepage mit. Auch erst „rechtzeitig vor diesem Termin“
wolle sie nun eine „vollständige wissenschaftliche Begründung“
veröffentlichen. Die SSK hatte, wie bereits in der vorigen
Strahlentelex-Ausgabe berichtet, am 9. Oktober 2008 auf einem „nicht
öffentlichen“ Pressegespräch, das „auf wenige Tageszeitungen und
Hörfunkstationen beschränkt“ war, ihre Beratungsergebnisse zur KiKK-Studie
vorgestellt. Die Strahlenexposition durch Kernkraftwerke könne die Ergebnisse
der KiKK-Studie nicht erklären, für die Entstehung von Leukämien seien eine
Vielzahl von Einflußfaktoren möglich und es wäre vernünftiger gewesen, die
Studie nicht durchzuführen, waren Kernaussagen, die die SSK nun
Schwierigkeiten hat, wissenschaftlich zu begründen.
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Stx526-527.2008.1-2.2 (2 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Einfluss
der Form der Dosis-Wirkungsbeziehung auf das Leukämierisiko. Von Alfred
Körblein. Bei der Ermittlung des Strahlenrisikos wird stillschweigend
vorausgesetzt, dass die Strahlenwirkung proportional zur Dosis ist. Wenn aber
diese Annahme nicht zutrifft und die Strahlenwirkung überproportional mit der
Dosis ansteigt, führt eine Mittelung der Dosis dann zu einer Unterschätzung
des Risikos, wenn die Dosisbelastung starke örtliche und zeitliche
Schwankungen aufweist, wie das charakteristisch für die Strahlenbelastung im
Nahbereich von Kernkraftwerken ist. Dies ist der Grundgedanke, der dazu
beitragen soll, die Erklärungslücke zwischen den Befunden der KiKK-Studie und
dem momentanen Stand des radiobiologischen Wissens zu schließen.
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Stx524-525.2008.8-10.3 (3 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Epidemiologie: Von der Gefahr
der Vertrottelung in Kommissionen und in der Wissenschaft. Von Sebastian
Pflugbeil. Das Vertrottelungssyndrom wurde nach dem Strahlenbiologen
Prof. Dr.med. Klaus-Rüdiger Trott benannt. Vor vielen Jahren arbeitete er in
der GSF in Neuherberg am Nordrand von München und er war von 1975 bis 1981
Mitglied der Strahlenschutzkommission (SSK). Trott wurde dadurch bekannt,
dass er als Fachgutachter der Bayerischen Staatsregierung die
Unbedenklichkeit der atomaren Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf für die
Bevölkerung garantierte und sich im Kollegenkreis damit brüstete, für den
Ministerpräsidenten Strauß Redebeiträge zur Durchsetzung der Atomprogramme
geschrieben zu haben. Als wissenschaftshistorisch klassisch gilt der folgende
Gedankengang von Professor Trott: „Man sollte sich dem öffentlichen Druck,
große epidemiologische Studien durchzuführen, unbedingt widersetzen. ...
Entweder findet man nichts, dann hat man es vorher gewusst – man kann
übrigens auch gar nichts finden – oder man findet, wie in Sellafield, doch
etwas, dann hat man sehr große Schwierigkeiten, einen solchen Zufallsbefund
wieder wegzudiskutieren.“ (In: Energiepolitisches Gespräch mit dem
Bayerischen Ministerpräsidenten, „Umwelt und Energie, Teil II“, 1987)
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Stx524-525.2008.7-8.2 (2 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Feuchtgebiete
– der neue Bestseller der Strahlenschutzkommission. Sind die Leukämien
bei Krümmel und anderswo durch Wasserdampf entstanden? Von Inge
Schmitz-Feuerhake. Es war nicht zu erwarten, dass die deutsche
Strahlenschutzkommission aus dem Ergebnis der Kinderkrebsstudie bei
Kernkraftwerken von 2007 (KiKK) in einer nachvollziehbaren Weise Lehren
ziehen würde. Als weiland 1991 die Leukämiehäufung beim AKW Krümmel
unübersehbar geworden war, verkündete der damalige Umweltminister Klaus
Töpfer vor Ort, Radioaktivität sei als Ursache auszuschließen, es handele
sich wahrscheinlich um eine Virusinfektion. Auf erstaunte Nachfrage von
Journalisten teilte er mit, das hätten ihm seine Berater in der
Strahlenschutzkommission (SSK) gesagt. Die SSK hielt es für
unwissenschaftlich, der Radioaktivitätsthese überhaupt nachzugehen.
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Stx524-525.2008.5-7.3 (3 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Epidemiologische
Tatsachen fordern „gegenwärtigen strahlenbiologischen Kenntnisstand“ heraus. Anmerkungen
zur Stellungnahme der Strahlenschutzkommission (SSK) zur KiKK-Studie. Von
Hagen Scherb. Die Stellungnahme der Strahlenschutzkommission (SSK) zur
KiKK-Studie strapaziert den Begriff „gegenwärtiger Kenntnisstand“. Es ist zu
kritisieren, daß sich die SSK dabei auf ein seit Jahrzehnten veraltetes
„Wissen“ beruft. Mittlerweile ist es in vielen epidemiologischen Studien
gelungen, die Wirkung von Niedrigdosisstrahlung zweifelsfrei nachzuweisen.
Die Verdoppelungsdosen für angeborene Fehlbildungen (genetische Effekte, zum
Beispiel Down Syndrom) liegen teilweise in der Größenordnung von 1
Millisievert pro Jahr (mSv/a), und das Geschlechtschancenverhältnis (sex odds
ratio) pro mSv/a liegt bei 1.015. Dem muß man gegenüberstellen, daß das
Wissenschaftliche Komitee der Vereinten Nationen für die Wirkung von
Atomstrahlung UNSCEAR [4] von einem relativen Risiko pro Gray (Gy) für
Fehlbildungen von 1,033 ausgeht. Das entspricht etwa einer Verdoppelungsdosis
von 20 Gray: The estimate of risk for congenital abnormalities is about 2,000
cases per million live births (compared to 60,000 cases per million live
births).
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Stx524-525.2008.4-5.2 (2 Seiten)
Zu
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amtlicher Strahlenschutz
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Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Ein
Psychogramm der Strahlenschutzkommission. Stellungnahme der
Strahlenschutzkommission (SSK) zur KiKK-Studie stößt auf Widerspruch. Zweifel
an der Seriosität. Bundesregierung wird aufgefordert zu reagieren. „Kein
strengerer Strahlenschutz – In der Umgebung deutscher Kernkraftwerke sind
keine strengeren Vorschriften im Strahlenschutz notwendig, weil sich ein
Zusammenhang mit Leukämie nicht nachweisen lässt. Das teilte am Donnerstag
das Bundesumweltministerium in Berlin mit. Es berief sich auf eine
Untersuchung der Strahlenschutzkommission. Diese war von Umweltminister
Gabriel beauftragt worden, die Gründe herauszufinden, warum die Statistik in
einem Fünf-Kilometer-Radius um Kernkraftwerke ein erhöhtes Leukämie-Risiko
bei Kindern unter fünf Jahren ausweist. Die Kommission kam zu dem Ergebnis,
dass es eine wissenschaftlich nachvollziehbare Ursache für diese Beobachtung
nicht gibt, weil die Strahlenbelastung der Kraftwerke viel zu gering sei, um
Leukämie auslösen zu können. (km.)“ So faßte die Frankfurter Allgemeine
Zeitung in ihrer Ausgabe vom 10. Oktober 2008 das Ergebnis eines
Pressegesprächs vom Vortag im Bundesumweltministerium (BMU) in Berlin
zusammen. Gesprächspartner waren der Unterabteilungsleiter Strahlenschutz des
BMU, Dr. Karl-Eugen Huthmacher, der Fachbereichsleiter Strahlenschutz und
Gesundheit des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Dr. Wolfgang Weiß, der
Vorsitzende der Strahlenschutzkommission (SSK) der Bundesregierung, Prof. Dr.
Rolf Michel, und der Leiter der SSK-Arbeitsgruppe zur Bewertung der
KiKK-Studie und ehemalige SSK-Vorsitzende Prof. Dr. Wolfgang-Ulrich Müller.
Mit der Begründung, der Zugang zu dem Gespräch sei „nicht öffentlich“,
sondern „auf wenige Tageszeitungen und Hörfunkstationen beschränkt“, war Strahlentelex
zuvor kurzfristig wieder ausgeladen worden. Der Einschätzung, man habe sich
vor unbequemen Fragen gefürchtet, wurde von Seiten des BMU nicht
widersprochen. Aus dem BfS verlautete, man habe das Gespräch „möglichst
niedrig hängen“ wollen, falls von Seiten der SSK zu viel Unsinn erzählt
werde.
Gegendarstellung: Im Artikel „Ein
Psychogramm der Strahlenschutzkommission“ vom 06. November 2008 behaupten Sie
im Zusammenhang mit einem Pressegespräch des BMU: „Aus dem BfS verlautete,
man habe das Gespräch „möglichst niedrig hängen“ wollen, falls von Seiten der
SSK zu viel Unsinn erzählt werde.“ Diese Aussage entbehrt jeder Grundlage.
Ich weise sie mit aller Entschiedenheit zurück. Die Position des BfS zur
Bewertung der SSK-Stellungnahme ist der vorläufigen fachlichen Bewertung des
SSK-Berichts durch das BfS vom 9. Oktober zu entnehmen (http://www.bfs.de/de/kerntechnik/kinderkrebs/Stellungnahme_SSK).
Dort wird ausgeführt, dass sich „das BfS in seiner ersten Bewertung der
KiKK-Studie vom Dezember 2007 durch das jetzt vorgelegte Gutachten von Darby
und Read bestätigt sieht. Auch die zentralen Aussagen der SSK-Bewertung
bestätigen die Positionierung des BfS vom Dezember 2007. In den zentralen
Aussagen ergeben sich auch keine Widersprüche zur Bewertung der
„Epidemiologischen Qualitätsprüfung der KiKK-Studien“ durch die Professoren
Jöckel, Greiser und Hoffmann vom 19.03.2008.“ Werner Nording, Pressesprecher,
BfS
Anmerkung der Redaktion: Nach
dem Presserecht besteht ein Anspruch auf Wiedergabe einer Gegendarstellung
unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt. Strahlentelex betont, daß die vom
BfS-Sprecher beanstandete Aussage im Strahlentelex vom November 2008 richtig
zitiert worden ist.
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Stx.524-525.2008.1-3.3 (3 Seiten)
Zu
den Originalseiten im pdf-Format
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amtlicher Strahlenschutz
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Kinderkrebs in der Umgebung von
Kernkraftwerken: „Eine entscheidende Public Health-Studie“ - Die
kritische Überprüfung der Grundannahmen der geltenden Strahlenschutznormen
und eine Neueinschätzung der Risikofaktoren bei Strahlenexposition sind
notwendig. Die Nachricht von den Ergebnissen der Kinderkrebsstudie des
Mainzer Kinderkrebsregisters (KiKK-Studie) fand bislang auch in den USA viel
zu wenig Beachtung. Deshalb verfaßte Rudi H. Nussbaum, emeritierter Professor
für Physik und Umweltwissenschaften an der Portland State University in
Portland/Oregon (USA), einen Kommentar zu dieser Studie für seine
angelsächsischen Kollegen und die Medien, wovon er Strahlentelex
freundlicherweise eine Kopie schickte. Der Nachweis eines steilen Anstiegs
des Erkrankungsrisikos für Leukämie und andere Krebsarten bei Kindern unter 5
Jahren, je näher sie bei einem der deutschen Atomkraftwerke leben, stimme
nachdenklich und beunruhige. Angela Merkels konservative Regierung, so
schreibt Nussbaum aus der Perspektive eines anderen Kontinents, hat
Wissenschaftler des zentralen Kinderkrebsregisters beauftragt, eine
endgültige Studie über eine Überzahl von Krebserkrankungen bei Kindern in der
Umgebung von Atomreaktoren zu erstellen. Damit sollte offenbar das Konzept
der rot-grünen Vorgängerregierung (unter deren Regie war die Studie
ursprünglich in Auftrag gegeben worden) für einen Atomausstieg unterminiert
und dem öffentlichen Widerstand gegen ein Wiedererstarken der deutschen
Nuklearindustrie etwas entgegengesetzt werden.
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Stx516-517.2008.1-2.2 (2 Seiten)
Zu
den Originalseiten im pdf-Format
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amtlicher Strahlenschutz
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Strahlenschutznovelle: Die Brunnenvergifter
sind weiter am Werk. Der leichtfertige Umgang mit Radionukliden bleibt
mit den Freigrenzen- und Freigaberegelungen auch im neuen Änderungsentwurf
für die Strahlenschutzverordnung erhalten. Im März 2007 hatte das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) einen
Änderungsentwurf zur derzeit geltenden Strahlenschutzverordnung aus dem Jahre
2001 vorgelegt. Unter der Federführung des im Strahlenschutz fachkundigen
Diplom-Ingenieurs Heinrich Messerschmidt hat auch die Bürgerinitiative
Umweltschutz Lüchow-Dannenberg dazu Stellung genommen. Dabei rügt sie
speziell, daß der Widersinn in der geltenden Freigrenzenregelung nicht
ausgeräumt wird und die Freigaberegelungen weder sachlich noch
wissenschaftlich begründbare Grundlagen haben.
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Stx494-495.2007.7,8.2 (2 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
Zum Originaltext
der Stellungnahme der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg
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amtlicher Strahlenschutz
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Internationale
Strahlenschutzkommission (ICRP) macht Rückwärtssalto. Bundesumweltminister
Gabriel: Neue Erkenntnisse zur Wirkung der Strahlung auf den Menschen stärker
berücksichtigen. Strahlen wirken offenbar doch stärker auf Menschen ein
als bisher angenommen. Auf einer Konferenz über neue Erkenntnisse zur Wirkung
ionisierender Strahlung am 19. Juni 2007 in Berlin und im Rahmen der
deutschen EU-Ratspräsidentschaft, hat Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die
schnelle Umsetzung des neuen Wissens in das Strahlenschutzrecht und den
praktischen Vollzug gefordert. „Es geht darum, jeden der neuen Sachverhalte
eingehend zu prüfen und klare Antworten auf die Frage zu geben, ob unsere
bestehenden Schutzsysteme den Stand des Wissens noch richtig und angemessen
abbilden. Wo dies nicht der Fall ist, muß unverzüglich gehandelt werden“,
forderte Gabriel. Dies sei der grundsätzlichen Verpflichtung der
Umweltpolitik zur rechtzeitigen und angemessenen Vorsorge gegen Umwelt- und
Gesundheitsrisiken geschuldet und gelte sowohl für das europäische wie auch
für das nationale Strahlenschutzrecht. Gabriel: „Die Schutzstandards dürften
dem Wissensstand nicht hinterherhinken. Gleiches gilt für den praktischen
Vollzug.“ Das ist bisher nicht der Fall. Jahrzehntelange Verzögerungen sind
im Gegenteil Standard, die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP)
nimmt neue Erkenntnisse traditionell nur zögerlich auf. Vorgestellt vom
ICRP-Vorsitzenden, Dr. Lars-Erik Holm, wurde jetzt auf der Berliner
Strahlenschutzkonferenz eine neue Grundsatzempfehlung der Kommission
erläutert. Sie soll deren 17 Jahre alte von 1990 ablösen. Zwar bereits im
März 2007 verabschiedet, liegt sie aber noch nicht in verbindlicher Druckform
vor, sondern ist erst für den Herbst 2007 angekündigt. Bericht mit einem
Kommentar von Thomas Dersee.
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Stx492-493.2007.1-3 (3 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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amtlicher Strahlenschutz
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Strahlenschutzverordnung: Die neuen
Strahlenschutz-Regelungen sind so falsch wie die vorigen. Stellungnahme der
Gesellschaft für Strahlenschutz zum Referentenentwurf einer „Ersten
Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen“. „Die
Gesellschaft für Strahlenschutz bedauert, daß gravierende Mängel der
geltenden Strahlenschutzverordnung in den vorliegenden Änderungen nicht
beseitigt wurden.“ Das erklärte deren Präsident Dr. Sebastian Pflugbeil in
einer Stellungnahme vom 17. Mai 2007 anläßlich der Länder- und
Verbändeanhörung, zu der die Abteilung Reaktorsicherheit des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für
den 25. Mai 2007 nach Bonn eingeladen hatte. Exemplarisch nennt Pflugbeil
„die Verschlechterung des Strahlenschutzes für Schwangere und die unsinnigen
Vorschriften zu Freigrenzen“. Insgesamt befremde der Schematismus der
Begründungen, heißt es in der Stellungnahme der Gesellschaft für
Strahlenschutz und sie schlägt vor, „daß ebenso regelmäßig wie die Frage der
Kosten der Gesetzesänderung oder des bürokratischen Aufwandes die Frage zu
beantworten ist, ob durch die Änderung das Schutzniveau und die
Rechtssicherheit für die (strahlenexponierten) betroffenen Personen
verbessert werden.“
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Stx490-491.2007.1-3.3 (3 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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amtlicher Strahlenschutz
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Neue Freigabewerte und
Vereinfachungen des Strahlenschutzes geplant. Änderungen der Strahlenschutz-
und der Röntgenverordnung mit neuen Freigabewerten und Vereinfachungen des
Strahlenschutzes hat das Bundesumweltministerium vorbereitet. Am 25. Mai 2007
will es dazu in Bonn die Länder und Verbände anhören. Der Entwurf der „Ersten
Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen“
einschließlich Begründung, synoptischer Gegenüberstellung von aktueller und
künftiger Fassung sowie das Hintergrundpapier des BMU sind im Internet auf
der Homepage des BMU unter www.bmu.de/strahlenschutz/downloads/doc/39098.php
abrufbar.
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Stx486-487.2007.5-6.2 (2 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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amtlicher Strahlenschutz
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Unterrichtung 2005. Ihren
Bericht „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2005“ zur
Berichterstattung an den Deutschen Bundestag und Bundesrat über die
Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt hat die Bundesregierung Ende
Oktober 2006 vorgelegt und im Internet veröffentlicht. Er kann unter der
Adresse http://www.bmu.de/strahlenschutz/downloads/doc/38070.php
heruntergeladen werden. Demnach nahm die Anzahl der Computertomographien von
2002 auf 2003 um weitere 3 Prozent zu und die mittlere effektive Dosis der
Bevölkerung durch Röntgen stieg bei 1,7 Untersuchungen pro Einwohner und Jahr
auf 1,7 Millisievert.
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Stx478-479.2006.8.1 (1 Seite)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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amtlicher Strahlenschutz
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„Schützen wir (uns) richtig?“
Öffentliche Tagung des Bundesumweltministeriums und der Deutschen Krebshilfe
mit dem Bundesamt für Strahlenschutz und der Strahlenschutzkommission am 14.
November 2006 in Hamburg. Strahlung als Krebsursache besser zu erforschen und
wirksamer zu bekämpfen, forderte der parlamentarische Staatssekretär im
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Michael
Müller am 14. November 2006 auf einer Tagung des BMU und der Deutschen
Krebshilfe e.V. mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und der
Strahlenschutzkommission (SSK). Die Frage „Schützen wir (uns) richtig?“ war
als Motto der Tagung gewählt worden. Die gesundheitliche Gefährdung durch
Strahlung werde nach wie vor unterschätzt, hieß es in der Einladung zur
Hamburger Tagung. Von Kindheit an seien alle Menschen sowohl im Alltag als
auch am Arbeitsplatz unterschiedlichsten Strahlungen ausgesetzt, die
Krebserkrankungen auslösen können. Dazu gehörten ultraviolette (UV) Strahlen
der Sonne und in Solarien und ionisierende Strahlen, insbesondere in der
radiologischen Diagnostik und speziell mittels Computertomographie (CT).
Neuerdings komme auch noch ein „Manager-Check-up“ als freiwillige Früherkennungsuntersuchung
bei Gesunden per Hochdosis-Computertomographie in Mode, die die
Lebenszeit-Strahlendosis um ein Vielfaches mehr erhöhe als herkömmliche
Röntgenverfahren. Um die Strahlenexposition auf ein vertretbares Maß zu
reduzieren, werde deshalb eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung beim Umgang
mit Strahlung gefordert, wie sie bereits in der Strahlenschutzverordnung und
der Röntgenverordnung vorgeschrieben sei. Die Tagung wolle über den neuesten
Stand des Risikomanagements beim Strahlenschutz in der Medizin, am
Arbeitsplatz und im Alltag informieren. Im Mittelpunkt standen die
Schädigungen der Haut durch UV-Strahlung, die Computertomographie, die
Reihenuntersuchungen mittels Mammographie und die Belastungen durch das dem
Untergrund entweichende radioaktive Gas Radon in Wohnräumen. Bericht von
Thomas Dersee.
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Stx478-479.2006.2-5.4 (4 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Wissenschaftsrat vermißt eine „hinreichende
wissenschaftliche Basis“ beim Bundesamt für Strahlenschutz. Vernichtend
ist das im Mai 2006 veröffentlichte Urteil des Wissenschaftsrates über das
Bundesamt für Strahlenschutz: Die Wahrnehmung wissenschaftlicher
Forschungsergebnisse geschehe „selektiv“. Auf Grund fehlender
wissenschaftlicher Basierung werde das Amt insgesamt dem Anspruch nicht
gerecht, neutraler Informationsvermittler in allen Fragen des
Strahlenschutzes und der Kernenergie zu sein. Vor allem bei der nuklearen
Sicherheit und der nuklearen Entsorgung befinde sich das Amt nicht auf dem
aktuellen wissenschaftlichen Niveau. „Die naturwissenschaftlichen Grundlagen
der Nuklear- und Strahlenschutzforschung werden zugunsten von
gesellschaftspolitischen Vorstellungen in Frage gestellt“, urteilt der
Wissenschaftsrat über das Bundesamt für Strahlenschutz. Gemeint sind der
Atomausstieg und die politische Vorgabe eines einzigen Endlagers für alle
Arten von radioaktiven Abfällen.
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Stx466-467.2006.2-6.5 (5 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Wir gehen nicht vorsichtiger um mit
Radioaktivität, sondern nachlässiger. 20 Jahre Beobachtungen im
Strahlenschutz. In der Folge der Reaktorkatastrophe vor 20 Jahren hat sich
in der Wahrnehmung und Behandlung von Radioaktivität ein Wandel vollzogen. In
den Interessenkonflikten um den Atomausstieg hat das dazu geführt, daß der
Strahlenschutz in Deutschland abgeschwächt wurde, sogar über das von der EU
geforderte Maß hinaus. Eine ökonomische Deckelung wurde eingeführt und der
Grundsatz des Minimierungsgebots aufgegeben. Wir gehen tatsächlich heute
nicht vorsichtiger, sondern nachlässiger mit der Radioaktivität um. Dem
Fatalismus aber sollte nicht nachgegeben werden, denn die gesundheitlichen
Folgeschäden sind größer als gerne behauptet. Ein Bericht von Thomas Dersee.
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Stx464-465.2006.1-6.6 (6 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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BfS-Jahresbericht 2004 vorgestellt. "Der Mensch hat kein
Sinnesorgan für Strahlung. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich daher auf
die zu ihrem Schutz ergriffenen Maßnahmen verlassen können", meinte der
Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, jetzt
anläßlich der Vorstellung des BfS-Jahresberichtes 2004 im Juni 2005 in
Berlin.
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Stx444-445.2005.8.1 (1 Seite)
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amtlicher Strahlenschutz
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Atompolitik / Strahlenschutz: BfS bietet "Leitlinien
Strahlenschutz" zur Diskussion an. Das Bundesamt für Strahlenschutz
(BfS) möchte während der Zeit des Bundestagswahlkampfes im Sommer und Herbst
2005 die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit stärker auf die gesundheitlichen
Wirkungen von Strahlung richten. Die Strahlenschutzbehörde hat dazu in 18
Punkten sogenannte "Leitlinien Strahlenschutz" erarbeitet, in denen
die Grundlagen des Strahlenschutzes sowie zukünftige Herausforderungen
dargelegt werden.
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Stx444-445.2005.7,8.2 (2 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Strahlenschutz: Die Regelungen zur Freigabe radioaktiver Abfälle können
zu schweren Körperschäden und sogar zu Tötungen führen. Schwere Mängel der Strahlenschutzverordnung.
Die rot-grüne Bundesregierung in Berlin unter Bundeskanzler Schröder (SPD)
hat die Vorschläge der seinerzeit noch von Frau Merkel (CDU) berufenen
Strahlenschutzkommission (SSK) in den wichtigen Schutzbereichen
"Freigrenzen" und "uneingeschränkte Freigabe" des
hochgefährlichen Atommülls beim sogenannten "Rückbau"
stillzulegender Atomkraftwerke im Verhältnis 1:1 in die seit dem 1. August
2001 gültige Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) übernommen und damit
umgesetzt. Dadurch hat sie den Schutz der Bevölkerung in diesen Bereichen
praktisch aufgehoben und ad absurdum geführt. Ein Beitrag von Dipl.-Ing.
Heinrich Messerschmidt.
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Stx444-445.2005.1-3.3 (3 Seiten)
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+ Stx446-447.2005.2.1 (1 Seite mit Korrekturvermerk)
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amtlicher Strahlenschutz
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Strahlenschäden: Wie verlässlich sind die Grenzwerte? Neue Erkenntnisse
über die Wirkung inkorporierter Radioaktivität. Von Inge Schmitz-Feuerhake.
Es werden unvollständige Annahmen über die zu erwartenden Effekte bei
niedriger Strahlendosis gemacht. Die japanischen Atombombenüberlebenden sind
keine geeignete Referenzbevölkerung zur Beurteilung der Gesundheitsschäden
durch Umweltradioaktivität. Das System zur Sicherung der Einhaltung der
Grenzwerte ist fehlerhaft. Angesichts der Fülle der zu beobachtenden Effekte
nach Tschernobyl wird klar, dass sich die Dosis mit Hilfe der herkömmlichen
und amtlich vorgeschriebenen Methodik nicht bestimmen läßt. Außer in den
direkten Anrainerländern Ukraine und Weißrussland wurde nach dem
Reaktorunfall von Tschernobyl auch aus dem Nachbarland Türkei eine Zunahme
von Fehlbildungen bei Säuglingen gemeldet. Erstaunlich sind auch die Effekte
in weit entfernten europäischen Ländern. Das erklärte Frau Prof. Dr. Inge
Schmitz-Feuerhake, Köln, in ihrem Beitrag auf dem 2. Fachgespräch zur
Situation im Atommüll-Endlager Asse II in Wolfenbüttel am 23. April 2005.
Strahlentelex dokumentiert hier diesen Beitrag.
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Stx442-443.2005.1-6.6 (6 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Die Strahlenbelastung durch Radon soll auch in Wohnungen begrenzt
werden. Regelungen zur Begrenzung der Strahlenbelastung durch Radon am
Arbeitsplatz enthält die geltende Strahlenschutzverordnung. Es sei notwendig
und konsequent, nun auch die Radonbelastung in Wohnungen zu begrenzen, heißt
es im Bundesumweltministerium (BMU), nachdem die deutsche
Strahlenschutzkommission (SSK) im Juni 2004 nach Fertigstellung einer großen
deutschen Studie (H.-E. Wichmann et al., GSF) festgestellt hatte, daß ab
einer Radonkonzentration von 150 Becquerel pro Kubikmeter Wohnraumluft ein
zusätzliches Lungenkrebsrisiko statistisch signifikant nachweisbar ist. In
den Bundesländern stößt ein Radonschutzgesetz jedoch auf Vorbehalte.
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Stx430-431.2004.5,6.2 (2 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Die Schwermetallbelastung durch Uran wurde bisher unterschätzt.
Bundesbehörden diskutieren derzeit einen Grenzwert für Urangift im
Trinkwasser und die Forscher des Braunschweiger Instituts für
Pflanzenernährung und Bodenkunde der Bundesforschungsanstalt für
Landwirtschaft (FAL) fordern zudem die Deklaration des Urangehaltes auf
Mineralwasserflaschen. Unter dem Titel "Uran-Umwelt-Unbehagen" fand
am 14. Oktober 2004 in Braunschweig ein ganztägiges Statusseminar statt. Ein
Tagungsbericht von Inge Lindemann.
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Stx430-431.2004.3-5.3 (3 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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BfS-Jahresbericht 2003: Diagnostische Referenzwerte zur Verbesserung
des medizinischen Strahlenschutzes. Ein besserer medizinischer
Strahlenschutz ist ein Schwerpunkt des kürzlich veröffentlichten
Jahresberichtes 2003 des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Als besondere
Leistung hebt das BfS dabei die Erstellung und Veröffentlichung sogenannter
diagnostischer Referenzwerte (DRW) für Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin
hervor. Mittelfristig sollen diese zu einer Senkung der Strahlenbelastung der
Bürgerinnen und Bürger durch medizinische Anwendung ionisierender Strahlung
führen, schreibt BfS-Präsident Wolfram König.
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Stx422-423.2004.4.1 (1 Seite)
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amtlicher Strahlenschutz
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Leukämiehäufung: Strahlenkommission des Bundesumweltministers will
privat gesponsert werden. Schon zum dritten Mal beriet am 27. November
2002 der Ausschuß "Anlagensicherheit" der Strahlenschutzkommission
(Vorsitzende Prof. Günther Dietze, Christian Küppers) zur radioaktiven
Kontamination der Nahumgebung der Geesthachter Atomanlagen. Die
Wissenschaftler der ARGE PhAM, die die Verseuchung aufgedeckt hatten, und die
Ärzteorganisation gegen den Atomkrieg IPPNW hatten bereits im Vorfeld der
letzten Beratung im Mai 2002 darauf verwiesen, daß auch von Seiten der
Atomaufsicht amtliche Informationen zu Ursachen und Hintergründen der
radioaktiven Kontamination für die Diskussion zur Verfügung gestellt werden
müßten. Insbesondere war um die Beantwortung der Frage gebeten worden, welche
Experimente im Raum Geesthacht in den achtziger Jahren im Kontext der
Fusionsforschung betrieben wurden und wo und wann bei den Geesthachter
Atomanlagen der hierzu erforderliche Hybridreaktor beziehungsweise ein
vergleichbares Gerät betrieben wurde. Diese Fragen wurden nicht beantwortet.
Auch eine Kostenübernahme für die Teilnahme der Wissenschaftler an der
Sitzung der Strahlenschutzkommission wurde abgelehnt. Stattdessen erreichte
die IPPNW jetzt zwei Tage vor der Sitzung die Anfrage der SSK, ob nicht IPPNW
die Finanzierung des Auftretens der Fachleute vor der SSK übernehmen könne.
Von den Vertretern des amtlichen Strahlenschutzes wird es inzwischen
offensichtlich als normal angesehen, daß die Aufklärungsarbeiten bei einer
radioaktiven Umweltkontamination von Nicht-Regierungsorganisationen
übernommen werden, kommentiert die IPPNW dieses Ansinnen. Sämtliche
Meßprogramme der letzten 4 Jahre, die die Erkenntnisse zu Geesthacht
voranbrachten, seien bislang durch die örtliche Bürgerinitiative und durch
die IPPNW finanziert worden. Die IPPNW gedenke nicht, Mitgliederbeiträge und
Spenden nun auch noch für Zwecke einer amtlichen Kommission zu verwenden,
deren Interesse an einer wirklichen Aufklärung der genannten Probleme bisher
nicht erkennbar ist.
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Stx382-383.2002.6.1 (1 Seite)
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amtlicher Strahlenschutz
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Strahlenschutz – das Pilotprojekt für "Gender Mainstreaming"
des Bundesumweltministeriums. Strahlenschutz ist das Pilotprojekt für
"Gender Mainstreaming" im Bundesumweltministerium. Geprägt von der
Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking sollen damit nun auch bei der
Strahlenbelastung "gleiche Rechte und Pflichten für Männer und
Frauen" gefördert werden. Der Schutz des ungeborenen Lebens wurde dazu
in der neuen Strahlenschutzverordnung 2001 mit dem Bedürfnis nach
"Gender Mainstreaming" konfrontiert. Schwangere und stillende
Frauen und ihre Kinder haben dabei verloren.
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Stx354-355.2001.4-8.5 (5 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit bescheinigt
Unbedenklichkeit der Atommülltransporte nach Gorleben. Transporte
abgebrannter Brennelemente nach Frankreich von BfS genehmigt. Das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat am 21. September 2000 acht Transporte
von abgebrannten Brennelementen aus den Atomkraftwerken Stade, Biblis und
Philippsburg zu der französischen Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague
genehmigt. Transporte abgebrannter Brennelemente in die ausländischen
Wiederaufarbeitungsanlagen waren im Mai 1998 ausgesetzt worden, nachdem
jahrelang verschwiegene Grenzwertüberschreitungen für die radioaktive
Oberflächenkontamination der Transportbehälter öffentlich bekannt geworden
waren. Die im September 2000 genehmigten 8 von 54 beantragten Beförderungen
durch die Nuclear Cargo + Service GmbH (NCS) wurden wegen fehlender
Versicherungsnachweise für das Jahr 2001 bis zum 31. Dezember 2000 befristet.
Wann von ihnen Gebrauch gemacht wird, liegt nun bei der NCS und den
Kraftwerksbetreibern. Der konkrete Transporttermin muß mit den
Innenministerien der vom Transport berührten Bundesländer abgestimmt werden.
Zuvor war eine Ende August dieses Jahres veröffentlichte 112-seitige Sicherheitsanalyse
der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) zu dem Schluß
gekommen, daß "die mit der bestimmungsgemäßen (unfallfreien) Anlieferung
und Einlagerung von radioaktiven Abfällen und bestrahlten Brennelementen in
den entsorgungstechnischen Gorlebener Anlagen verbundenen
Strahlenexpositionen sowohl die derzeitigen als auch zukünftig geltenden
(restriktiveren) Individualdosisgrenzwerte der nationalen und internationalen
Transportvorschriften deutlich unterschreiten und somit keine ins Gewicht
fallende radiologische Belastung der Bevölkerung der Standortregion und des
Transport- und Begleitpersonals darstellen". Der GRS-Bericht wurde im
Internet auf der Homepage der GRS unter www.grs.de
veröffentlicht.
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Stx330-331.2000.4,5.2 (2 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Atommüll-Recycling: US-Behörde stoppt die Freigabe von kontaminierten
Metallen. Radioaktiv verseuchter Stahl soll zu Atommüllbehältern verarbeitet
werden. Das US-amerikanische Energiedepartment hat am 13. Juli 2000 den
Verkauf mehrerer tausend Tonnen Metallschrott aus Atomwaffenfabriken
verboten, damit radioaktiv kontaminierte Metalle nicht mehr länger zu
Gürtelschnallen, Reißverschlüssen, Spielzeug und anderen Erzeugnissen
verarbeitet werden. Der zuständige Staatssekretär Bill Richardson sagte, daß
die Verkäufe erst wieder aufgenommen werden sollen, wenn die für die
jeweiligen Anlagen Verantwortlichen sicherstellen könnten, daß die Metalle
von jeglicher nachweisbarer radioaktiver Kontamination frei sind.
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Stx326-327.2000.1,2.2 (2 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Strahlenschutz in der DDR: Mißbrauch von Radionukliden durch die
Staatssicherheit. Im Verlauf von Recherchen für die Gauck-Behörde im Jahr
2000 hat der Medizinphysiker und Mitbegründer des "Neuen Forums"
Dr. Sebastian Pflugbeil, umfangreiche, bisher nicht bekannte Unterlagen
erschlossen, die belegen, daß die STASI ein komplexes System
unterschiedlicher Markierungsverfahren auf der Basis von Radionukliden
entwickelt und eingesetzt hat. Demzufolge wurden Papiere, Kraftfahrzeuge,
Schreibmaterialien und sogar Personen mit radioaktiven Substanzen markiert,
um dann "konspirativ" deren Bewegungen mit Hilfe von Geigerzählern
kontrollieren zu können. Die Experten der STASI seien sich darüber im klaren
gewesen, daß diese Verfahren nicht unter Einhaltung der
Strahlenschutzbestimmungen der DDR zu verwirklichen gewesen waren, berichtet
Pflugbeil. Es sei damit zu rechnen, daß bisher nur die Spitze eines Eisbergs
bekannt ist.
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Stx324-325.2000.7.1 (1 Seite)
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amtlicher Strahlenschutz
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Strahlenschutzrecht: Outsourcing bei der Neufassung von Richtlinien des
Strahlenschutzes. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) hat das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Arbeiten zur Anpassung der Richtlinie
zum Erwerb der Fachkunde im nichtmedizinischen Bereich des Strahlenschutzes
an die neue Strahlenschutzverordnung, zur Umsetzung der Euratom-Vorschriften
in den Richtlinien zur Bestimmung der inneren und äußeren Strahlenexposition
und zur Entwicklung von Kriterien für die Datenbasis von
Langzeitsicherheitsanalysen bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle
ausgeschrieben. Interessenten sollten sich bis zum 10. Juni 2000 schriftlich
beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter melden.
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Stx322-323.2000.3,4.2 (2 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Strahlenschutz-Novelle 2000: Die Unterscheidung von
"Tätigkeiten" und "Arbeiten" in der neuen Strahlenschutzverordnung
dient nicht dem Strahlenschutz. Von der Strahlenschutzverordnung zur
"Finanzministerschutzverordnung". Die Unterscheidung von
"Tätigkeiten" beim Umgang mit künstlicher Radioaktivität und
"Arbeiten" bei natürlichen Strahlungsquellen war Kritikpunkt der
Gesellschaft für Strahlenschutz und der Gewerkschaften auf der
Verbändeanhörung zur Novellierung der Strahlenschutzverordnung am 9. und 10.
Mai 2000 in Bonn. Der Medizinphysiker Dr. Sebastian Pflugbeil, Präsident der
Gesellschaft für Strahlenschutz, beschreibt die Konsequenzen aus dieser
Unterscheidung. Pflugbeil war Minister in der Modrow-Regierung der DDR und
ist gemeinsam mit den 30 Erstunterzeichnern des Gründungsaufrufs für das Neue
Forum Träger des Nationalpreises des Jahres 2000 der Deutschen
Nationalstiftung.
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Stx322-323.2000.1-3.3 (3 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Strahlenschutz-Novelle 2000: Stellvertretender Vorsitzender der
Strahlenschutzkommission distanziert sich von der neuen Strahlenschutzverordnung.
Der Strahlenschutz für die Bevölkerung wird verschlechtert. Federführender
Jurist des Bundesumweltministeriums gibt zu: Erkenntnisse der letzten
eineinhalb Jahrzehnte über die Wirkung von Strahlung blieben in der neuen
Strahlenschutzverordnung unberücksichtigt. Unterabteilungsleiter sieht für
Proteste keine Chance, denn zwischen den beteiligten Ministerien und den
Ländern sei bereits alles voll abgestimmt. Bundesumweltminister Trittin ist
dem Vorwurf der Roßtäuscherei ausgesetzt. Der Strahlenschutz für die
Bevölkerung in Deutschland wird von der rot-grünen Bundesregierung nicht wie
behauptet um ein Drittel verbessert, sondern verschlechtert. Die zulässige
Belastung wird von 0,3 auf 1 Millisievert jährlich erhöht und soll auch für Castor-Transporte
gelten, obwohl die biologische Schadwirkung von Strahlung größer ist als früher angenommen. Das ist die Erkenntnis
unabhängiger Strahlenschutz-Experten des Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) und der Gesellschaft für Strahlenschutz (GSS) nach einem
dreistündigen Treffen mit Vertretern des Bundesumweltministeriums (BMU), des
Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und der Strahlenschutzkommission (SSK)
am Abend des 12. April 2000 in Berlin.
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Stx320-321.2000.1-4.4 (4 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Strahlenschutz-Novelle 2000: Das Bundesumweltministerium will über
Strahlenschutz nicht öffentlich diskutieren. Die Neufassung der
Strahlenschutzverordnung wird von den unabhängigen Experten der
BUND-Strahlenkommission scharf kritisiert. Die Anpassung der
Strahlenschutzverordnung an die Forderungen der EU-Richtline 96/29/Euratom
hat im Frühjahr 2000 zu wachsender Unruhe über ihre Auswirkungen geführt. Es
gibt Befürchtungen vor weiträumiger Verbreitung der Radioaktivität aus Atomanlagen
in Deutschland, Warnungen vor der zukünftigen möglichen Deponierung oder
Verbrennung strahlender Abfälle und Beschwichtigungen von Seiten der
Atomindustrie und der Politiker im Bundestag. Der Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND), die Internationale Ärzteorganisation IPPNW,
die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, die Rechtshilfegruppe
Gorleben, und die Gesellschaft für Strahlenschutz haben prüfen lassen, ob der
Entwurf der Novelle dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht und den
notwendigen Schutz vor ionisierenden Strahlen in Deutschland verbessern wird.
Die unabhängigen Experten der BUND-Strahlenkommission (BSK) kommen zu dem
Schluß, daß das nicht der Fall ist. Die vollständige Studie liegt als Bericht Nr. 21-22 des Otto
Hug-Strahleninstitutes vor. Gesellschaft für Strahlenschutz e.V., Berlin,
Bremen 2000, 120 Seiten, ISSN 0941-0791.
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Stx318-319.2000.1-5.5 (5 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Bundesamt für Strahlenschutz ließ sich von Experten der Gesellschaft
für Strahlenschutz den Stand der Wissenschaft erklären. Fachgespräch vom
3. Februar 1999 zur Wirkung kleiner Strahlendosen in Neuherberg.
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Stx302-303.1999, 3-5.3 (3 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Die Strahlenschutzkommission hat eine neue Satzung. Für die
Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) und die Strahlenschutzkommission (SSK)
sind jeweils neue Satzungen erlassen worden und am 22. Dezember 1998 in Kraft
getreten. Sie ersetzen die gemeinsame Satzung der RSK und der SSK in der
Fassung vom 29. Januar 1990. Strahlentelex dokumentiert in Auszügen die neue
Satzung der SSK, die am 9. Januar 1999 im Bundesanzeiger veröffentlicht
wurde.
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Stx290-291.1999.3.1 (1 Seite)
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amtlicher Strahlenschutz
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Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): "Konsequente Umsetzung des
Vorsorgeprinzips im Strahlenschutz". Jahresbericht 1997 des BfS
veröffentlicht. Kurz vor dem Regierungswechsel und noch unter der Regie
der früheren Bundesumweltminsterin Angela Merkel (CDU) hat das Bundesamt für
Strahlenschutz Ende September 1998 einen 350 Seiten starken Jahresbericht für
1997 vorgelegt (ISSN 0940-7650). Das Amt soll, seinen Aufgaben gemäß, das
Bundesumweltministerium "fachlich durch wissenschaftliche Forschung in
seiner Verantwortung für den Gesundheitlichen und physikalisch-technischen
Strahlenschutz, bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle, bei der staatlichen
Verwahrung von Kernbrennstoffen, beim Transport radioaktiver Stoffe sowie in
der kerntechnischen Sicherheit unterstützen". Frau Merkel meinte dazu,
das Bundesamt für Strahlenschutz habe "die Grundlagen für die
konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips im Strahlenschutz" geliefert
und "auch bei der Erkundung und dem Betrieb von Endlagern für radioaktive
Abfälle Fortschritte erzielen" können. Das Bundesamt für Strahlenschutz
betreibt und baut selbst Atomanlagen (Endlager) und nimmt gleichzeitig
Aufsichts-, Genehmigungs- und Kontrollfunktionen wahr. Diese Verquickung
führe automatisch zu Unzulänglichkeiten und Fehlern, Interessenkonflikte
seien programmiert, bemängeln außenstehende Beobachter. Zum Bundesamt für
Strahlenschutz gehören die Geschäftsstellen des Kerntechnischen Ausschusses
(KTA), der Strahlenschutzkommission (SSK) und der Reaktorsicherheitskommission
(RSK).
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Stx284-285.1998.3,4.2 (2 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Die Zahl der Röntgenuntersuchungen nimmt weiter zu, in Ostdeutschland
sind die Radonkonzentrationen höher und Stewardessen und Piloten gehören zu den
am höchsten beruflich Strahlenbelasteten. "Der Beitrag der
Strahlenexposition durch Kernkraftwerke und sonstige kerntechnische Anlagen
in der Bundesrepublik Deutschland zur mittleren effektiven Dosis der
Bevölkerung blieb auch im Jahr 1994 deutlich unter 1 % der zivilisatorischen
Strahlenexposition. Die Jahresemissionen radioaktiver Stoffe lagen bei allen
kerntechnischen Anlagen unterhalb, bei den meisten weit unterhalb der
genehmigten Werte." Wie in den Jahren zuvor ist auch der neue, als
Unterrichtung durch die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zugeleitete
und am 11. Oktober 1995 veröffentlichte Bericht "Umweltradioaktivität
und Strahlenbelastung im Jahr 1994" (Bundestagsdrucksache 13/2287 vom
14.9.1995) mit ausgesuchter Zurückhaltung formuliert. Er ist im sogenannten
Strahlenschutzvorsorgegesetz vorgeschrieben und muß jährlich vom
Bundesumweltminister vorgelegt werden, um Änderungen gegenüber den Vorjahren
aufzuzeigen.
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Stx218-219.1996.2.1 (1 Seite)
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amtlicher Strahlenschutz
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Strahlenschutzforschung: "Der eingeschlagene Weg führt zu sehr
guten Ergebnissen". Für rund 52 Millionen Mark hat das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) im Auftrage des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit Untersuchungsvorhaben auf dem Gebiet des
Strahlenschutzes vergeben, die in 1994 abgeschlossen wurden oder noch laufen.
Aus dem Programmreport 1994 zur Strahlenschutzforschung des BfS.
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Stx196-197.1995.5,6.2 (2 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Die Strahlenbelastung durch Tschernobyl geht zurück, die Häufigkeit von
Röntgenuntersuchungen nimmt zu. Die durch den Unfall von Tschernobyl
veränderte Strahlenbelastung der Bevölkerung ist 1993 in Deutschland auf
weniger als ein Drittel der Belastung von 1986 zurückgegangen. Dagegen nimmt
die Häufigkeit von Röntgenuntersuchungen weiter zu. Das erklärt die
Bundesregierung in ihrem Ende 1994 dem Bundestag vorgelegten Bericht über die
Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 1993 (Bundestagsdrucksache
12/8539).
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Stx192-193.1995.1,2.2 (2 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Die höchsten Strahlenbelastungen verursachen weiterhin Ärzte. Die
Menschen in der Bundesrepublik Deutschland waren im Jahr 1992 einer Strahlenbelastung
von durchschnittlich 4 Millisievert (400 Millirem) ausgesetzt, wobei der
größte Einzelbeitrag von etwa 1,5 Millisievert (150 Millirem) durch
Strahlenanwendung in der Medizin, vor allem durch die Röntgendiagnostik
verursacht wird. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung über
Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung für das Jahr 1992 hervor, der dem
Bundestag als Unterrichtung (Drucksache 12/7536 vom 16.5.1994) vorgelegt und
am 28. Juni 1994 veröffentlicht wurde.
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Stx182-183.1994.1-3.3 (3 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Neue Internationale Strahlenschutzkommission unter der Schirmherrschaft
der IPPNW gefordert. Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP -
International Commission on Radiological Protection), deren Empfehlungen im
allgemeinen die Grundlage für Empfehlungen der nationalen
Strahlenschutzgremien und der Gesetzgebung bilden, ignoriert
wissenschaftliche Erkenntnisse, fällt Fehlentscheidungen und ist falsch
organisiert. Deshalb sollte sie durch einen neuen Internationalen
Strahlenschutzrat (IRPC - International Radiation Protection Council) unter
der Schirmherrschaft der 1985 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichneten
Organisation Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW)
ersetzt werden. Das fordert Karl Z. Morgan, von 1950 bis 1971 selbst Mitglied
der ICRP.
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Stx154-155.1993.4-6.3 (3 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Strahlenschützer räumen Tschernobyl-Lügen ein. Während zum Beispiel
der deutsche Landwirtschaftsminister Ignaz Kiechle nach der Katastrophe von
Tschernobyl vor laufenden Kameras grünen Salat verspeiste, trank der
türkische Handelsminster Cahit Aral im Juni 1986 Tee und versicherte, dies
sei völlig ungefährlich. Aral: "Wer behauptet, Lebensmittel seien
radioaktiv verseucht, ist verrückt!" Oder: "Ein bißchen
Radioaktivität macht aktiver und gesünder." Im Dezember 1992 räumte er
in einem Interview mit der Instanbuler Zeitung Milliyet ein, die
Öffentlichkeit im Frühjahr 1986 bewußt belogen zu haben. "Wir müssen uns
bei der Türkischen Bevölkerung entschuldigen. Wir haben viel zu spät die
radioaktive Verseuchung der Türkei gemessen und die Werte verschwiegen. Dann
haben wir radioaktiv verseuchten Tee und Haselnüsse bewußt ins Ausland
verkauft".
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Stx144-145.1993.1,2.2 (2 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Ärzte verursachen die höchsten Strahlenbelastungen. Im Oktober 1992
hatte der Bundestag den Bericht (12/69) der Bundesregierung über die
Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 1989 zur Kenntnis
genommen. Er forderte die Bundesregierung dabei auf, den Bericht künftig um
Angaben über die Strahlenbelastung als Folge des Uranbergbaus der früheren
Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut in Chemnitz, der heutigen
bundeseigenen Wismut GmbH, sowie um die Strahlenbelastung von Flugpersonal
und Vielfliegern bei Interkontinentalflügen zu ergänzen. Der Bericht für das
Jahr 1990 (Bundestagsdrucksache 12/2677) stammt vom 26.5.1992 und in ihm
fehlen die geforderten Angaben ebenfalls noch. Die Umweltradioaktivität in
den Bergbaugebieten Sachsens, Thüringens und Sachsen-Anhalts werden lediglich
pauschal als "überdurchschnittlich" bezeichnet.
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Stx140-141.1992.1-3.3 (3 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Stasi-Technik: Radioaktive Bestrahlung im Transitverkehr bestätigt.
Transitreisende durch die ehemalige DDR sind an den Auto-Kontrollstellen
regelmäßig radioaktiv bestrahlt worden. Das bestätigte der ehemalige
Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS/Stasi)
Diplom-Ingenieur Frank Thielemann in einem Gespräch mit dem Strahlentelex
anläßlich eines Besuchs an seinem Arbeitsplatz im Juli 1991.
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Stx110-111.1991.7.1 (1 Seite)
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amtlicher Strahlenschutz
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Sommerschule für Strahlenschutz: Strahlenschützer unter sich.
"Sommerschule für Strahlenschutz" nennt sich das Ereignis, auf dem
sich alle zwei Jahre Strahlenschützer im öffentlichen Dienst und aus der
Industrie für 1.130 DM eine Woche lang über den letzten Stand der Meinung im
etablierten Strahlenschutz informieren lassen. Zum 7. Mal fand diese Schulung
im Juni 1991 in Berlin statt. Ein Bericht und Kommentar von Thomas Dersee.
Mit einer ergänzenden Leserzuschrift von Prof. Albrecht M. Kellerer, München.
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Stx108-109.1991.3.1 + Stx110-111.1991.3.1 (2 Seiten)
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amtlicher Strahlenschutz
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Strahlenbericht 1988: Gleichbleibende Unterschiede in der
Strahlenbelastung von Nord- und Süddeutschen. Als Aneinanderreihung der Monatsberichte
des Instituts für Strahlenhygiene des Bundesgesundheitsamtes hat der
Bundesminister für Umwelt und Reaktorsicherheit im Februar 1989 den
"Bericht zur Strahlenexposition im Jahr 1988" veröffentlicht.
Danach blieb die mittlere monatliche Aufnahme von radioaktivem Cäsium-137 und
Cäsium-134 mit den Nahrungsmitteln im Verlauf des Jahres 1988 etwa auf
gleichbleibender Höhe und wird für Erwachsene im Bundesmittel mit rund 100 Becquerel pro Monat abgeschätzt. Für Kleinkinder liegt
dieser Wert bei etwa 40 Becquerel pro Monat. Männer
in München haben danach etwa die Hälfte mehr Cäsium-137 in ihren
Körpergeweben gespeichert als ihre Frauen und etwa doppelt soviel wie deren
Geschlechtsgenossinnen aus Homburg/Saar, Frankfurt am Mai und Berlin.
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Stx52.1989.1,2.2 (2 Seiten)
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beruflicher
Strahlenschutz
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beruflicher Strahlenschutz
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Uranerzbergbau: Fahrlässiger
Umgang mit den Strahlenexpositionen von Bergleuten der WISMUT. Bei der Ermittlung
und Bewertung der Strahlenexpositionen von Bergleuten bestehen große
Unsicherheiten. Sensitivitätsanalysen liegen nicht vor. Das hat ungeklärte
Folgen für Anerkennungsverfahren von Berufskrankheiten und für
Forschungsvorhaben wie zum Beispiel in der Epidemiologie. Dr. Gerd Georg
Eigenwillig geht auf Randbedingungen ein, die bei der Bewertung der
Strahlenexpositionen berücksichtigt werden müssen. – Von 1946 bis 1990 wurden
im Erzgebirge in Sachsen Uranerze abgebaut. Schwerpunkt-mäßig werden für diesen
Zeitraum Strahlenexpositionen der Bergleute durch das Edelgasisotop Radon-222
und seine kurzlebigen, energiereichen und alphastrahlenden Zerfallsprodukte
betrachtet. In den 1990er Jahren kommen retrospektiv erhoben die äußere
Gamma-Strahlung und die langlebigen Radionuklide der Uran-235- und der
Uran-238-Zerfallsreihen hinzu. Ermittelt werden die Strahlenexpositionen
durch Inhalation und äußere Gamma-Strahlung, aber nicht die durch Ingestion.
In der vorliegenden Veröffentlichung wird auch auf Ingestion eingegangen. Die
Sachverhalte werden beispielhaft für die Objekte 02 und 09 der WISMUT im
Lagerstättendistrikt von Schlema-Alberoda dargestellt. Objekte waren relativ
selbständige Struktureinheiten, zu denen meistens mehrere Bergwerke gehörten,
die im Sprachgebrauch der WISMUT als Schächte bezeichnet wurden. Individuelle
Messungen der Strahlenexpositionen von Bergleuten der WISMUT liegen bis 1990
nicht vor. Ferner werden bei Modellen und Messungen nur arithmetische
Mittelwerte verwendet. Vorliegende Strahlenexpositionen liefern daher
höchstens eine grobe Orientierung. Von Gerd Georg Eigenwillig.
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Stx600-601.2012.1-4.4 (4 Seiten)
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beruflicher Strahlenschutz
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Röntgenstrahlung: Gesundheitsschäden
durch Radargeräte. Inwiefern Soldaten Gesundheitsschäden durch
Radargeräte erlitten haben, beschäftigt den Bundestag und das
Verteidigungsministerium seit Ende 2000. Die im Jahr 2002 eingesetzte
Radarkommission habe jedoch in ihrem Bericht vom 2. Juli 2003 nur für die von
ihr identifizierten Radargeräte die bekannte vereinfachte Anerkennung im
Rahmen der entsprechenden Wehrdienstbeschädigungsverfahren vorgeschlagen,
erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der
Bundestagsfraktion Die Linke.. Das bedeute, daß bei Betroffenen, die an
anderen Geräten tätig waren und erkrankt sind, die „normalen“
Verfahrenskriterien anzuwenden seien. Das heißt, es werde in jedem der Fälle
individuell geprüft, welchen Strahlenbelastungen der Antragsteller
tatsächlich aus-gesetzt war.
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Stx590-591.2011.20.1 (1 Seite)
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beruflicher Strahlenschutz
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Werk- und Leiharbeiter in
Atomkraftwerken: Mehr als 67.000 Deutsche sind beruflich radioaktiver
Strahlung ausgesetzt. In Deutschland sind im Jahr 2009 67.168 Personen
Inhaber eines Strahlenpasses gewesen, in dem die radioaktiven Belastungen
dokumentiert werden müssen. 1980 waren es noch 19.350 und im Jahr 1992 gab es
einen Höchststand von 85.041 Das gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort
(Bundestagsdrucksache 17/ 6031 vom 1. Juni 2011) auf die Kleine Anfrage der
Fraktion Die Linke an. Einen Strahlenpass müssen demnach in Deutschland auch
Personen mitführen, die aus beruflichen Gründen in Betrieben, in denen sie
nicht beschäftigt sind, ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. Ausländische
Leiharbeiter, die in deutschen Atomanlagen tätig sind, verfügen der
Bundesregierung zufolge über Strahlenpässe ihrer Herkunftsländer. Die
Festsetzung der Grenzwerte maximal zulässiger Strahlenbelastung liegt laut
Bundesregierung bei den Heimatländern: „Jeder Mitgliedstaat der Europäischen
Union muß durch entsprechende gesetzliche Regelungen sicherstellen, dass diese
Grenzwerte für seine Staats-angehörigen auch dann nicht überschritten werden,
wenn diese vorübergehend außerhalb seines Hoheitsgebiets beschäftigt werden“,
heißt es in der Antwort auf die Anfrage.
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Stx588-589.2011.10-11.2 (2 Seiten)
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beruflicher Strahlenschutz
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Chronisch Lymphatische Leukämie: Die
USA wollen nun auch die CLL als strahlenverursachte Berufskrankheit
anerkennen. Das US-amerikanische Department of Health and Human Services
(HHS) schlägt vor, auch die Chronische Lymphatische Leukämie (CLL) als
strahlenverursachte Krebserkrankung im Rahmen der Verfahren zur Anerkennung
von Berufskrankheit anzuerkennen. Den
bisher gültigen Leitlinien zufolge gelten alle Krebsarten außer der CLL als
potenziell durch Strahlung verursacht. Das HHS schlägt nun vor, den
bisherigen Ausschluß der CLL zu revidieren. Das gab das US-amerikanische
Institut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (NIOSH, Az. 209), am 21. März
2011 bekannt.
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Stx584-585.2011.10.1 (1 Seite)
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beruflicher Strahlenschutz
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„Weltniveau“ im Arbeitsschutz: Professor
Arndt und die Lungenfibrose bei Wismut-Bergleuten. Zur Anerkennung einer
Lungenfibrose bei Beschäftigten der früheren Sowjetisch-Deutschen
Aktiengesellschaft Wismut (SDAG Wismut in Sachsen und Thüringen) als
Berufskrankheit verlangt die Berufsgenossenschaft Bergbau (BBG) den Nachweis
einer extrem hohen Lungendosis bei den Betroffenen. Lungenfibrosen in Folge
von Staub sind jedoch ein typisches Berufsleiden von Bergleuten auch ohne
Strahlenbelastung. Die BBG stützt ihre Haltung auf ein Gutachten von Prof.
Dietrich Arndt, vormals führender Arbeits- und Strahlenmediziner der DDR.
Kombinationswirkungen von Staub und Strahlung werden in dem Gutachten nicht
untersucht, obwohl der Titel diesen Eindruck erweckt. Bericht von Inge
Schmitz-Feuerhake und Sebastian Pflugbeil
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Stx556-557.2010.2-7.6 (6 Seiten)
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beruflicher Strahlenschutz
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Die Induktion gutartiger Tumore
durch ionisierende Strahlung – ein vernachlässigtes Kapitel von
Strahlenrisikobetrachtungen. Die Induktion gutartiger (benigner) Tumore durch
ionisierende Strahlung ist ein vernachlässigtes Thema von
Strahlenrisikobetrachtungen, da internationale Strahlenschutzgremien als
Kriterium zur Empfehlung von Grenzwerten und von Schutzmaßnahmen
ausschließlich die Wahrscheinlichkeit von Krebserkrankungen zu Grunde legen.
In der Berufskrankheitenverordnung stehen die gutartigen Tumore nicht auf der
Liste anzuerkennender Strahlenschäden, obwohl auch diese zu erheblichen
Beeinträchtigungen der Gesundheit bis hin zur Berufsunfähigkeit führen
können. Es ist daher erforderlich, die Befunde im Niederdosisbereich und
Erkenntnisse über Dosiswirkungsbeziehungen in die Risikobetrachtungen
einzubeziehen. Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP), auf deren
Empfehlungen die deutsche Strahlenschutzverordnung im wesentlichen basiert,
listet die benignen Tumore unter den zu beachtenden Strahlenschäden bei
niedriger Dosis nicht auf. Weitere wissenschaftliche Einrichtungen, die
international große Beachtung finden und regelmäßig Beurteilungen von
Strahlenrisiken veröffentlichen, sind das UNSCEAR-Komitee (United Nations
Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation) und dasjenige der
U.S.-amerikanischen Academy of Sciences BEIR (Biological Effects of Ionizing
Radiation). Letzte haben in ihren früheren Reports
auch die historischen Befunde über benigne Tumore in verschiedenen
Körpergeweben, die nach Strahlentherapie aufgetreten sind, aufgeführt. Im
Bericht des BEIR-Komitees von 2006 werden in einem Kapitel „Benign Neoplasms“
mehrere große Studien ab 1992 zitiert, unter anderem die Ergebnisse über
Tumore des Zentralnervensystems (ZNS) bei den Überlebenden der
Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki. In einer Zusammenfassung für
die Öffentlichkeit heißt es dazu (BEIR VII): „Radiation exposure has also been
shown to increase risks of some benign tumors, but data are inadequate to
quantify this risk.“ Die Einschätzung, dass das Risiko nicht quantifiziert
werden kann, entspricht allerdings in weiten Teilen nicht dem Stand der
Wissenschaft. Von Inge Schmitz-Feuerhake.
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Stx548-549.2009.1-5.5 (5 Seiten)
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beruflicher Strahlenschutz
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Epidemiologie: Mehr Krebs bei
Radarpersonal des belgischen Militärs. Unter belgischen Militärangehörigen,
die zwischen 1963 und 1994 mit Radargeräten gearbeitet hatten, wurden erhöhte
Raten von verschiedenen Krebsarten festgestellt. Statistisch hochsignifikant
erhöht waren lymphatische Blutkrebsarten im Vergleich zu Militärpersonal, das
im gleichen Zeitraum keinen Kontakt mit Radargeräten hatte. (E. Degrave et
al. 2009)
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Stx534-535.2009.15(4),1-2 (2 Seiten)
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beruflicher Strahlenschutz
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Berufliche Strahlenexposition: PD
Dr.med. Rainer Becher. 19. März 1934 – 23. Februar 2009. Mensch, Arzt,
Strahlentherapeut, Niedrigdosisexperte – ein kritischer und unabhängiger
Geist. Im Februar 2009 starb der Nuklearmediziner Priv.-Doz. Dr.med. Rainer
Becher an chronisch lymphatischer Leukämie. Er wehrte sich gegen den Mythos,
seine Erkrankung sei nicht strahleninduzierbar. Ein Nachruf von Prof. Dr.med.
Wolfgang Hoffmann, Universität Greifswald.
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Stx534-535.2009.4-6.3 (3 Seiten)
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beruflicher Strahlenschutz
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Medizinische und berufliche Strahlenbelastung: Herzerkrankungen durch niedrigdosierte Bestrahlungstherapien. Hochdosierte
therapeutische Bestrahlungsbehandlungen von meist 30 bis 40 Gray, wie sie bei
der Behandlung etwa von Brustkrebs oder Hodgkin-Lymphomen angewendet werden,
sind dafür bekannt, das Risiko für Herzerkrankungen zu erhöhen. Es gibt aber
auch Hinweise darauf, daß für Patienten, die mit kardialen Dosen von weniger
als 4 Gray bestrahlt wurden (etwa bei der Behandlung von Magen- und
Zwölffingerdarmgeschwüren), ebenfalls ein erhöhtes Risiko für
Herzerkrankungen besteht. Eine neue Studie mit 64.937 männlichen Beschäftigten
der Atomwirtschaft in Großbritannien, die im International Journal of
Epidemiology veröffentlicht wurde, fand nun ebenfalls einen statistisch
signifikanten Zusammenhang zwischen Strahlenbelastungen mit niedrigen Dosen
und Herzerkrankungen. Für dabei 42.426 aufgrund persönlicher Dosimetriedaten
als „Strahlenarbeiter“ identifizierte Personen geben die Autoren eine
Erhöhung des Risikos, an Herzerkrankungen zu sterben, von 65 Prozent pro
Sievert über das Arbeitsleben kumulierte Strahlenbelastung an. (McGeoghegan
et al. 2008: p < 0,001, ERR = 0,65 (90%-CI 0,36-0,98) Sv-1).
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Stx524-525.2008.11.1 (1 Seite)
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beruflicher Strahlenschutz
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Berufliche Strahlenbelastung: Die
Strahlenexposition japanischer Atomarbeiter und der Entschädigungsfall
Tadashi Kiyuna. Die japanische Atomaufsichtsbehörde NISA hat kürzlich die
Kollektivdosis für Strahlenarbeiter in Kernkraftwerken für den Zeitraum April
2007 bis März 2008 veröffentlicht. Die Kollektivdosis betrug 78,27
Personen-Sievert und war damit um 10,64 Personen-Sievert höher als im Jahr
zuvor. Der Anstieg sei auf erforderliche Inspektionen und Reparaturen in den
alternden Reaktoren und auf Probleme an den Steuerstäben zurückzuführen,
heißt es.
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Stx524-525.2008.11.1 (1 Seite)
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beruflicher Strahlenschutz
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Berufliche Strahlenbelastung: Entschädigungsgesetz
für Radaropfer der NVA gefordert. Strahlengeschädigte DDR-Soldaten und
ihre Familien sollen wie Angehörige der Bundeswehr und deren Familien
entschädigt werden. Das fordert die Bundestagsfraktion Die Linke in einem
Antrag vom 15. Februar 2008 (Bundestagsdrucksache 16/8116) und fordert die
Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Bisher
erhielten Grundwehrdienstleistende, Reservisten, Zivilbeschäftigte und
Freiwillige der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR eine Unfallrente, die auf
die Altersrente angerechnet wird. Wehrdienstleistende der Bundeswehr, die
aufgrund von Radarstrahlen erkrankt sind, bekommen dagegen Leistungen nach
dem Bundesversorgungsgesetz, die aber nicht auf die Rente angerechnet werden.
Nachdem sie das Aktivvermögen der NVA übernommen habe, müsse sich die
Bundesrepublik nun auch ihrer Verantwortung stellen und auch die Passiva
übernehmen, nämlich die Verantwortung für die strahlengeschädigten ehemaligen
NVA-Angehörigen, deren Familien und Hinterbliebenen, heißt es in der
Begründung zu dem Antrag.
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Stx508-509.2008.6-7.2 (2 Seiten)
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beruflicher Strahlenschutz
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Uranbergbau: Folgen des Uranbergbaus
der SDAG WISMUT. Neue Erkenntnisse über die Wirkung inkorporierter
Radioaktivität – Beitrag zur Veranstaltung von IPPNW und Tumorzentrum
Gera „Krebsrisiko durch den Uranbergbau“ in Gera, 4./5. Juli 2007. von Inge Schmitz-Feuerhake,
Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.. Angesichts der Klimaveränderung wird
die Kernenergie derzeit wieder von Betreibern, Herstellern und etlichen
Politikern vehement angepriesen. Es wird gesagt, die deutschen Atomkraftwerke
seien die sichersten der Welt und manche Leute versteigen sich zu der
Behauptung, bei uns – wahrscheinlich meinen sie Westdeutschland – sei noch
niemand dadurch zu Schaden gekommen. Dabei wird vergessen, dass es zumindest
ein Berufsfeld gibt, das anerkanntermaßen enorme Opfer gekostet hat. Auch westdeutsche
Atomkraftwerke setzen Uran ein, das irgendwo gefördert worden ist, und
niemand kann bezweifeln, dass Tausende Uranbergleute dadurch krank wurden und
frühzeitig starben. In Deutschland jedoch wird heute kein Uran mehr
gefördert, die frühere Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft (SDAG) WISMUT,
der Uranbergbaubetrieb in Sachsen und Thüringen, wird der Vergangenheit
zugeordnet. Das Problem damit soll sich irgendwann von selbst erledigen. Das
Bundesarbeitsministerium bereitet eine Reform der Gesetzlichen
Unfallversicherung vor, durch die sich die Praxis der Anerkennung von
Berufskrankheiten weiter verschlechtern wird. Gefördert wird Uran heutzutage
vornehmlich in fernen Ländern. Über ein Drittel kommt aus Kanada, aus einem
riesigen Gebiet, in dem Indianer leben, die sich dagegen nicht wehren können.
Auch sonst sind häufig indigene Bevölkerungen betroffen, die ebenfalls die
Bergleute stellen.
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Stx494-495.2007.1-7.7 (7 Seiten)
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beruflicher Strahlenschutz
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Strahleninduzierte Katarakte (Grauer Star) als Folge berufsmäßiger
Exposition und beobachtete Latenzzeiten. Mitglieder der Gesellschaft für Strahlenschutz sind in letzter Zeit immer
häufiger mit Fällen von Katarakterkrankungen befaßt worden, die bei beruflich
Strahlenexponierten aufgetreten sind. Diese waren entweder im Uranbergbau bei
der ehemaligen SDAG Wismut beschäftigt oder mit Radaranlagen der Bundeswehr
oder der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR. Eine Berufsbedingtheit wurde
von der Bergbau-Berufsgenossenschaft bzw. der Bundeswehr entweder mit Hinweis
auf eine zu kleine Dosis und/oder das Fehlen der typischen Latenzzeit
abgelehnt. Diese Auffassungen sind anhand des wissenschaftlichen
Erkenntnisstandes nicht haltbar. Eine Literaturstudie von Prof. Dr. Inge
Schmitz-Feuerhake und Dr. Sebastian Pflugbeil, Gesellschaft für
Strahlenschutz e.V..
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Stx456-457.2006.1-7.7 (7 Seiten)
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beruflicher Strahlenschutz
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Berufliche Strahlenbelastung: Piloten
und Stewardessen sind mit am stärksten strahlenbelastet. Wer über den
Wolken arbeitet, ist vermehrt der kosmischen Strahlung ausgesetzt. Das
fliegende Personal ist eine der am stärksten strahlenbelasteten Berufsgruppe
in Deutschland. Das dokumentiert der erste Bericht über die berufliche
Strahlenexposition des fliegenden Personals, den das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) am 13. Oktober 2005 veröffentlicht hat. Zum ersten Mal
wurde die in einem Jahr entstandene Strahlenexposition des fliegenden
Personals vollständig erfaßt und differenziert nach verschiedenen Merkmalen
ausgewertet.
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Stx452-453.2005.7.1 (1 Seite)
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beruflicher Strahlenschutz
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Strahlenfolgen: Hoden- und
Hauttumoren bei Radarsoldaten. Die Bundesgesundheitsministerin Ulla
Schmidt hat den ärztlichen Direktor der II. Klinik für Innere Medizin am Universitätsklinikum
Jena, Professor Dr. med. Klaus Höffken, um eine Stellungnahme zu der Frage
gebeten, ob die Entstehung von Haut- und Hodentumoren auf die
Röntgenstörstrahlung von Radargeräten zurückgehen könnte. Das Gutachten wurde
schon am 19. März 2004 vorgelegt, aber weder publiziert noch von den
zuständigen Behörden inhaltlich berücksichtigt. Wir referieren die
wesentlichen Aussagen.
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Stx452-453.2005.5-6.2 (2 Seiten)
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beruflicher Strahlenschutz
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Buchmarkt: Schutz vor ionisierender Strahlung im Betrieb. Die IG
Metall hat Ende 2004 eine Arbeitshilfe "Schutz vor ionisierender
Strahlung im Betrieb" herausgegeben, die sich vorrangig mit dem Strahlenschutz
für beruflich strahlenexponierte Personen im Rahmen der gewerblichen Nutzung
von Strahlung und Radioaktivität befaßt. Die Arbeitshilfe soll den Zugang zum
Strahlenschutz für Betriebsräte erleichtern und zur besseren Zusammenarbeit
zwischen betrieblichem Strahlenschutz und Arbeitsschutz beitragen.
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Stx436-437.2005.7.1 (1 Seite)
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beruflicher Strahlenschutz
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Umweltradioaktivität und Strahlenschutz: Radioaktive Leuchtfarbe bei
Bundeswehr und NVA. Nachdem die Schädigung von Soldaten durch
Röntgenstrahlung abgebende Radargeräte bekannt geworden war, bahnt sich nun
offenbar ein neuer Strahlenskandal für Soldaten an. Mehrere zehntausend
Soldaten der Bundeswehr sind offenbar leichtfertig der Schadwirkung von
radioaktiver Leuchtfarbe ausgesetzt worden. Laut einer bisher nicht
veröffentlichten Studie des Physikers Günter Golde von der Berliner Charité,
die von erkrankten ehemaligen Soldaten in Auftrag gegeben worden war, soll
die Strahlenbelastung mehr als das 270-fache dessen betragen haben, was heute
laut Strahlenschutzverordnung für den sogenannten Normalbürger als zumutbar
gilt.
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Stx428-429.2004.6.1 (1 Seite)
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beruflicher Strahlenschutz
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Strahlenfolgen: Die Strahleninduzierbarkeit der Chronisch Lymphatischen
Leukämie (CLL). Oft wird heute noch die Auffassung vertreten, daß die Chronisch
Lymphatische Leukämie (CLL) nicht durch ionisierende Strahlung auslösbar sei.
Daß dieser unbelegte Glaube nicht haltbar ist, zeigen Prof. Dr. Inge
Schmitz-Feuerhake und Dr. Sebastian Pflugbeil. Es wird höchste Zeit, daß
betroffenen Arbeitnehmern mit CLL die Anerkennung als Berufskrankheit nicht
mit dem Hinweis auf die angebliche Ausgeschlossenheit einer Strahlenursache
verweigert wird, erklären sie.
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Stx426-427.2004.1-5.5 (5 Seiten)
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beruflicher Strahlenschutz
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Berufliche Strahlenbelastung: Bundeskabinett beschloß Strahlenpaß für
Leiharbeiter. Das deutsche Bundeskabinett hat am 21. April 2004 auf Vorschlag
von Bundesumweltminister Jürgen Trittin die Einführung eines sogenannten
"Strahlenpasses" für Personen beschlossen, die beruflich in
verschiedenen Betrieben tätig werden und dabei einer Belastung durch
radioaktive Strahlung ausgesetzt werden. Rund 75.000 Menschen sind davon in
Deutschland betroffen. Sie bekommen künftig einen Ausweis, in dem während
seiner sechsjährigen Gültigkeit in einheitlicher Form die aktuelle
Strahlenbelastung registriert werden soll. Dadurch soll erreicht werden, daß
die aktuelle Strahlenbelastung der Betroffenen bekannt wird und vom Betrieb
Maßnahmen zur Verringerung der Strahlenbelastung bereits unterhalb der
Grenzwerte getroffen werden, teilte das Bundesumweltministerium mit. Die neue
Vorschrift bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
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Stx416-417.2004.2.1 (1 Seite)
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beruflicher Strahlenschutz
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Berufliche Strahlenbelastung: Plasmozytom (multiples Myelom) in Japan
erstmals als Berufskrankheit bei Atomarbeiter anerkannt. Am 13. Januar
2004 erkannte die Arbeitsschutzbehörde (Labor Standards Office) von Tomioka
im Bezirk Fukushima erstmals in Japan bei einem Atomarbeiter die Erkrankung
an einem Plasmozytom (engl. multiple myeloma, syn. multiples Myelom) als
beruflich bedingt an. Dabei handelt es sich um eine vom Knochenmark
ausgehende Krebserkrankung. Den Antrag auf Anerkennung und Entschädigung
hatte Anfang November 2003 der inzwischen 78 Jahre alte Mitsuaki Nagao
gestellt. Herr Nagao war von Oktober 1977, damals 52 Jahre alt, bis Januar
1982 als Mitarbeiter eines Bauunternehmens in fünf verschiedenen japanischen
Atomreaktoranlagen tätig. Er führte dort, teilweise als Vorarbeiter, Arbeiten
an den Rohrleitungssystemen aus. Das berichtet Mikiko Watanabe vom Citizens'
Nuclear Information Center (CNIC) in Tokyo. Multiples Myelom bzw. Plasmozytom
ist – in Japan wie in Deutschland – bisher nicht in der Liste der anerkannten
Berufskrankheiten enthalten.
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Stx416-417.2004.1-2.2 (2 Seiten)
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beruflicher Strahlenschutz
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Berufliche Strahlenbelastung: Junge Frauen erhalten die höchsten
Strahlendosen. Das Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlichte den Jahresbericht
2002 des Strahlenschutzregisters. Die beruflich strahlenbelasteten
Personen in Deutschland sind heute geringeren Strahlenbelastungen ausgesetzt
als früher. Zu diesem Schluß kommt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in
seinem am 5. März 2004 veröffentlichten Bericht 2002 des nationalen
Strahlenschutzregisters. Trotz aller Erfolgsmeldungen offenbarte sich jedoch
auch ein wesentlicher Revisionsgrund für die neue Strahlenschutzverordnung.
Erstmals waren jetzt die Unterschiede bei der Strahlenbelastung zwischen den
Geschlechtern und verschiedenen Altersgruppen analysiert worden. Dabei zeigt
sich, daß sich in der Altersgruppe mit der vergleichsweise höchsten
Strahlenbelastung, Personen von 18 bis 24 Jahren, mehr Frauen befinden als
Männer. Zudem werden deutlich mehr junge Frauen im Strahlenschutzregister
geführt als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht.
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Stx414-415.2004.1-2.2 (2 Seiten)
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beruflicher Strahlenschutz
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Berufliche Strahlenbelastung: Auswertung des
BfS-Strahlenschutzregisters beruflich strahlenbelasteter Personen 1999 bis
2001. In Deutschland werden beruflich strahlenbelastete Personen von
sechs Personendosismeßstellen dosimetrisch dezentral überwacht. Zusätzlich
schreibt das Atomgesetz die Führung eines zentralen Strahlenschutzregisters
vor. Es ist im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) angesiedelt. Inzwischen hat
das BfS seine Auswertung des Strahlenschutzregisters über die berufliche
Strahlenexposition in Deutschland für die Jahre 1999 bis 2001 vorgelegt. Sie
zeigt rechnerische Auswirkungen der neuen Strahlenschutzverordnung von 2001.
Mit einem Kommentar von Thomas Dersee.
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Stx408-409.2004.7.1 (1 Seite)
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beruflicher Strahlenschutz
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Radarsoldaten: Wenig Geld für Strahlenopfer. Acht Monate nach den
Empfehlungen der Radarkommission hat die Bundeswehr Mitte Februar 2004 fünf
ehemaligen Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR
Versorgungsleistungen in Höhe von rund 300 Euro monatlich bewilligt. Die
Kommission hatte im Juli 2003 empfohlen, Bundeswehrsoldaten, die bis 1975
gedient haben, und NVA-Angehörige zu entschädigen, wenn sie mit Radartechnik
Umgang hatten und später an Krebs, Leukämie oder grauem Star erkrankten.
Andere Erkrankungen schloß die Kommission aus.
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Stx414-415.2004.7.1 (1 Seite)
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beruflicher Strahlenschutz
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Radarsoldaten: Mit zweierlei Maß. Interessenverband von
Radargeschädigten der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) gegründet. Am
10. Dezember 2003 fand im Berliner Haus der Demokratie und Menschenrechte ein
selbst für dieses Haus ungewöhnliches Treffen statt: ehemalige Soldaten der
Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) und Hinterbliebene bereits verstorbener
Soldaten gründeten den "Solidarischen Interessenverband
NVA-Radargeschädigter und Hinterbliebener e.V.".
Anlaß für diese Gründung sind auffällig zunehmende Erkrankungen bei Soldaten,
die während ihrer Dienstzeit in der NVA an Radaranlagen gearbeitet haben und
die dort nicht nur durch Radarstrahlen belastet wurden sondern beim Hantieren
an und in der Elektronik der Radaranlagen von Röntgenstörstrahlung getroffen
wurden. Die Soldaten waren – ohne das zu ahnen – Dosisleistungen bis in die
Größenordnung von 10 Millisievert pro Stunde (mSv/h) ausgesetzt. Die Soldaten
wurden über diese Gefahr nicht informiert, es gab keine Personendosimetrie,
keine besondere ärztliche Betreuung. Erst seit wenigen Jahren bemühen sich
ehemalige Bundeswehr-Radar-Soldaten mit Unterstützung des Bundeswehrverbandes
um Anerkennung ihrer Gesundheitsschäden, die sie auf ihren Einsatz an
Radaranlagen der Bundeswehr zurückführen. Sie gründeten den "Bund zur
Unterstützung Radargeschädigter e.V.". Die
gesundheitlichen Probleme der Bundeswehrsoldaten sind identisch mit denen der
NVA-Soldaten, jedoch das Bundesverteidigungsministerium weigert sich bis
heute, die Ansprüche der NVA-Soldaten in gleicher Weise zu behandeln wie die
Ansprüche der Bundeswehrsoldaten. Kontakt: Dipl.-Ing. Thomas Förster, Telefon
04532-505460, http://www.nva-radar.de,
mailto:info@nva-radar.de
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Stx408-409.2004.7,8.2 (2 Seiten)
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beruflicher Strahlenschutz
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Radarsoldaten: Strahlenopfer der NVA klagen. Schadensersatzansprüche sind
nicht verjährt. Insgesamt rund 725 ehemalige Angehörige der Bundeswehr
und 175 frühere Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR haben wegen
Verstrahlungen beim Umgang mit Radargeräten Klage eingereicht. Das erklärte
der Berliner Rechtsanwalt Reiner Geulen am 19. Februar 2003 anläßlich des
Beginns eines Musterverfahrens am Landgericht Frankfurt (Oder). Kläger sind
ein an Krebs erkrankter früherer Radartechniker und die Witwe eines bereits
verstorbenen Radarmechanikers der NVA. Für die Radartechniker der Bundeswehr
werden die Verfahren am Landgericht Bonn verhandelt. Einen Termin dafür gibt
es noch nicht.
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Stx388-389.2003.8.1 (1 Seite)
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beruflicher Strahlenschutz
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Radarsoldaten: Verteidigungsminister ließ erst fünf Radaropfer
anerkennen. Der Skandal um die Verstrahlung von Soldaten an Radargeräten
weitet sich aus. Bis Ende 2001 haben 2.269 ehemalige oder aktive Soldaten
einen Antrag auf Anerkennung von Strahlenschäden gestellt, die sie beim
Umgang mit Radargeräten erlitten hatten. 406 der Betroffenen sind bereits
gestorben, meist an Leukämie, Lymphtumoren und Hodenkrebs. Radargeräte
sondern auch starke Röntgenstrahlung ab, gegen die in der Vergangenheit keine
geeigneten Schutzvorkehrungen getroffen worden waren. Strahlentelex hatte
ausführlich berichtet (Nrn. 348-349/Juli 2001, 340-341/März 2001,
338-339/Februar 2001). Noch im Juni 2001 hatte Bundesverteidigungsminister
Rudolf Scharping (SPD) zugesagt, noch im selben Jahr für die Strahlenopfer
der Bundeswehr eine "streitfreie und großherzige" Regelung zu
finden. Bis Mitte Dezember 2001 sind jedoch erst fünf Betroffene als
wehrdienstbeschädigt zwischen 30 und 100 Prozent anerkannt worden. Dagegen
wurden bis dahin 226 Fälle abgelehnt.
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Stx362-363.2002.6.1 (1 Seite)
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beruflicher Strahlenschutz
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Verteidigungsminister enttäuscht die geschädigten Radarsoldaten. Der
Deutsche Bundeswehrverband (DBwV) hat Bundesverteidigungsminister Rudolf
Scharping (SPD) vorgeworfen, entgegen anderslautender Versprechen nichts für
eine zügige Entschädigung von Strahlenopfern der Bundeswehr zu tun. Statt
dessen ziehe er sich auf die normale gesetzliche Position zurück, was nicht
ausreiche. Die Einsetzung eines Sonderbeauftragten und einer Arbeitsgruppe
durch den Minister "deuten darauf hin, daß noch viel Zeit bis zu einer
Entschädigung ins Land geht – wenn es überhaupt eine gibt". Rechtlich
ungeklärt sei, wie verstrahlte NVA-Soldaten der DDR entschädigt werden
könnten, die sich bei der Wehrbereichsverwaltung VII im brandenburgischen
Strausberg melden und dort ihre Ansprüche anmelden sollen. Auf die
Ankündigung von NVA-Soldaten, eine Interessengemeinschaft für Strahlenopfer
zu bilden, reagierte Scharping jedoch abwehrend: Das Problem habe
"nichts mit der Bundeswehr zu tun". Soldaten der Bundeswehr waren
bis Mitte der 80er Jahre an Radargeräten wegen mangelnder Abschirmungen
krebsauslösender Röntgenstrahlung in außerordentlicher Höhe ausgesetzt.
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Stx350-351.2001.5.1 (1 Seite)
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beruflicher Strahlenschutz
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Berufliche Strahlenbelastung: Verstrahlte Radarsoldaten fordern Schadensersatz
und Schmerzensgeld. Die für die Schadensregulierung zuständigen
Verwaltungen arbeiten "nicht nur langsam, sondern sie erwecken allzu oft
den Eindruck, dass es ihnen in erster Linie darauf ankommt, finanzielle
Ansprüche gegen den Staat abzublocken". Das konstatierte der
"Arbeitsstab Dr. Sommer" des Verteidigungsministers. Bei der Arbeit
an Radargeräten durch Röntgenstrahlen geschädigte Bundeswehrsoldaten fordern
vom Verteidigungsministerium nicht nur eine Rentenversorgung, sondern auch
Schadensersatz und Schmerzensgeld. Einen Tag nach Bundesverteidigungsminister
Scharpings Ankündigung einer "möglichst streitfreien und möglichst
großherzigen Regelung" überreichte der Berliner Rechtsanwalt Reiner
Geulen dem Minister am 22. Juni 2001 die Forderungen von 135 erkrankten
Radarmechanikern, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen.
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Stx348-349.2001.5.1 (1 Seite)
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beruflicher Strahlenschutz
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Strahlenbelastung an Radaranlagen. Erkrankte Soldaten verlangen
Entschädigung. Radarmechaniker und Radaroperateure sind auch durch
Röntgenstrahlung gefährdet. Bei der Bundeswehr wurde das über Jahrzehnte
nicht beachtet. Erkrankte Ex-Soldaten verlangen jetzt Entschädigung. Auf
einer Pressekonferenz am 9. Februar 2001 präsentierten die Betroffenen
Dokumente, denen zufolge die Problematik bei den Behörden und im
Bundesverteidigungsministerium im Prinzip schon seit Ende der 50er Jahre
bekannt war, jedoch offenkundig über Jahrzehnte hinweg keine Beachtung fand.
Email-Kontakt zur Initiative der Betroffenen: prasch@surfeu.de
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Stx340-341.2001.7,8.2 (2 Seiten)
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beruflicher Strahlenschutz
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Gefahr für Radartechniker durch Röntgenstrahlung. Bundeswehrsoldaten
wurden verstrahlt. An Radargeräten der Bundeswehr waren Soldaten über
Jahrzehnte hinweg und unzureichend geschützt gesundheitsgefährdender
Röntgenstrahlung ausgesetzt, die als Nebenprodukt bei der Erzeugung von
Radarstrahlung anfällt. Das wurde Mitte Januar 2001 bekannt. Diese Meldung
bezieht sich auf eine Studie des Physiologieprofessors Eduard David von der
Privatuniversität Witten/Herdecke, die dieser im Auftrage der Bundeswehr
durchführte. David wertete demzufolge die Krankenakten von 99 Radartechnikern
und Radaroperatoren aus. 69 von ihnen seien an Krebs erkrankt und 24
inzwischen (Stand Januar 2001) gestorben, mit durchschnittlich 40 Jahren.
Zwar verweist David auf die "noch ausstehende Gesamtbewertung"
unter Berücksichtigung einer Kontrollgruppe und statistischen Vergleichen mit
Werten der Gesamtbevölkerung, wird jedoch mit dem Zwischenergebnis zitiert:
"Im Resultat kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, daß die
gesetzlich festgelegten Sicherheitsgrenzwerte für ionisierende Strahlung und
auch gepulster Hochfrequenzstrahlung überschritten wurden." Offenbar
müssen die rund 1.000 Radarmechaniker, die in den vergangenen 30 Jahren in
der Bundeswehr dienten, mit einem erhöhten Risiko rechnen an Krebs zu
erkranken.
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Stx338-339.2001.6.1 (1 Seite)
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beruflicher Strahlenschutz
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Unterrichtung durch die Bundesregierung für 1998: Angaben zur
Kollektivdosis beruflicher Strahlenbelastungen nur für Photonenstrahlung.
330.823 beruflich strahlenbelastete Personen wurden 1998 nach Angaben des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im
Bericht der Bundesregierung vom November 1999 überwacht, davon 241.145 aus
dem Bereich Medizin. Die mittlere Jahres-Personendosis aller Überwachten
betrug dem Bericht zufolge 0,23 Millisievert (mSv). Bei der Beurteilung
dieses Mittelwertes sei jedoch zu beachten, dass bei dem größten Teil aller
überwachten Personen (86 Prozent) während des ganzen Jahres die untere
Messbereichsgrenze des Personendosimeters von 0,2 mSv nicht überschritten
wurde. Im Bereich Medizin habe dies auf 89 Prozent, in den nicht
medizinischen Bereichen auf 77 Prozent der Überwachten zugetroffen. Bei den
verbleibenden Personen hätte sich 1998 eine mittlere Jahres-Personendosis von
1,64 mSv ergeben. Die Summe der Dosiswerte aller Überwachten (Kollektivdosis)
im Jahr 1998 lag den Berechnungen zufolge bei 77 Personen-Sievert. Diese
Dosisangaben beziehen sich nach Angabe des BMU ausschließlich auf die
Photonenstrahlung, da ihrer Meinung nach Dosisbeiträge durch Neutronen- oder
Betastrahlung keinen bedeutsamen Beitrag hätten.
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Stx316-317.2000.4,5.2 (2 Seiten)
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beruflicher Strahlenschutz
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Leiharbeiter in deutschen Atomkraftwerken gehören zur am höchsten
strahlenbelasteten Berufsgruppe. Dr.med. Wolfgang Hoffmann vom Bremer
Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin (BIPS) stellt die
Unzulänglichkeiten des Strahlenschutzes für die Berufsgruppe der Leiharbeiter
in Atomkraftwerken dar. Die Einbeziehung dieser Berufsgruppe in die
Diskussion um gesundheitliche Spätfolgen beruflich strahlenbelasteter Personen
ist dringend erforderlich.
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Stx292-293.1999.1-3.3 (3 Seiten)
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beruflicher Strahlenschutz
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Berufliche Strahlenbelastung: Amtliche Filmdosimetrie unterschätzt
Effektivdosis in der Röntgendiagnostik. Auf der 29. Wissenschaftlichen Tagung
der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik (DGMP) e.V. 1998 in
Dresden berichtete Dr. Heiner von Boetticher vom Zentralkrankenhaus Links der
Weser, Bremen, über eine systematische Unterschätzung der Personendosis in
der Röntgendiagnostik. Die Filmplakette soll am Rumpf unter der
Schutzkleidung getragen werden, so daß schon aus diesem Grunde eine
Unterschätzung erwartet wird. Außerdem darf der Meßwert unter bestimmten
Umständen mit der Effektivdosis gleichgesetzt werden. Dem Physiker von Boetticher
und Margrit Kaluza vom Betriebsärztlichen Dienst war aufgefallen, daß auf
Grund der amtlichen Personendosimetrie circa 90 Prozent aller in
medizinischen Arbeitsbereichen überwachten Personen als "nicht
exponiert" eingestuft werden, weil die ermittelte Dosis unterhalb der
Nachweisgrenze liegt. Dies führe zu einer falschen Einschätzung des
Strahlenfeldes bei Röntgenuntersuchungen und senke die Akzeptanz der
Personendosimetrie bei Teilen des Personals, meinen von Boetticher und
Kaluza. Sie ermittewlten die effektive Dosis nach einem Näherungsverfahren
mit zwei Dosimetern und fanden, daß die amtliche Filmdosimetrie die
Effektivdosis unterschätzt. Beide weisen darauf hin, daß auf der Grundlage
der Effektivdosis berufsbedingte Krebsrisiken abgeschätzt werden.
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Stx288-289.1999.14-16.3 + Stx296-297.1999.2.1 (4 Seiten)
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beruflicher Strahlenschutz
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Beschäftigte von Atomkraftwerken haben vermehrt
Chromosomenveränderungen. Die Studie von Chung und Mitarbeitern zeigt für
die Beschäftigten vier koreanischer Atomkraftwerke eine mehr als dreifache
Erhöhung dizentrischer Chromosomen gegenüber der Kontrollgruppe.
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Stx230-231.1996.3.1 (1 Seite)
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beruflicher Strahlenschutz
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Arbeitnehmerprobleme mit niedrigen Strahlendosen. "Niedrige Strahlendosen
und Gesundheit der Arbeitnehmer" heißt der Titel des 1994 erschienenen
Berichtes Nr. 8-11 des Otto Hug Strahleninstitutes und der Gesellschaft für
Strahlenschutz e.V.. Dabei handelt es sich um die
aktualisierte Fassung einer von dem Marburger Radiologen Prof. Dr.med. Horst
Kuni für die Hans-Böckler-Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) im
Herbst 1992 fertiggestellten Expertise unter der besonderen Berücksichtigung
der Arbeitsbedingungen in der geplanten Atommüllanlage Schacht Konrad. Der
Bericht enthält eine umfangreiche Übersicht über die Ergebnisse
epidemiologischer Studien zur Krebssterblichkeit durch berufliche
Strahlenbelastung.
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Stx176-177.1994.6,7.2 (2 Seiten)
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beruflicher Strahlenschutz
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EG-Richtlinien: Strahlenschutz für Bergleute und Flugpersonal. Die
Bundesregierung wirke mit den anderen EG-Staaten darauf hin, daß die höhere
Strahlenbelastung aus natürlichen Quellen an bestimmten Arbeitsplätzen, wie
für Bergleute und Flugpersonal, durch Schutzregelungen berücksichtigt wird,
heißt es in der Antwort (12/4049) der Bundesregierung vom 7. Januar 1993 auf
eine Kleine Anfrage (12/3932) von Abgeordneten der SPD-Fraktion im Bundestag.
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Stx146-147.1993.3,4.2 (2 Seiten)
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beruflicher Strahlenschutz
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Bonn: Bundeskabinett beschloß neuen Strahlenpass. Mit einem neuen
Strahlenpass will die Bundesregierung Personen ausstatten, die am
Arbeitsplatz Strahlen ausgesetzt sind. Er soll ab 1. Juni 1990 seinen
Vorläufer aus dem Jahre 1977 ablösen. Beim Bundesamt für Strahlenschutz soll
außerdem ab 1. April 1990 ein Strahlenschutzregister geführt werden, das die
bisher bei den Ländern erhobenen Daten von etwa 300.000 Personen
zusammenfaßt.
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Stx78-79.1990.10.1 (Kurzmeldung, 1 Seite)
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beruflicher Strahlenschutz
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Münster: Wissenschaftler halten Bonn das Beispiel von London vor.
300 Wissenschaftler und Teilnehmer des Symposiums über die Wirkung niedriger
Strahlendosen auf den Menschen forderten im Februar 1988 den Gesetzgeber in
Bonn in einer Petition auf, dem Beispiel der britischen
Strahlenschutzkommission zu folgen. Diese hatte im Gegensatz zur
Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP eine Herabsetzung der
zulässigen Strahlenwerte von bisher 5 rem auf 1,5 rem pro Jahr für beruflich
der Strahlung ausgesetzte Personen gefordert.
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Stx30.1988.6.1 (Kurzmeldung, 1 Seite)
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beruflicher Strahlenschutz
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Bonn: Lebensgrenzwerte für Strahlen. Eine Strahlenhöchstdosis für
die gesamte Lebensarbeitszeit soll für Arbeitnehmer in Atomanlagen eingeführt
werden. Wie das Bonner Umweltministerium am 4. Februar 1988 mitteilte, hat
die Strahlenschutzkommission (SSK) hierfür einen Wert von 40 rem empfohlen.
Bis dahin gab es nur einen jährlich zulässigen Höchstwert von 5 rem für beruflich Strahlung ausgesetzten Personen.
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Stx27.1988.5.1 (Kurzmeldung, 1 Seite)
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beruflicher Strahlenschutz
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Großbritannien: Niedrigere Strahlendosen für Atomarbeiter gefordert.
Die britische Strahlenschutzbehörde hat gefordert, die zulässigen
Strahlendosen für Arbeitnehmer in Atomkraftwerken und anderen atomaren
Anlagen drastisch zu verringern. Die Behörde reagierte damit auf die
Ergebnisse der sogenannten Dosisrevision bei der Langzeitstudie zu den
Atombombenabwürfen über Hiroshima und Nagasaki im August 1945.
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Stx25.1988.6.1 (1 Seite)
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Dosismodelle und
Meßgrößen
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Zurück zum Anfang
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Dosismodelle
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Strahlenschutz: Kalkulierter
Strahlentod. Die Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in Japan
und Europa sind viel zu hoch und nehmen tausende Strahlenkrebstote in Kauf.
Die Aufnahme von Radionukliden mit der Nahrung ist nach Reaktorkatstrophen
wie der von Tschernobyl vor 25 Jahren und jetzt der von Fukushima mittel- und
langfristig der wichtigste Belastungspfad. Eine drastische Absenkung der
Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in Europa und Japan
fordern deshalb jetzt die Verbraucherorganisation foodwatch und die deutsche
Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs/Ärzte in
sozialer Verantwortung (IPPNW). Nach den Berechnungsgrundlagen der
Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) würde eine Ausschöpfung der
derzeit in Japan und in Europa für die Einfuhr japanischer Lebensmittel
geltenden Grenzwerte für Nahrungsmittel in Deutschland zu mehr als 150.000
Krebstoten jährlich führen, heißt es in einem am 20. September 2011 in Berlin
vorgestellten Report der beiden Organisationen. Und würde die gesamte
deutsche Bevölkerung sich von Lebensmitteln ernähren, die lediglich in Höhe
von 5 Prozent dieser Grenzwerte belastet sind, wäre immer noch mit mindestens
7.700 zusätzlichen Krebstoten jährlich zu rechnen. Nach anderen
Berechnungsgrundlagen als jenen der ICRP könnten es noch deutlich mehr sein
und hinzu käme ein breites Spektrum verschiedenster Erkrankungen und
genetischer Schädigungen. foodwatch und IPPNW beziehen sich dabei auf ein
Gutachten der Vorstandsmitglieder der deutschen Gesellschaft für
Strahlenschutz Thomas Dersee und Sebastian Pflugbeil, die beide auch die
Redaktion des Fachinformationsdienstes Strahlentelex bilden. Report und
Gutachten sind im Internet auf den Webseiten von foodwatch, IPPNW und
Strahlentelex in deutscher, japanischer, englischer und französischer Sprache frei abrufbar.
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Stx594-595.2011.1-4.4 (4 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Dosismodelle
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Die ICRP-Risikoschätzungen
beschreiben nicht die Realität. Internationale Konferenz der Europäischen
Kommission für Strahlenrisiken (ECRR) auf der griechischen Insel Lesbos. Am 5. und 6. Mai 2009 trafen sich
Fachleute für die Wirkungen ionisierender Strahlen auf Einladung des European
Committee on Radiation Risk (ECRR) in Molyvos auf der griechischen Insel
Lesbos. In den Vorträgen und Diskussionen ging es um die Kritik an der
gegenwärtig üblichen Einschätzung des Strahlenrisikos auf der Grundlage der
Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) bzw. des
BEIR VII-Reports aus der Akademie der Wissenschaften der USA und um die sich
abzeichnenden Entwicklungen aufgrund der von diesen beiden Organisationen
bisher weitgehend ignorierten Forschungsergebnisse der letzten Jahrzehnte.
Bericht von Sebastian Pflugbeil.
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Stx538.2009.5-6.2 (2 Seiten)
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Dosimodelle
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IPPNW fordert „Reference-Embryo“ statt
„Reference-Man“. Wegen der Ergebnisse der Kinderkrebsstudie (KiKK-Studie)
des deutschen Kinderkrebsregisters fordert die atomkritische
Ärzteorganisation IPPNW umgehende Verbesserungen im Strahlenschutz mit der
Einführung eines „Reference-Embryos“ zum Schutz von Kindern. Menschen, die in
AKW-Nähe wohnen, müssen verständlich und sachgerecht über das nachgewiesen
erhöhte Erkrankungsrisiko bei Kleinkindern aufgeklärt werden. Weil dies –
trotz wiederholter Aufforderung – von den zuständigen Behörden immer noch
nicht in die Wege geleitet worden ist, hat die IPPNW in Kooperation mit den
Machern der Kampagne „ausgestrahlt“ eine Informationsbroschüre verfaßt, in
der viele Fragen zum Thema Kinderkrebs um Atomkraftwerke verständlich und
fundiert beantwortet werden.
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Stx536-537.2009.4-5.2 (2 Seiten)
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Dosismodelle
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Neutronen als Strahlenschutzproblem
bei Atommülltransporten. Der Transport verglaster hochradioaktiver
Abfälle im November 2008 von der französischen Wiederaufarbeitungsanlage für
abgebrannte Brennelemente La Hague in das Zwischenlager nach Gorleben
erfolgte in französischen Transportbehältern. Etwa 80 Prozent der nach
offizieller Dosisbestimmung von ihnen ausgehenden Exposition wird durch
Neutronen erzeugt. Würde man die biologische Wirkung von Neutronen deutlich
höher einschätzen, als dieses in der Strahlenschutzverordnung angenommen
wird, käme es zu einer Grenzwertüberschreitung. Über die Wirkung von dicht
ionisierender Strahlung, zu der Neutronen gerechnet werden, gibt es seit
langem Debatten in der Wissenschaft. Die Argumente von Kritikern des
offiziellen Strahlenschutzes, die in der Vergangenheit eine erhebliche
Unterschätzung der Neutronenwirkung geltend gemacht haben, werden durch
neuere Befunde an Flugpersonal und anderen menschlichen Kollektiven, die
dicht ionisierender Strahlung ausgesetzt waren, gestützt. Von Prof. Dr. Inge
Schmitz-Feuerhake, Gesellschaft für Strahlenschutz
e.V.
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Stx532-533.2009.6-11.6 (6 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Dosismodelle
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Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Einfluss
der Form der Dosis-Wirkungsbeziehung auf das Leukämierisiko. Von Alfred
Körblein. Bei der Ermittlung des Strahlenrisikos wird stillschweigend
vorausgesetzt, dass die Strahlenwirkung proportional zur Dosis ist. Wenn aber
diese Annahme nicht zutrifft und die Strahlenwirkung überproportional mit der
Dosis ansteigt, führt eine Mittelung der Dosis dann zu einer Unterschätzung des
Risikos, wenn die Dosisbelastung starke örtliche und zeitliche Schwankungen
aufweist, wie das charakteristisch für die Strahlenbelastung im Nahbereich
von Kernkraftwerken ist. Dies ist der Grundgedanke, der dazu beitragen soll,
die Erklärungslücke zwischen den Befunden der KiKK-Studie und dem momentanen
Stand des radiobiologischen Wissens zu schließen.
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Stx524-525.2008.8-10.3 (3 Seiten)
Zu
den Originalseiten im pdf-Format
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Dosismodelle
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Kinderkrebs in der Umgebung von
Kernkraftwerken: „Eine entscheidende Public Health-Studie“ - Die
kritische Überprüfung der Grundannahmen der geltenden Strahlenschutznormen
und eine Neueinschätzung der Risikofaktoren bei Strahlenexposition sind
notwendig. Die Nachricht von den Ergebnissen der Kinderkrebsstudie des
Mainzer Kinderkrebsregisters (KiKK-Studie) fand bislang auch in den USA viel
zu wenig Beachtung. Deshalb verfaßte Rudi H. Nussbaum, emeritierter Professor
für Physik und Umweltwissenschaften an der Portland State University in
Portland/Oregon (USA), einen Kommentar zu dieser Studie für seine
angelsächsischen Kollegen und die Medien, wovon er Strahlentelex
freundlicherweise eine Kopie schickte. Der Nachweis eines steilen Anstiegs
des Erkrankungsrisikos für Leukämie und andere Krebsarten bei Kindern unter 5
Jahren, je näher sie bei einem der deutschen Atomkraftwerke leben, stimme
nachdenklich und beunruhige. Angela Merkels konservative Regierung, so
schreibt Nussbaum aus der Perspektive eines anderen Kontinents, hat
Wissenschaftler des zentralen Kinderkrebsregisters beauftragt, eine
endgültige Studie über eine Überzahl von Krebserkrankungen bei Kindern in der
Umgebung von Atomreaktoren zu erstellen. Damit sollte offenbar das Konzept
der rot-grünen Vorgängerregierung (unter deren Regie war die Studie
ursprünglich in Auftrag gegeben worden) für einen Atomausstieg unterminiert
und dem öffentlichen Widerstand gegen ein Wiedererstarken der deutschen
Nuklearindustrie etwas entgegengesetzt werden.
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Stx516-517.2008.1-2.2 (2 Seiten)
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Dosismodelle
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Strahlenbiologie: Für
Auger-Elektronen aussendende Radioisotope lassen sich keine Werte für die
dosisabhängige relative biologische Wirksamkeit (RBW-Werte) angeben. Das
Bild von sogenannten Auger-Elektronen emittierenden Radioisotopen in der
Strahlenbiologie beginnt sich zu wandeln und in jedem Fall zu differenzieren.
Wegen unerwarteter experimenteller Ergebnisse ließen sich keine Werte für das
Konzept der dosisbasierten relativen biologischen Wirksamkeit (RBW-Werte)
bestimmen. Derartige Angaben müssen nun mit großem Vorbehalt betrachtet
werden. Das erklären die Autoren des im Mai 2008 in der Schriftenreihe
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit veröffentlichten Abschlußberichtes
(BMU-2008-712) über „Untersuchungen der Auger-Emitter abhängigen biologischen
Wirksamkeit zur Ermittlung des Strahlungs-Wichtungsfaktors für
Auger-Elektronen“ am Forschungszentrum Jülich. (F.A.H. Schneeweiss, A.
Turtoi, E. Pomplun, G. Sutmann, 2008)
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Stx514-515.2008.2-3.2 (2 Seiten)
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Dosismodelle
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Wir gehen nicht vorsichtiger um mit
Radioaktivität, sondern nachlässiger. 20 Jahre Beobachtungen im
Strahlenschutz. In der Folge der Reaktorkatastrophe vor 20 Jahren hat
sich in der Wahrnehmung und Behandlung von Radioaktivität ein Wandel vollzogen.
In den Interessenkonflikten um den Atomausstieg hat das dazu geführt, daß der
Strahlenschutz in Deutschland abgeschwächt wurde, sogar über das von der EU
geforderte Maß hinaus. Eine ökonomische Deckelung wurde eingeführt und der
Grundsatz des Minimierungsgebots aufgegeben. Wir gehen tatsächlich heute
nicht vorsichtiger, sondern nachlässiger mit der Radioaktivität um. Dem
Fatalismus aber sollte nicht nachgegeben werden, denn die gesundheitlichen
Folgeschäden sind größer als gerne behauptet. Ein Bericht von Thomas Dersee.
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Stx464-465.2006.1-6.6 (6 Seiten)
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Dosis-Meßgrößen
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Buchmarkt: Neue Dosimeter für neue Dosismeßgrößen. Für die neuen Dosismeßgrößen
der neuen Strahlenschutzverordnung werden neue Dosimeter entwickelt, die
größere Dosiswerte messen. Das ergibt sich aus zwei Berichten der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig (PTB-Dos-46 und
PTB-Dos-47). Ergebnis der Umstellung ist, daß bei gleichem absolutem Risiko
die Risikokoeffizienten verkleinert werden.
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Stx426-427.2004.7.1 (1 Seite)
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Dosismodelle
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Buchmarkt: Eine Antwort auf die ICRP. Europäisches Komitee für
Strahlenfolgen ECRR stellt ersten Band mit Strahlenschutzempfehlungen vor.
Das European Committee of
Radiation risk (ECRR) hat im Januar 2003 in Brüssel seinen Report ECRR 2003:
"Recommendations of the European Committee on Radiation Risk. Health
Effects of Ionising Radiation Exposure at Low Doses for Radiation Protection
Purposes" (Empfehlungen des ECRR. Die Gesundheitseffekte durch
geringe Dosen ionisierender Strahlung bewertet für Strahlenschutzzwecke)
vorgestellt. Der 186-seitige Report enthält ein neues Risikomodell zur
Abschätzung von Strahlenfolgen, das auf der Grundlage der Arbeiten von über
30 Mitgliedern und Beraterinnen und Beratern des Komitees entwickelt wurde.
Die Empfehlungen verstehen sich als ein notwendiger Ersatz des Konzeptes der
Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP, das den Verordnungen der
europäischen Länder zum Schutz vor ionisierender Strahlung zu Grunde liegt.
Das ECRR wurde 1997 in Brüssel gegründet, nachdem mit der nahtlosen Annahme
der Direktive Euratom 96/29 durch die Europäische Gemeinschaft jedwede
Bedenken von wissenschaftlicher und ethischer Seite unberücksichtigt blieben.
Die Kritik an der ICRP wird als historisches Faktum angesehen. Inhaltlich
betrifft sie die Begründung der ICRP-Dosisgrenzwerte und die quantitative
Herleitung ihrer Risikomodelle, politisch ihre selektive Sichtweise und zu
große Nähe zur Nuklearindustrie. Der Report ECRR 2003, ISBN 1-897761-24-4,
186 Seiten, 44 Tabellen, 6 Abb., 550 Referenzen, wurde im Verlag Green Audit
Press, UK, veröffentlicht, ist im Buchhandel erhältlich oder durch e-mail
Bestellung unter mailto:admin@euradcom.org.
Der Preis beträgt 45,00 Englische Pfund, in begründeten Fällen wird er auch
für 15,00 Englische Pfund abgegeben. Eine 4-seitige Zusammenfassung kann
unter http://www.euradcom.org
abgerufen werden.
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Stx386-387.2003.7.1 (1 Seite)
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Dosismodelle
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Ein neues Dosismodell von der ECRR. Neue Empfehlungen des
Europäischen Komitees zum Strahlenrisiko (ECRR) zur besseren Beschreibung und
Abschätzung der gesundheitlichen Auswirkungen von Niedrigdosisstrahlung. Eine
Arbeitsgruppe von europäischen Wissenschaftlern publiziert im Januar 2003
neue Empfehlungen zum Strahlenschutz. Das Europäische Komitee zum
Strahlenrisiko (ECRR, European Committee on Radiation Risk), dem auch
Spezialisten aus Ländern außerhalb der EU angehören, entwickelte eine neue
Methodologie, die die Schwächen der ICRP-Methodologie beheben soll. Weitere
Hintergrundinformationen gibt es auch unter http://www.euradcom.org
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Stx384-385.2003.2-4.3 (3 Seiten)
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Dosismodelle
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Die neue Strahlenschutzverordnung 2001 – Dokumentation 2: Mit neuen
Wichtungsfaktoren wird die effektive Dosis manipuliert. Die effektiven
Dosen nach neuem und altem Verordnungsrecht sind nicht mehr miteinander
vergleichbar. Speziell für Brust und Knochenoberfläche wird bei gleicher
Strahlenbelastung jetzt eine geringere effektive Dosis berechnet als vorher.
Für die meisten beruflich strahlenbelasteten Personen verschlechtert sich der
Strahlenschutz drastisch, trotz der Absenkung des rechnerischen Grenzwertes
von 50 auf 20 Millisievert pro Jahr. Am 11. Juli 2001 hatte das
Bundeskabinett die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) vorgelegte
neue Strahlenschutzverordnung in der vom Bundesrat am 1. Juni 2001
beschlossenen Fassung akzeptiert. Sie soll am 1. August 2001 in Kraft treten
und die alte Verordnung von 1989 ersetzen. Dr. Sebastian Pflugbeil, Präsident
der Gesellschaft für Strahlenschutz, setzt seinen in der vorigen Ausgabe
begonnenen Bericht über die Konsequenzen für Gesundheit und Leben der
Menschen fort.
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Stx350-351.2001.6,7.2 (2 Seiten)
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Dosismodelle
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Die "Kontrollierbare Dosis" soll den Aufwand im
Strahlenschutz verringern. Die Propagierung eines neuen Dosismodells
durch die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) setzt die Politik
der langen Schornsteine fort. Im August 1998 veröffentlichte Roger H. Clarke,
Vorsitzender der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP), ein Papier,
das durch die Internationale Strahlenschutzgesellschaft (IRPA - International
Radiation Protection Association) an ihre nationalen Mitgliedsgesellschaften
verteilt wurde. Mit der Bitte um Stellungnahme wurde dazu mitgeteilt, die
IRPA solle im April 2000 darüber auf ihrem Treffen in Hiroshima diskutieren
und eine Resolution verabschieden. Clarkes Papier trägt die Überschrift
"Kontrollierbare Dosis - Überlegungen zur Kontrolle der Personendosis
aus singulären Quellen" ("Controllable Dose: A discussion on the
control of individual doses from single sources"). Im April 1999
veröffentlichte der Fachverband für Strahlenschutz (FS) eine eigene
Übersetzung mit der Aufforderung an seine Mitglieder, ihre Meinung zu äußern,
damit der FS-Vorstand daraus die Stellungnahme des Verbandes erarbeiten
könne. Strahlentelex legt seiner Darstellung des von Clarke propagierten
Strahlenschutzkonzeptes eine eigene Übersetzung von Annette Hack zugrunde.
Mit einem Kommentar von Thomas Dersee.
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Stx308-309.1999.5-8.4 (4 Seiten)
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Dosis-Meßgrößen
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Neue Dosis-Meßgrößen im Strahlenschutz. Zum 1. Januar 1995 haben der Normenausschuß Radiologie (NAR) im DIN und die Physikalisch-Technische
Bundesanstalt (PTB) die Einführung neuer Orstdosis- und
Personendosis-Meßgrößen empfohlen. Im Gegensatz zu den bisherigen sind die
neuen Meßgrößen zwar für alle Strahlenarten gleich, jedoch in der Orts- und
Personendosimetrie und für durchdringende Strahlung und Strahlung geringer
Eindringtiefe verschieden. (PTB-Bericht Dos-23, 1994)
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Stx192-193.1995.12.1 (1 Seite)
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Flugverkehr
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Zurück zum Anfang
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Flugverkehr
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Röntgenstrahlung: Gesundheitsschäden
durch Radargeräte. Inwiefern Soldaten Gesundheitsschäden durch
Radargeräte erlitten haben, beschäftigt den Bundestag und das
Verteidigungsministerium seit Ende 2000. Die im Jahr 2002 eingesetzte
Radarkommission habe jedoch in ihrem Bericht vom 2. Juli 2003 nur für die von
ihr identifizierten Radargeräte die bekannte vereinfachte Anerkennung im
Rahmen der entsprechenden Wehrdienstbeschädigungsverfahren vorgeschlagen,
erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der
Bundestagsfraktion Die Linke.. Das bedeute, daß bei Betroffenen, die an
anderen Geräten tätig waren und erkrankt sind, die „normalen“
Verfahrenskriterien anzuwenden seien. Das heißt, es werde in jedem der Fälle
individuell geprüft, welchen Strahlenbelastungen der Antragsteller
tatsächlich aus-gesetzt war.
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Stx590-591.2011.20.1 (1 Seite)
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Flugverkehr
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Warnung vor Gesundheitsrisiken bei Körperscannern an Flughäfen. In der Debatte um den Einsatz von
Körperscannern zur Terrorbekämpfung an Flughäfen hat der Vorsitzende der
Strahlenschutzkommission der Bundesregierung, Prof. Dr. Rolf Michel, vor
Gesundheitsrisiken gewarnt.
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Stx552-553.2010.3.1 (1 Seite)
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Flugverkehr
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Katastrophenplanung: Keine
Chance bei Flugzeugabsturz auf alte AKW. Behörden ignorieren Bedrohung
durch alte AKW – Greenpeace-Recherchen belegen Ausmaß der Katastrophe bei Flugzeugabsturz.
Die Gefährdung der Bevölkerung rund um die sieben ältesten deutschen
Atomkraftwerke wird von der Atomaufsicht seit Jahren dramatisch unterschätzt.
Ausbreitungsrechnungen von Greenpeace für einen schweren Reaktorunfall in den
AKW Biblis A und B, Brunsbüttel, Isar 1 und Philippsburg 1 belegen, daß die
radioaktive Kontamination vieler Anwohner bereits innerhalb weniger Stunden
den behördlichen Grenzwert für eine Evakuierung bis um das Tausendfache
überschreiten würde. Die Dosis käme über die Luft und würde auch in
geschlossenen Räumen aufgenommen. Ein schwerer Reaktorunfall könnte durch
einen Flugzeugabsturz oder einen Terroranschlag aus der Luft ausgelöst
werden. Greenpeace fordert, den sieben ältesten Atommeilern die
Betriebsgenehmigung sofort zu entziehen. Greenpeace liegen interne Dokumente
unter anderem des Bundeskriminalamtes vor, denen zufolge die deutschen
Sicherheitsbehörden das Risiko eines Terroranschlags aus der Luft auf ein
Atomkraftwerk nicht mehr ausschließen. Gleichzeitig ist die bisherige
Abwehrtaktik, das AKW im Falle eines Angriffs zu vernebeln, gescheitert.
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Stx542-543.2009.7-8.2 (2 Seiten)
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Flugverkehr
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Berufliche Strahlenbelastung: Piloten
und Stewardessen sind mit am stärksten strahlenbelastet. Wer über den
Wolken arbeitet, ist vermehrt der kosmischen Strahlung ausgesetzt. Das
fliegende Personal ist eine der am stärksten strahlenbelasteten Berufsgruppe
in Deutschland. Das dokumentiert der erste Bericht über die berufliche
Strahlenexposition des fliegenden Personals, den das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) am 13. Oktober 2005 veröffentlicht hat. Zum ersten Mal
wurde die in einem Jahr entstandene Strahlenexposition des fliegenden
Personals vollständig erfaßt und differenziert nach verschiedenen Merkmalen
ausgewertet.
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Stx452-453.2005.7.1 (1 Seite)
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Flugverkehr
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Epidemiologie: Kosmische Strahlung erhöht das Risiko für Grauen Star
bei Flugpiloten. Fliegen setzt Fluggäste und Flugpersonal ionisierender
Strahlung kosmischen Ursprungs und Sekundärstrahlung aus der Kollision
galaktischer Partikel mit Luftpartikeln und dem Material des Flugkörpers aus.
Strahleninduzierte Linsentrübungen (Grauer Star, Katarakt) sind zudem
allgemein bekannt. Zur Ermittlung des Erkrankungsrisikos von Flugpersonal
untersuchten Vilhjalmur Rafnsson von der Abteilung für Präventivmedizin der
Universität von Island in Reykjavik und Kollegen im Rahmen einer
Fall-Kontrollstudie 445 Personen mit und ohne Linsenschädigungen. Die
Ergebnisse ihrer Untersuchung veröffentlichten sie in der Fachzeitschrift
Archives of Ophthalmology. Das Risiko an einem strahleninduzierten Katarakt
zu erkranken, war demzufolge für Piloten 3-fach höher als für Nicht-Piloten.
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Stx448-449.2005.5.1 (1 Seite)
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Flugverkehr
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Umweltradioaktivität und Strahlenschutz: Radioaktive Leuchtfarbe bei
Bundeswehr und NVA. Nachdem die Schädigung von Soldaten durch
Röntgenstrahlung abgebende Radargeräte bekannt geworden war, bahnt sich nun
offenbar ein neuer Strahlenskandal für Soldaten an. Mehrere zehntausend
Soldaten der Bundeswehr sind offenbar leichtfertig der Schadwirkung von
radioaktiver Leuchtfarbe ausgesetzt worden. Laut einer bisher nicht
veröffentlichten Studie des Physikers Günter Golde von der Berliner Charité,
die von erkrankten ehemaligen Soldaten in Auftrag gegeben worden war, soll
die Strahlenbelastung mehr als das 270-fache dessen betragen haben, was heute
laut Strahlenschutzverordnung für den sogenannten Normalbürger als zumutbar
gilt.
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Stx428-429.2004.6.1 (1 Seite)
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Flugverkehr
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Fünffach erhöhtes Brustkrebsrisiko für Stewardessen. Stewardessen,
die mindestens fünf Jahre lang ihren Beruf ausgeübt haben, weisen einer
isländischen Studie zufolge ein fünffach erhöhtes Risiko auf, an Brustkrebs
zu erkranken. Dr. V. Rafnsson und Kollegen vom Department of Preventive
Medicine in Reykjavik hatten unter 1.532 Stewardessen 35 Frauen ausgewählt,
die an Brustkrebs erkrankt waren. Außerdem wählten sie 140 gesunde
Stewardessen als Kontrollpersonen aus, deren Lebensalter und reproduktive
Daten laut Krankenakten denen der Patientinnen entsprachen. Es zeigte sich,
daß ein fünffach erhöhtes Brustkrebsrisiko bestand, wenn die Frauen
mindestens fünf Jahre lang als Stewardessen gearbeitet hatten, im Vergleich
zu solchen mit einer Arbeitsdauer von weniger als fünf Jahren.
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Stx406-407.2003.7.1 (1 Seite)
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Flugverkehr
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Strahlenbelastung von Flugpersonal: Die Ergebnisse von zellgenetischen
Untersuchungen widersprechen Einschätzungen des amtlichen Strahlenschutzes. Die
Strahlenbelastung von Piloten und Stewardessen und deren damit verbundenes
Gesundheitsrisiko ist ein wichtiges, aber nicht ausreichend erforschtes
Thema. Die Strahlenbiologin Anna Heimers, Universität Bremen, veröffentlichte
dazu in der Ausgabe 6/2001 der Zeitschrift Ergo-Med einen Bericht über ihre
Studie über Chromosomenveränderungen bei Piloten von Überschallflugzeugen.
Über diese Studie hatte Strahlentelex schon in der Ausgabe 332-333/2000
berichtet. Heimers Untersuchung hatte eine 8-fach erhöhte Rate dizentrischer
Chromosomen im Blut der Piloten gegenüber der Kontrollgruppe ergeben. Die
daraus abgeleitete Dosisabschätzung ergibt nun eine Belastung von 13 bis 43
Millisievert pro Jahr, abhängig von den Strahlenwichtungsfaktoren für
Neutronen. Heimers zytogenetische Untersuchungen widersprechen einer
Hypothese aus dem offiziellen Strahlenschutz, wonach eine Wirksamkeitsminderung
von locker ionisierender Strahlung im Bereich niedriger Dosen und
Dosisleistungen im Vergleich zu hohen Dosen auftritt.
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Stx368-369.2002.6,7.2 (2 Seiten)
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Flugverkehr
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Strahlenbelastung an Radaranlagen. Erkrankte Soldaten verlangen
Entschädigung. Radarmechaniker und Radaroperateure sind auch durch
Röntgenstrahlung gefährdet. Bei der Bundeswehr wurde das über Jahrzehnte nicht
beachtet. Erkrankte Ex-Soldaten verlangen jetzt Entschädigung. Auf einer
Pressekonferenz am 9. Februar 2001 präsentierten die Betroffenen Dokumente,
denen zufolge die Problematik bei den Behörden und im
Bundesverteidigungsministerium im Prinzip schon seit Ende der 50er Jahre
bekannt war, jedoch offenkundig über Jahrzehnte hinweg keine Beachtung fand.
Email-Kontakt zur Initiative der Betroffenen: prasch@surfeu.de
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Stx340-341.2001.7,8.2 (2 Seiten)
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Flugverkehr
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Gefahr für Radartechniker durch Röntgenstrahlung. Bundeswehrsoldaten
wurden verstrahlt. An Radargeräten der Bundeswehr waren Soldaten über
Jahrzehnte hinweg und unzureichend geschützt gesundheitsgefährdender
Röntgenstrahlung ausgesetzt, die als Nebenprodukt bei der Erzeugung von
Radarstrahlung anfällt. Das wurde Mitte Januar 2001 bekannt. Diese Meldung
bezieht sich auf eine Studie des Physiologieprofessors Eduard David von der
Privatuniversität Witten/Herdecke, die dieser im Auftrage der Bundeswehr
durchführte. David wertete demzufolge die Krankenakten von 99 Radartechnikern
und Radaroperatoren aus. 69 von ihnen seien an Krebs erkrankt und 24
inzwischen (Stand Januar 2001) gestorben, mit durchschnittlich 40 Jahren.
Zwar verweist David auf die "noch ausstehende Gesamtbewertung"
unter Berücksichtigung einer Kontrollgruppe und statistischen Vergleichen mit
Werten der Gesamtbevölkerung, wird jedoch mit dem Zwischenergebnis zitiert: "Im
Resultat kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, daß die gesetzlich
festgelegten Sicherheitsgrenzwerte für ionisierende Strahlung und auch
gepulster Hochfrequenzstrahlung überschritten wurden." Offenbar müssen
die rund 1.000 Radarmechaniker, die in den vergangenen 30 Jahren in der
Bundeswehr dienten, mit einem erhöhten Risiko rechnen an Krebs zu erkranken.
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Stx338-339.2001.6.1 (1 Seite)
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Flugverkehr
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Berufliche Strahlenbelastung: Concorde-Piloten sind höher
strahlenbelastet als ihre Kollegen. In der Mai-Ausgabe der Zeitschrift
"Mutation Research" veröffentlichte die Strahlenbiologin Anna
Heimers, Universität Bremen, eine Studie über Chromosomenveränderungen bei
Concorde-Piloten. Die Untersuchung ergab eine 8-fach erhöhte Rate
dizentrischer Chromosomen in den Blutproben der Überschallpiloten gegenüber
der Kontrollgruppe. Abhängig von dem verwendeten Strahlungswichtungsfaktor
für Neutronen, ermittelte Heimers eine durchschnittliche jährliche
Strahlenbelastung des fliegenden Personals von 11 bis 37 Millisievert.
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Stx332-333.2000.9,10.2 (2 Seiten)
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Flugverkehr
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Flugkontrolle: Warnung vor neuem Röntgengerät. Auch Urlaubsfilme in Bleiummantelung
sollen gefährdet sein. Eine neue Generation von Röntgen-Scannern zur
Gepäckkontrolle an internationalen Flughäfen kann unentwickelte Urlaubsfilme
zerstören. Nicht entwickelte Filme blieben sogar in Bleibeuteln schutzlos,
weil die Geräte ihre Leistung automatisch so weit steigerten, bis der Inhalt
der Tüten für das Sicherheitspersonal erkennbar werde, wird 1999 berichtet.
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Stx314-315.2000.8.1 (1 Seite)
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Flugverkehr
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Krebsrisiko für Piloten: Kanadische Piloten erkranken häufig an Leukämie.
Es ist unbestritten, daß Flugpersonal während der Flugstunden mit zahlreichen
physikalischen und chemischen krebserregenden Stoffen belastet ist. Dazu
gehören ionisierende Strahlen, Benzol und Ozon. Trotz der ganz speziellen
Arbeitsplatzumgebung und der sich daraus ergebenden Belastung sind Daten über
Gesundheitsrisiken in dieser Beschäftigungsgruppe kaum vorhanden. Pierre Band
und Kollegen vom Zentrum für Epidemiologie und Krebsprävention in Vancouver,
Kanada, veröffentlichten 1996 eine Studie über Krebserkrankungen und
Todesursachen kanadischer Piloten.
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Stx228-229.1996.1,2.2 (2 Seiten)
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Flugverkehr
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"Der Transport von radioaktivem Material in Passagierflugzeugen
ist zulässig und kommt auch gar nicht so selten vor." Dies erklärte der
Flugkapitän Peter Gugerell vom Betriebsrat der Austrian Airlines dem
österreichischen Internisten Dr.med. Ludwig Knabl, nachdem dieser im März
1996 auf einem Flug von Wien nach Minsk in Weißrußland bei seinem Sitzplatz
100-fach erhöhte Strahlenwerte gemessen hatte.
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Stx228-229.1996.2,3.2 (2 Seiten)
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Flugverkehr
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Die Strahlenbelastung des fliegenden Personals wird unterschätzt.
Seit der Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission im Jahre
1990, Flugpersonal als beruflich strahlenbelastete Personengruppe zu
klassifizieren, entbrannten hierzu heftige Kontroversen. Es wurden diverse
Meßprogramme durchgeführt, um die Strahlenbelastung des fliegenden Personals
abzuschätzen und eine Risikobewertung der Arbeitsplatzsituation vornehmen zu können.
Im Frühjahr 1995 veröffentlichte auch die Deutsche Strahlenschutzkommission
eine Stellungnahme zur Strahlenbelastung des Flugpersonals. Anna Heimers,
Biologin an der Universität Bremen, und Hans-Jürgen Lebuser von
Pilotenvereinigung Cockpit veranschaulichen, daß diese Stellungnahme der
Strahlenschutzkommission erhebliche Mängel aufweist - mit der Konsequenz, daß
die Strahlenbelastung des fliegenden Personals erheblich unterschätzt wird.
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Stx210-211.1995.1-4.4 (4 Seiten)
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Flugverkehr
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Höhen-/Neutronenstrahlung: Höheres Brustkrebsrisiko für Stewardessen.
Stewardessen erkranken häufiger an Brustkrebs als andere Frauen. Zu diesem
Ergebnis gelangten finnische Wissenschaftler um Eero Pukkala vom nationalen
Krebsregister in Helsinki.
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Stx210-211.1995.4.1 (1 Seite)
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Flugverkehr
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Biologische Dosimetrie: Flugpersonal erreicht und überschreitet die
Dosisgrenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen. Strahlendosen zwischen
10 und 25 Millisievert jährlich können Piloten und Stewardessen wegen ihres
häufigen Aufenthalts in großen Flughöhen und der dort verstärkt auftretenden
kosmischen Strahlung ausgesetzt sein. Das ermittelte eine Arbeitsgruppe um
Prof. Dr.rer.nat. Horst Traut, Direktor des Instituts für Strahlenbiologie
der Universität Münster, mit Hilfe der Methode der biologischen Dosimetrie.
Neuere Messungen deutscher Forscher mit Hilfe konventioneller, physikalischer
Methoden, hatten zuvor zu umstrittenen Ergebnissen geführt. Entsprechend
Untersuchungen aus den USA (R.J. Barish; Strahlentelex 94-95/1990) war bisher
von Strahlenbelastungen für Flugpersonal von höchstens 10 Millisievert
jährlich ausgegangen worden.
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Stx170-171.1994.1,2.2 (2 Seiten)
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Flugverkehr
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Tonnenweise radioaktives Material als Luftfracht in Passagiermaschinen.
Die Passagiere der von deutschen Flughäfen startenden Flugzeuge sitzen häufig
ahnungslos über radioaktivem Material, das in den Frachträumen der
Passagiermaschinen in alle Welt geflogen wird. Das ergibt sich aus einer
Antwort der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vom 11. Dezember 1992
(Landtagsdrucksache 11/4818) auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten
Dr. Katrin Grüber, Fraktion Die Grünen, die nach einem Unfall mit
radioaktivem Material auf dem Flughafen von Frankfurt am Main nach
Einzelheiten solcher Transporte gefragt hatte.
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Stx144-145.1993.10,11.2 (2 Seiten)
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Flugverkehr
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Solare Flares: Anhaltende Sonnenstürme. Wie das amerikanische
Institut zur Beobachtung der Erdatmosphäre (NOAA) in Washington mitteilte,
erreichte das Auflodern der Strahlungsausbrüche an der Sonnenoberfläche am
10. Juni 1991 den höchsten Wert in einer Reihe ungewöhnlich heftiger solarer
Flares. Mit derartigen Partikelereignissen, die große Photonen-Winde zur
Folge haben, war 1991 und 1992 insgesamt verstärkt zu rechnen.
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Stx108-109.1991.8.1 (1 Seite)
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Flugverkehr
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Besonders für Schwangere ist Fliegen riskant. Piloten und Stewardessen
können durch kosmische Strahlung höheren Strahlenbelastungen ausgesetzt sein
als Röntgenärzte und Kernkraftarbeiter. Dosisberechnungen für typische
Flugrouten zeigen, daß das Flugpersonal gewöhnlicher Unterschall-Flugzeuge
jährlichen Dosen von nahezu 10 Millisievert (1000 Millirem) ausgesetzt sein
kann. Eine besondere Zunahme der Strahlendosis bringen Flüge während
sogenannter solarer Flares, von der Sonnenoberfläche ausgehende
Strahlungsausbrüche, die große Photonen-Winde zur Folge haben. Warnungen und
spezielle Aktionspläne forderte deshalb 1990 R.J. Barish von der Abteilung
für Strahlen-Onkologie des New York University Medical Center.
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Stx94-95.1990.1-4.4 (4 Seiten)
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Flugverkehr
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Strahlenrisiko beim Fliegen: Strahlenschäden durch Höhenstrahlung und
Röntgendiagnose. Eine Abschätzung von Prof. Dr. Lutz Castell, Starnberg,
1990.
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Stx80-81.1990.10.1 (1 Seite)
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Katastrophenschutz
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Zurück zum Anfang
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Katastrophenschutz
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Katastrophenplanung: Keine
Chance bei Flugzeugabsturz auf alte AKW. Behörden ignorieren Bedrohung
durch alte AKW – Greenpeace-Recherchen belegen Ausmaß der Katastrophe bei
Flugzeugabsturz. Die Gefährdung der Bevölkerung rund um die sieben ältesten
deutschen Atomkraftwerke wird von der Atomaufsicht seit Jahren dramatisch
unterschätzt. Ausbreitungsrechnungen von Greenpeace für einen schweren
Reaktorunfall in den AKW Biblis A und B, Brunsbüttel, Isar 1 und Philippsburg
1 belegen, daß die radioaktive Kontamination vieler Anwohner bereits
innerhalb weniger Stunden den behördlichen Grenzwert für eine Evakuierung bis
um das Tausendfache überschreiten würde. Die Dosis käme über die Luft und
würde auch in geschlossenen Räumen aufgenommen. Ein schwerer Reaktorunfall
könnte durch einen Flugzeugabsturz oder einen Terroranschlag aus der Luft
ausgelöst werden. Greenpeace fordert, den sieben ältesten Atommeilern die
Betriebsgenehmigung sofort zu entziehen. Greenpeace liegen interne Dokumente
unter anderem des Bundeskriminalamtes vor, denen zufolge die deutschen
Sicherheitsbehörden das Risiko eines Terroranschlags aus der Luft auf ein
Atomkraftwerk nicht mehr ausschließen. Gleichzeitig ist die bisherige
Abwehrtaktik, das AKW im Falle eines Angriffs zu vernebeln, gescheitert.
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Stx542-543.2009.7-8.2 (2 Seiten)
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Katastrophenschutz
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GIS-ATOM Nuclear Power
online. Ab sofort ist das
geographische Informationsportal GIS-ATOM im Internet unter der Adresse www.xzcute.com/akw/akw.php
nutzbar. Es bietet kostenlos abrufbare Karten und Google Maps-Funktionen zu
kerntechnischen Anlagen und deren Erdbebengefährdung, der
Katastrophenschutzzonierung und der Kontaminationsgebiete und
Evakuierungszonen im Falle von Kernschmelzen. Die unabhängige Plattform
xzcute.international www.xzcute.com
wertet zugängliche Informationen zu umweltrelevanten Themen aus, kombiniert
sie und stellt sie der Öffentlichkeit zur Verfügung. Bisherige
Referenzprojekte sind GIS-GOV zur flächenscharfen Identifizierung von
Gen-Maisfeldern, ein Atlas der Basisstationen für die Mobiltelefonie und
Karten zum Ökologischen Landbau. Der für die Seiten verantwortlich zeichnende
Andreas Seidel, Hamburg, bittet zu beachten, daß die verlinkten Notfallpläne
der AKW-Betreiber und Behörden kein Witz sind, auch wenn dies so anmuten mag.
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Stx496-497.2007.12.1 (1 Seite)
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Katastrophenschutz
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Nebelanlagen sind bereit.
Die Vernebelungsanlagen am Atomkraftwerk Grohnde zum Schutz vor
Terrorattacken aus der Luft sind betriebsbereit. Das erklärte am 10. November
2006 das niedersächsische Umweltministerium und lobte das Pilotprojekt als
„in Deutschland und weltweit einzigartig“. Nach dem sogenannten „Tarnkonzept“
sollen im Falle eines Angriffs das AKW mit künstlichem Nebel verhüllt und
Störsender eingesetzt werden, um die Wahrscheinlichkeit eines gezielten
Flugzeugabsturzes auf das Reaktorgebäude zu vermindern.
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Stx478-479.2006.6.1 (1 Seite)
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Katastrophenschutz
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Nur Deutschland bläst Nebel.
Vernebelungstaktik für Atomanlagen erhielt Auflagen. Das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat das
von den Betreibern vorgeschlagene Vernebelungskonzept zum Schutz der
deutschen Atomkraftwerke (AKW) vor Terrorangriffen mit Anforderungen
versehen. Nach dem sogenannten "Tarnkonzept" soll im Falle eines
Angriffs das betroffene AKW mit künstlichem Nebel verhüllt werden, um die
Wahrscheinlichkeit eines gezielten Flugzeugabsturzes auf das Reaktorgebäude
zu vermindern. Beim AKW Grohnde in Niedersachsen soll das Konzept erprobt
werden.
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Stx450-451.2005.6.1 (1 Seite)
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Katastrophenschutz
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Katastrophenplanung: Im Juni (2005) werden in Hamburg, Niedersachsen
und Schleswig-Holstein Jodtabletten verteilt. Hamburg, Niedersachsen und
Schleswig-Holstein haben sich darauf verständigt, an die Haushalte im Umkreis
von zehn Kilometern um kerntechnische Anlagen Kaliumjodidtabletten zu
verteilen. Das teilte das Kieler Innenministerium am 5. April 2005 mit. Die
Jodtabletten sollen – sofern sie rechtzeitig eingenommen werden – verhindern,
daß die Schilddrüse radioaktives Jod aufnimmt, das bei einem kerntechnischen
Unfall freigesetzt werden kann. Im 10-Kilometer-Radius um die Atomkraftwerke
Brunsbüttel, Brockdorf und Krümmel leben rund 128.500 Menschen in etwa 47.000
Haushalten. Mit einem Kommentar von Sebastian Pflugbeil.
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Stx440-441.2005.6.1 (1 Seite)
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Katastrophenschutz
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Entscheidungen nur mit Hilfesystem. Beim Bundesamt für Strahlenschutz
soll für den nächsten Supergau vorgesorgt sein: mit dem computergestützten
"Entscheidungshilfesystem RODOS". In Regierungen und Behörden
herrschte nach dem Unfall von Tschernobyl im Jahre 1986 eine starke
Verunsicherung. Daraus wuchs das Bedürfnis, die Beurteilung der
radiologischen Lage und den Prozeß der Entscheidungsfindung möglichst zu
vereinheitlichen. Man forderte ein "umfassendes System" zur
Ermittlung und Einschätzung der radiologischen Lage im Nah- und Fernbereich
von kerntechnischen Anlagen. Darin gedachte man sich zu bewegen und hoffte,
so in der Not sichere Entscheidungsgrundlagen zu finden zur Bewertung der
Lage, zur Empfehlung von Maßnahmen zur Verringerung von
Radioaktivitätsbelastungen und zur Information der Bevölkerung. Aus dem im
Juli 2003 fertiggestellten und jetzt im Wirtschaftsverlag NW in Bremerhaven
veröffentlichten Bericht des Fachbereichs SW - Strahlenschutz und Umwelt des
Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) über den Einsatz des
Entscheidungshilfesystems "RODOS" in Deutschland wird deutlich, daß
eine solche Sicherheit im Unglück wohl Illusion bleiben wird.
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Stx410-411.2004.6-8.3 (3 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Katastrophenschutz
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Deutsche Atomkraftwerke fehlkonstruiert. Recherchen der deutschen
Sektion der internationalen Ärztevereinigung zur Verhütung des Atomkrieges
(IPPNW) zum Atomkraftwerk Biblis B führten zu der überraschenden Erkenntnis,
daß die zentrale sicherheitstechnische Barriere der deutschen Atomkraftwerke,
die Sicherheitshülle (Containment), grundlegend falsch konstruiert ist. Das
ergibt sich aus einem von der OECD 1997 veröffentlichten internationalen
Vergleich verschiedener Atomkraftwerke. Während die meisten Anlagen außerhalb
Deutschlands demnach eine Sicherheitshülle aus Beton haben, wurde die
Sicherheitshülle der deutschen Atomkraftwerke aus Stahl gefertigt. Bei
Stahlhüllen komme es aber bereits bei relativ niedrigen
Überdrücken zum großflächigen Versagen, während Betonhüllen höheren Drücken
standhalten und dann "lediglich" wachsende Undichtigkeiten
aufweisen.
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Stx410-411.2004.6.1 (1 Seite)
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Katastrophenschutz
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Aus dem Geheimgutachten der GRS. Die deutsche Gesellschaft für
Reaktorsicherheit (GRS) hatte im Regierungsauftrag ein vertrauliches
Gutachten zu den Folgen eines terroristischen Angriffs auf deutsche
Atomkraftwerke erstellt. Demnach sind die bayerischen Atomkraftwerke offenbar
besonders unzureichend gegen terroristische Angriffe geschützt. Vor allem das
Kraftwerk Isar 1 bei Landshut weist offenbar schwere Sicherheitsmängel auf.
Die nächstgelegene Luftstraße für den Anflug auf München ist nur drei
Kilometer vom Kernkraftwerk entfernt. Der GRS-Studie zufolge könnte bereits
der Absturz eines relativ kleinen Passagierjets katastrophale Folgen haben.
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Stx410-411.2004.5,6.2 (2 Seiten)
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Katastrophenschutz
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Deutsche Energieversorger kaufen 137 Millionen Jodtabletten für
Anwohner von Atomkraftwerken. Die deutschen Energieversorger haben 137
Millionen Kaliumjodid-Tabletten beim österreichischen Pharmaunternehmen
Lannacher bestellt, um die Bevölkerung nach einem Terroranschlag auf ein
Atomkraftwerk oder nach einem schweren Störfall vor radioaktivem Jod zu
schützen. Die unter Federführung des Bundesumweltministeriums für 2,8
Millionen Euro gekauften Tabletten sollen im Herbst 2004 geliefert werden.
Rechtzeitig genug eingenommen sättigen sie die Schilddrüse mit nicht
strahlendem Jod und verhindern so, daß das Organ nach einem schweren
Atomunfall (GAU) radioaktives Jod aus der radioaktiven Wolke aufnehmen kann.
Nun werde der Bund sieben Zentrallager für die Tabletten aufbauen, aus denen
die Bevölkerung im Umkreis von 25 bis 100 Kilometern nach einem GAU versorgt
werden soll, heißt es. Der Großteil der Tabletten werde den Bundesländern
übergeben, um die in ihre Zuständigkeit fallende Versorgung im Umkreis von 25
Kilometern rund um die 13 deutschen Atomkraftwerksstandorte sicherzustellen.
Uneinigkeit herrsche allerdings in der Frage, ob erstmals Tabletten vorab an
die Bürger verteilt werden sollen.
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Stx410-411.2004.5.1 (1 Seite)
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Katastrophenschutz
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Vernebelungstaktik. Maßnahmen gegen terroristische Flugzeugangriffe.
Es sei eine Tatsache, daß Atomkraftwerke überall in der Welt nur bedingt
gegen gezielte oder unfallbedingte Flugzeugabstürze gesichert sind, erklärte
das Bundesumweltminsterium in einer Pressemitteilung am Jahresende 2003. Nach
den Anschlägen vom 11. September hatte es im Oktober 2001 die Gesellschaft
für Reaktorsicherheit (GRS) mit einer Untersuchung zu den Auswirkungen
derartiger Angriffe beauftragt. Die Ergebnisse liegen seit rund einem Jahr
vor und wurden den Betreibern sowie den Bundesländern als für die Sicherheit
der jeweiligen Anlagen zuständigen Atomaufsichtsbehörden zur Verfügung
gestellt, sonst jedoch unter Verschluß gehalten. Demnach, so verlautet, sind
die neun älteren Anlagen, bei denen eine Katastrophe bereits durch den
Absturz eines kleinen Verkehrsflugzeuges ausgelöst werden könne, besonders
gefährdet. Aber auch bei den sieben moderneren Meilern, deren Betonhüllen
gegen den Absturz eines Phantom-Kampfjets ausgelegt seien und die dem
Aufprall einer Passagiermaschine standhalten würden, sei eine Katastrophe
ähnlich der in Tschernobyl möglich. Erschütterungen durch den Aufprall
könnten zu schweren Zerstörungen im Inneren führen. Bei den drei neueren
Siedewasserreaktoren würde ein großes Verkehrsflugzeug sogar die Betonhülle
durchschlagen. Auf der Basis dieser Untersuchungen werde zur Zeit ein von der
Betreiberseite vorgeschlagenes Schutzkonzept für Atomkraftwerke geprüft,
teilt das Bundesumweltministerium nun mit. Dieses Konzept sehe unter anderem
vor, daß ein angegriffenes Kernkraftwerk in wenigen Sekunden durch eine
künstliche dichte Nebelwand großflächig verhüllt werden soll. Die
Wahrscheinlichkeit, daß das Flugzeug das Reaktorgebäude hinreichend zielgenau
trifft, solle dadurch wirkungsvoll vermindert werden. Mit einem Kommentar von
Thomas Dersee.
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Stx408-409.2004.1,2.2 (2 Seiten)
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Katastrophenschutz
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Die Versorgung mit Kalium-Jodid im Katastrophenfall ist nicht gelöst. Bayerischer
Ärztetag appelliert an das Problembewußtsein der Ärzte. An das
Problembewußtsein der Ärzteschaft, für eine Verbesserung der Jodversorgung,
vor allem für Kinder und Schwangere zu sorgen, appellierte die Bayerische
Ärztekammer auf ihrem Ärztetag am 13. Oktober 2001 in Deggendorf. Die
Bevorratung und Verteilung von Kalium-Jodid im Katastrophenfall sei nicht
gelöst, es müsse eine weitgehend dezentrale Bevorratung und Verteilung
sichergestellt werden. Auch die Rahmenrichtlinien für den Katastrophenfall
seien nicht realistisch und müßten dringend überarbeitet werden. So seien zum
Beispiel Schutzmaßnahmen nur in einem Umkreis bis maximal 25 Kilometer um ein
Atomkraftwerk vorgesehen und die Verteilung von Jodidtabletten erfolge
praktisch erst beim Durchzug einer radioaktiven Wolke. Bereits 8 Stunden nach
der Belastung durch eine radioaktive Wolke sei jedoch laut
Weltgesundheitsorganisation (WHO) keine Wirksamkeit einer dann noch
durchgeführten medikamentösen Jodblockade der Schilddrüse mehr nachzuweisen. Das
vorgesehene Aufsuchen von Ausgabestellen für Jodtabletten durch die
Bevölkerung im Katastrophenfall konterkariere zudem die Aufforderung, im
Hause zu bleiben. Es stelle sich die Frage, ob Kalium-Jodidtabletten nicht
besser in der Hausapotheke in den Haushalten selbst gelagert werden sollten.
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Stx360-361.2002.5.1 (1 Seite)
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Katastrophenschutz
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10 Millionen Jodtabletten für Irland, weil die neue Mox-Anlage in
Sellafield ihren Betrieb aufgenommen hat. In der Nacht zum 23. Dezember
2001 ist die umstrittene, um eine Fabrik zur Herstellung von
Mischoxid-Brennelementen (MOX) erweiterte britische Wiederaufarbeitungsanlage
in Sellafield angefahren worden. Der volle Betriebszustand soll im Oktober
2002 erreicht werden. Der für Atomangelegenheiten zuständige irische Minister
Joe Jacob hat die Entscheidung der britischen Regierung "einen Akt
höchster Arroganz" genannt. Im Frühjahr 2002 will die irische Regierung
nun zehn Millionen Jodtabletten an alle Haushalte der Republik verteilen.
Verteidigungsminister Smith sagte Presseberichten zufolge, damit solle für
den Fall vorgesorgt werden, daß sich in Sellafield eine Katastrophe ereigne.
Die Iren werden angehalten, die Tabletten "sorgsam aufzubewahren, erst
im Notfall zu schlucken und vorher die Gebrauchsanweisung zu lesen". Die
Mox-Anlage von Sellafield soll abgebrannte Atombrennstäbe unter anderem aus
Japan und Deutschland annehmen, aufbereiten und zurückliefern.
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Stx360-361.2002.4,5.2 (2 Seiten)
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Katastrophenschutz
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Mangel an Jodtabletten. Eine unzureichende Versorgung der
Bevölkerung mit dem im Falle eines großen Atomunfalls gegen radioaktive
Schilddrüsenschädigungen empfohlene Kaliumjodid
offenbart jetzt der Angriff auf das World Trade Center. Seit dem 11.
September 2001 habe sich die Nachfrage nach den hochprozentigen Jodtabletten
(Kalium Jodatum 0,1 g) von zuvor deutschlandweit rund 200 Packungen pro Woche
verzehnfacht, erklärte jetzt die Herstellerfirma Merck in Darmstadt, nachdem
das nicht rezept- aber apothekenpflichtige Präparat seit Mitte Oktober 2001
nicht mehr erhältlich war und Merck Lieferschwierigkeiten eingeräumt hatte.
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Stx358-359.2001.10,11.2 (2 Seiten)
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Katastrophenschutz
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Auch Atomkraftwerke sind nicht sicher. WISE-Paris fordert Militärschutz
für Atomfabriken in La Hague und Sellafield. Auch Atomkraftwerke können
durch einen gezielten Absturz eines Flugzeugs zerstört werden. Zu diesem
Befund kam der Sprecher der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO)
in Wien, David Kyd, anläßlich der Eröffnung der Generalkonferenz der für die
Förderung der Atomenergie zuständigen Organisation am 17. September 2001.
Zwar seien Atomkraftwerke prinzipiell darauf ausgelegt, Flugzeugabstürzen zu
widerstehen, aber man habe nur die früher noch kleineren Passagiermaschinen
berücksichtigt. Beim Angriff auf das World Trade Center seien dagegen große,
vollgetankte Boeings mit einer Kraft auf die Zwillingstürme geprallt, die
einer Sprengkraft von rund 500 Kilogramm Trinitrotoluol (TNT) oder vier
Prozent der Sprengkraft der Hiroshima-Bombe entspricht. Darauf sei die
Sicherheitstechnik der Atomkraftwerke grundsätzlich nicht ausgelegt. In
Frankreich wird deshalb kurzfristig Militärschutz für die Atomfabriken in La
Hague und Sellafield gefordert. Mittelfristig soll das radioaktive Inventar
bei den jeweiligen AKW bleiben, weil dann weniger davon an jedem Ort wäre.
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Stx354-355.2001.3.1 (1 Seite)
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Katastrophenschutz
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Der nukleare Albtraum wird wahrscheinlicher. Der Angriff am 11.
September 2001 auf das Welthandelszentrum in New York zwingt uns, über Terror
nachzudenken – gerade weil wir das Thema in der Vergangenheit instinktiv zu
vermeiden suchten. Wird die rot-grüne Regierung die neue
Strahlenschutzverordnung verändern? Wie wird der Gefahr des heute möglichen
ganz legalen leisen Terrorismus Rechnung getragen? Das fragt sich Dr.
Sebastian Pflugbeil angesichts der Angriffe in den USA.
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Stx354-355.2001.1-3.3 (3 Seiten)
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Katastrophenschutz
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Neue Empfehlung zum Katastrophenschutz. Die deutsche
Strahlenschutzkommission (SSK) hat Anfang 1996 eine neue Empfehlung zur
"Jodblockade der Schilddrüse bei kerntechnischen Unfällen"
verabschiedet.
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Stx244-245.1997.16.1 (Kurzmeldung, 1 Seite)
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Katastrophenschutz
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Reaktorsicherheit: Ungeprüfte Notfallmaßnahmen. Bei einem
Kernschmelzunfall in einem deutschen Druckwasserreaktor ist den Risikostudien
und den Ergebnissen der Reaktorsicherheitsforschung zufolge am
wahrscheinlichsten mit einem frühen Versagen des Sicherheitsbehälters zu
rechnen. Als Folge solcher Unfälle mit Hochdruckkernschmelzen und
Wasserstoffexplosionen ist wenige Stunden nach
Unfallbeginn mit einer Freisetzung von mehr als der Hälfte des radioaktiven
Kerninventars an Jod, Cäsium und Tellur zu rechnen. Die
Katastrophenschutzpläne sind in solchen Fällen hoffnungslos unzureichend,
konstatiert der Diplom-Physiker Lothar Hahn vom Öko-Institut Darmstadt in
einer im Mai 1993 veröffentlichten Stellungnahme.
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Stx162-163.1993.10.1 (1 Seite)
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Katastrophenschutz
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Vorsorge: Jodtabletten für die Schweizer Bevölkerung. Die Schweiz beginnt
zum Schutz vor Schilddrüsenschäden bei Nuklearkatastrophen mit der Verteilung
von 65 Millionen Kaliumjodidtabletten an die Bevölkerung. Das teilten am 13.
Juli 1993 Vertreter des schweizerischen Bundesamtes für Gesundheitswesen
(BAG) in Bern mit.
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Stx158-159.1993.8.1 (1 Seite)
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Katastrophenschutz
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Selbsthilfe: Notmaßnahmen beim nächsten Super-Gau. Mehr als eine
Woche haben selbst Fachleute gebraucht, bis sie wußten, wie sie ihre Kinder
während des Unglücks von Tschernobyl besser hätten schützen können. Dreimal
durchzogen die radioaktiven Wolken Süddeutschland. Nur wer den
österreichischen Rundfunk hörte und ihm mehr glaubte als deutschen
Innenministern aus Bund und Ländern, hatte seine Kinder im Hause behalten und
nicht gelüftet. Rund 95 Prozent des Fallouts von Tschernobyl bestand aus
verhältnismäßig kurzlebiger Radioaktivität. In den ersten Wochen galten
andere Schutzmaßnahmen, als sie für die dauerhafte Belastung durch Nahrungsmittel
danach zu beachten sind. Solange nicht alle Kernkraftwerke und
Wiederaufarbeitungsanlagen stillgelegt sind, ist irgendwo in Europa erneut
mit einem außer Kontrolle geratenen oder explodierenden Reaktor zu rechnen.
Der Staat kann uns in einem solchen Fall nicht schützen. Selbstschutz ist für
uns die einzige Möglichkeit eines begrenzten Schutzes. Das erklären
Dr.rer.nat. Lutz Castell, Professor am Fachbereich Physik der Technischen
Universität München, und Dr.med. Katharina Strecker, praktische Ärztin aus
Fürstenfeldbruck. Professor Castell war enger Mitarbeiter des Physikers und
Philosophen Carl Friedrich von Weizsäcker. Neben seiner Professur in München
leitet Castell das Institut für Umweltuntersuchungen Starnberg e.V.. Frau Dr.Strecker ist Mitglied der Internationalen
Ärztevereinigung zur Verhütung des Atomkrieges (IPPNW). Gemeinsam mit der
örtlichen Gruppe der Eltern gegen Atomkraft haben Professor Castell und Frau
Dr.Strecker Empfehlungen für Notmaßnahmen beim nächsten Super-Gau (größter
anzunehmender Unfall) erarbeitet. Ihre Empfehlungen wurden 1988 von
verschiedenen Verbänden und Organisationen intern diskutiert und zum Teil
abgelehnt. Auch Strahlentelex ist nicht nur skeptisch, wie eine solche
individuelle Selbsthilfe tatsächlich durchführbar sein wird. Es besteht die
Gefahr, daß das Vertrauen auf individuelle Selbsthilfemöglichkeiten
Illusionen stärkt und den Widerstand gegen eine unverantwortliche
Nuklearpolitik einschläfert. Tatsächlich gibt es auch keine klare Abgrenzung
zwischen Betroffenen aus dem Kernbereich des Katastrophenortes, in dem
wirksame Selbsthilfe schwer vorstellbar scheint, und den angrenzenden
Gebieten. Es wird an die von militärischen und zivilen Sanitätsdiensten
entwickelten Sanitätsgrundsätze erinnert, die mit solcher Sichtung (Triage)
Schwerstbetroffene von der Hilfe ausschließen. Das steht im Widerspruch auch
zur ärztlichen Ethik und ist abzulehnen. Die Empfehlungen von Castell und
Strecker sind dabei in der Bundesrepublik Deutschland die ersten und einzigen
offenen Überlegungen. Strahlentelex hat diese Selbsthilfe-Empfehlungen Anfang
Dezember 1988 erstmals auch für die Öffentlichkeit dokumentiert.
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Stx46.1988.1,2,5,6.4 (4 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Zurück zum Anfang
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Niedrigdosisstrahlung
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Warnung vor Gesundheitsrisiken bei Körperscannern an Flughäfen. In der Debatte um den Einsatz von
Körperscannern zur Terrorbekämpfung an Flughäfen hat der Vorsitzende der
Strahlenschutzkommission der Bundesregierung, Prof. Dr. Rolf Michel, vor
Gesundheitsrisiken gewarnt.
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Stx552-553.2010.3.1 (1 Seite)
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Niedrigdosisstrahlung
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Kinder-Krebs um Atomkraftwerke:
Leukämie bei Kindern unter 10 Jahren im Nahbereich der
Wiederaufarbeitungsanlage La Hague. Die Leukämierate bei Kindern in der
Nähe von La Hague ist zwar dreifach erhöht, wegen kleiner Fallzahlen aber
scheinbar nicht signifikant (Guizard et al. 2001). Weil alle Fälle Jungen
betrafen, ist die Erhöhung jedoch für Jungen deutlich signifikant. Von Alfred
Körblein.
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Stx548-549.2009.5-6.2 (2 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Flüsse bleiben mit Tritium aus Atomanlagen belastet. Die Ableitungen von Tritium aus den
Atomkraftwerken und die dadurch verursachten Belastungen der Flüsse wie Mosel
und Neckar haben sich in den vergangenen Jahren „nur geringfügig“ verändert
und sollen voraussichtlich auch künftig etwa gleich hoch bleiben. Das geht
aus zwei Antworten der Bundesregierung vom 11. März 2009 hervor. Das erhöhte
Krebs- und Leukämierisiko in der Nähe von Atomkraftwerken bleibt der
Bundesregierung jedoch unerklärlich.
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Stx534-535.2009.3-4.2 (2 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Kinderkrebs um Atomkraftwerke: SSK
in Erklärungsnot. Die Mitglieder der deutschen Strahlenschutzkommission
(SSK) geben sich ahnungslos, woher die vermehrten Leukämieerkrankungen bei
den Atomkraftwerken kommen mögen und sind auf der Suche nach dem
„molekulargenetischen Faktor“ bei Krümmel, Sellafield und Dounray. Bericht
von einem „Fachgespräch“ im Februar 2009 in Bonn. Von Dr. Sebastian
Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.
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Stx532-533.2009.1-5.5 (5 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Kinderkrebs um Atomkraftwerke: Strahlenrisiken
sind wissenschaftlich nachweisbar, von denen sich behördliche Kalkulationen
nichts träumen lassen. Evidenz – Kontroverse – Konsequenz:
Umweltmedizin-Symposion der Gesellschaft für Strahlenschutz vom 28. September
2008 in Berlin. Die Kinderkrebsstudie des Kinderkrebsregisters in Mainz
(KiKK-Studie) alarmierte zum Jahreswechsel 2007/2008 mit dem Nachweis, daß
das Erkrankungsrisiko für Leukämie und andere Krebserkrankungen bei Kindern
unter 5 Jahren zunimmt, je näher sie bei einem der deutschen Kernkraftwerke leben.
Gegenstand eines am 28. September 2008 von der Gesellschaft für
Strahlenschutz e.V. und mit Unterstützung des Instituts für Humangenetik der
Charité auf dem Campus des Virchow Klinikums in Berlin veranstalteten
umweltmedizinischen Symposions waren die Hintergründe der Studie und die
Kontroversen über die Bewertung der Ergebnisse. Der wissenschaftliche
Kontext, die von der Studie unbefriedigend behandelten Fragen und die
Schwierigkeiten, aus den Ergebnissen epidemiologischer Studien angemessene
wissenschaftliche, politische, wirtschaftliche und humanitäre Konsequenzen zu
ziehen, wurden beleuchtet. Es ging konkret um die Frage, ob die bisher geübte
Praxis, ionisierende Strahlen als mögliche Krankheitsverursacher
grundsätzlich auszuschließen, weil die errechnete Strahlendosis und das
angenommene Strahlenrisiko zu gering seien, um die beobachtete Zunahme der
Krankheitsfälle zu erklären, angesichts der Faktenlage noch gerechtfertigt
werden kann. Tatsächlich erweist sich bei näherer Betrachtung nicht nur die
Strahlendosis als nach amtlicher Vorschrift generell falsch errechnet,
sondern auch das zum Ausschluß verwendete Strahlenrisiko: Sowohl das
Lebensalter bei der Bestrahlung, als auch die spezifische Art und Energie der
Bestrahlung, deren spezifische „relative biological effectiveness“, bleiben
bisher unberücksichtigt. Diese Daten sind auch bisher weitgehend unbekannt
oder unpubliziert und würden das ganze heutige Gedankengebäude des amtlichen
Strahlenschutzes zum Einsturz bringen. Welche Erkenntnisse sich wann und wie
durchsetzen, wird schlicht von Lobbyinteressen bestimmt. Diese Erkenntnis
konnten die Teilnehmer eines Symposions Umweltmedizin am 28. September 2008
in Berlin gewinnen, aber nicht nur das. Tagungsreader_Berlin_2008.
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Stx522-523.2008.1-7.7 (7 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Kinderkrebs in der Umgebung von
Kernkraftwerken: „Eine entscheidende Public Health-Studie“ - Die
kritische Überprüfung der Grundannahmen der geltenden Strahlenschutznormen
und eine Neueinschätzung der Risikofaktoren bei Strahlenexposition sind
notwendig. Die Nachricht von den Ergebnissen der Kinderkrebsstudie des
Mainzer Kinderkrebsregisters (KiKK-Studie) fand bislang auch in den USA viel
zu wenig Beachtung. Deshalb verfaßte Rudi H. Nussbaum, emeritierter Professor
für Physik und Umweltwissenschaften an der Portland State University in
Portland/Oregon (USA), einen Kommentar zu dieser Studie für seine
angelsächsischen Kollegen und die Medien, wovon er Strahlentelex
freundlicherweise eine Kopie schickte. Der Nachweis eines steilen Anstiegs
des Erkrankungsrisikos für Leukämie und andere Krebsarten bei Kindern unter 5
Jahren, je näher sie bei einem der deutschen Atomkraftwerke leben, stimme
nachdenklich und beunruhige. Angela Merkels konservative Regierung, so
schreibt Nussbaum aus der Perspektive eines anderen Kontinents, hat
Wissenschaftler des zentralen Kinderkrebsregisters beauftragt, eine
endgültige Studie über eine Überzahl von Krebserkrankungen bei Kindern in der
Umgebung von Atomreaktoren zu erstellen. Damit sollte offenbar das Konzept
der rot-grünen Vorgängerregierung (unter deren Regie war die Studie
ursprünglich in Auftrag gegeben worden) für einen Atomausstieg unterminiert
und dem öffentlichen Widerstand gegen ein Wiedererstarken der deutschen
Nuklearindustrie etwas entgegengesetzt werden.
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Stx516-517.2008.1-2.2 (2 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Strahlenbiologie: Für
Auger-Elektronen aussendende Radioisotope lassen sich keine Werte für die
dosisabhängige relative biologische Wirksamkeit (RBW-Werte) angeben. Das
Bild von sogenannten Auger-Elektronen emittierenden Radioisotopen in der
Strahlenbiologie beginnt sich zu wandeln und in jedem Fall zu differenzieren.
Wegen unerwarteter experimenteller Ergebnisse ließen sich keine Werte für das
Konzept der dosisbasierten relativen biologischen Wirksamkeit (RBW-Werte)
bestimmen. Derartige Angaben müssen nun mit großem Vorbehalt betrachtet
werden. Das erklären die Autoren des im Mai 2008 in der Schriftenreihe
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit veröffentlichten Abschlußberichtes
(BMU-2008-712) über „Untersuchungen der Auger-Emitter abhängigen biologischen
Wirksamkeit zur Ermittlung des Strahlungs-Wichtungsfaktors für
Auger-Elektronen“ am Forschungszentrum Jülich. (F.A.H. Schneeweiss, A.
Turtoi, E. Pomplun, G. Sutmann, 2008)
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Stx514-515.2008.2-3.2 (2 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Betrachtungen über die
Radioaktivität von Uran in Phosphatdüngern. Nach dem Einsatz von Waffen
mit abgereichertem Uran und der Debatte über die schädliche Wirkung dieses
Elements, wird auch die Frage nach den Folgen der Verwendung von uranhaltigen
Phosphatdüngern neu gestellt. Von Inge Schmitz-Feuerhake, Gesellschaft für
Strahlenschutz e.V., und Rosalie Bertell, International Institute of Concern
for Public Health.
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Stx496-497.2007.1-6.6 (6 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Strahlenschäden: Wie verlässlich sind die Grenzwerte? Neue Erkenntnisse
über die Wirkung inkorporierter Radioaktivität. Von Inge Schmitz-Feuerhake.
Es werden unvollständige Annahmen über die zu erwartenden Effekte bei
niedriger Strahlendosis gemacht. Die japanischen Atombombenüberlebenden sind
keine geeignete Referenzbevölkerung zur Beurteilung der Gesundheitsschäden
durch Umweltradioaktivität. Das System zur Sicherung der Einhaltung der
Grenzwerte ist fehlerhaft. Angesichts der Fülle der zu beobachtenden Effekte
nach Tschernobyl wird klar, dass sich die Dosis mit Hilfe der herkömmlichen
und amtlich vorgeschriebenen Methodik nicht bestimmen läßt. Außer in den
direkten Anrainerländern Ukraine und Weißrussland wurde nach dem
Reaktorunfall von Tschernobyl auch aus dem Nachbarland Türkei eine Zunahme
von Fehlbildungen bei Säuglingen gemeldet. Erstaunlich sind auch die Effekte
in weit entfernten europäischen Ländern. Das erklärte Frau Prof. Dr. Inge
Schmitz-Feuerhake, Köln, in ihrem Beitrag auf dem 2. Fachgespräch zur
Situation im Atommüll-Endlager Asse II in Wolfenbüttel am 23. April 2005.
Strahlentelex dokumentiert hier diesen Beitrag.
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Stx442-443.2005.1-6.6 (6 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Strategien für den Risikotyp "Medusa". Die Akademie für
Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg schließt zum Jahresende 2003
ihre Pforten und empfiehlt zum Abschluß dem Bundesumweltministerium und dem
Bundesamt für Strahlenschutz vor allem vertrauensbildende Maßnahmen. Im
Auftrage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
und unter der Fachaufsicht des Bundesamtes für Strahlenschutz haben die
Akademie-Mitarbeiter Alexandra Tyroller, Uwe Pfenning und Roger Meyer sowie
der Leitende Direktor, Professor Dr. Ortwin Renn, einen integrativen
Verfahrensvorschlag zur Risikobewertung von Niedrigdosisstrahlung entwickelt
(BfS-Projekt StSch4272). Am 6. November 2003 stellten sie in Stuttgart
Strahlenschutzexperten aus Politik, Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft
ihre Ergebnisse vor, die sie zwischen Juni und November 2003 ihren Angaben
zufolge aus Literaturrecherchen, Expertenbefragungen und der Arbeit mit drei
Fokusgruppen aus Umweltschützern aus dem Großraum Stuttgart, Müttern und
medizinisch-radiologischem Personal gewonnen hatten. Ein Bericht und
Kommentar von Thomas Dersee.
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Stx406-407.2003.1-3.3 (3 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Mahnung zur Würdigung der Studien an Nukleararbeitern. Die Studien zu
Hiroshima und Nagasaki veralten. Die Studien an Nukleararbeitern, die an
ihrem Arbeitsplatz ständig mit kleinen Dosen belastet waren, haben im
Gegensatz zu den Studien zu Hiroshima und Nagasaki den Vorteil individueller
Dosismessungen, sie beruhen nicht auf unzuverlässigen Befragungen und es gibt
kein selektionsbedingtes Überleben wie bei den Atombombenopfern. Darauf
weisen die amerikanischen und englischen Epidemiologen Steve Wing, David
Richardson und Alice Stewart in einem Aufsatz über "Die Bedeutung der
Arbeitsplatzepidemiologie für die Strahlenschutz-Richtlinien" hin. Über
ein halbes Jahrhundert lang sei das Studium der Strahleneffekte sehr stark
durch militärische und industrielle Interessen beeinflußt gewesen. Diese
seien so tief in die Struktur der wissenschaftlichen Kultur verwoben, daß die
an den bedeutenden Forschungsprogrammen teilnehmenden Wissenschaftler gar
nicht bemerkt hätten, welchen Einfluß die Geheimhaltung, die Autoritätsgläubigkeit
und die Geringschätzung der Sorgen der Beschäftigten und der Öffentlichkeit
auf ihre Berufskultur gehabt hätten. Eine Folge sei, daß die Untersuchungen
an den Atombombenüberlebenden zunehmend veralteten und trotzdem als Fokus
benutzt würden, durch die alle an strahlenexponierten Beschäftigten gemachten
Studien betrachtet werden. Diese sollten aber in Zukunft stärkere
wissenschaftliche Beachtung finden, fordern Wing, Richardson und Stewart. Der
vollständige Text ist abrufbar von der Homepage der Gesellschaft für
Strahlenschutz e.V. unter www.gfstrahlenschutz.de.
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Stx330-331.2000.8.1 (1 Seite)
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Niedrigdosisstrahlung
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"Die gegenwärtigen Abschätzungen des Krebsrisikos sind um einen Faktor
zehn oder mehr zu niedrig". Am 18. Juli 2000 fand vor dem
Unterausschuß für Energie und Umweltfragen des Wissenschaftsausschusses im
Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten von Amerika eine Expertenanhörung
statt. Dabei ging es um die Überprüfung der wissenschaftlichen Grundlagen für
das lineare schwellenfreie Modell der Strahlenwirkung im Bereich niedriger
Strahlendosen. Auf dieser Veranstaltung hat auch der Epidemiologe Dr. Steve
Wing, Professor an der Universität von North Carolina, seine Gründe für die
Gültigkeit des linearen schwellenfreien Modells dargelegt und
wissenschaftlich begründet. Wing hat die Strahlenwirkung auf die
Nukleararbeiter von Oak Ridge, Los Alamos, Hanford und Savannah River
untersucht. Seine Studien wurden vom Department of Energie und vom Department
of Health and Human Services der Vereinigten Staaten finanziert.
Strahlentelex dokumentiert seine Ausführungen in einer Übersetzung aus dem
Amerikanischen von Prof. Dr. Wolfgang Köhnlein, Münster.
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Stx330-331.2000.5-8.4 (4 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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"Warnung vor Neutronenstrahlung". GSF in Neuherberg will für
eine geringere Bewertung des Strahlenrisikos forschen. "Warnung vor
Neutronenstrahlung" titelten die Medien und deuteten damit eine Pressemitteilung
der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung (GSF) mbH um. Die GSF in
Neuherberg will dagegen für eine geringere Bewertung des Strahlenrisikos
forschen.
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Stx328-329.2000.6,7.2 (2 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Strahlenschutz kontra Erhalt des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
Tagungsbericht von der 28. Jahrestagung des Fachverbandes für Strahlenschutz
e.V. vom 23. bis 25. Oktober 1996 bei Hannover. Tagungspräsident Dr. Günter
Heinemann, Atomkraftwerk Stade, führt in seiner Eröffnungsansprache aus, daß
der Strahlenschutz zunehmend mit der Frage der biologischen Wirkung kleiner
Strahlendosen konfrontiert werden würde: "Besonders in Deutschland
bietet die Diskussion in der Öffentlichkeit das frustrierende Bild emotional
vorgetragener Spekulationen über vermutete Dosen und damit zusammenhängende
Erkrankungen." Dabei setzt Heinemann auf die Gentechnik: "Denn die
Feststellung individuell erhöhter Strahlensensibilität einer kleinen Gruppe
würde zugleich das Risiko der übrigen Exponierten relativieren".
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Stx236-237.1996.10-12.3 (3 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Gesundheitliche Gefährdung durch kerntechnische Anlagen. In
verschiedenen Industrienationen hat sich der Verdacht erhärtet, daß der Betrieb
kerntechnischer Anlagen zu Gesundheitsschäden in der Bevölkerung führt. Inge Schmitz-Feuerhake, Michael
Schmidt (Eds.): Radiation Exposure by Nuclear Facilities. Evidence of the
Impact on Health. GSS e.V., Münster,
Bremen 1998, ISBN
3-9805260-1-1.
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Stx272-273.1998.11,12.2 (Buchbesprechung, 2 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Internationaler Kongreß zur Wirkung niedriger Strahlendosen in Münster: Neutronenstrahlung
löst deutlich mehr Krebs aus. Die Auseinandersetzung um die Wirkung
niedriger Strahlendosen hat eine qualitativ neue Ebene erreicht. Nachdem der
Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz, Professor Dr. Wolfgang
Köhnlein, im März 1998 drei Tage lang einen internationalen, erlauchten Kreis
von 300 unabhängigen und kritischen Strahlenbiologen, -physikern und
Medizinern in seinem Institut für Strahlenbiologie der westfälischen
Wilhelms-Universität Münster versammelt hatte, fragen Beobachter zunehmend
drängender, wie es eigentlich auf der anderen Seite um die Seriosität und
Aktualität des wissenschaftlichen Kenntnisstandes etwa der Mitglieder der
regierungsdeutschen Strahlenschutzkommission bestellt ist. Kongreßbericht.
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Stx270-271.1998.1-4.4 (4 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Die Idee einer Dosisschwelle und eines ungefährlichen Dosisbereiches
für Strahlenschäden muß nach dem Stand der heutigen Erkenntnis aufgegeben
werden. Gedanken zum Verlauf der Dosis-Wirkungs-Beziehung. Von Wolfgang
Köhnlein. In zunehmend aggressiverem Ton wird in den Editorials und
Zeitschriften der einschlägigen Fachliteratur wie Radiation Research,
Radiation Protection Dosimetrie und Health Physics etc. gefordert, daß für
die stochastischen Strahleneffekte, also Krebsinduktion und Mutation endlich
die lineare Dosis-Effekt-Beziehung aufgegeben werden sollte, da es keinerlei
experimentelle Hinweise für diese Vorstellung gebe. Die Annahme einer
Linearität bis hinunter zur Dosis Null verursache nicht zu akzeptierende
Kosten, die eine moderne Gesellschaft nicht mehr bereit sei, auf sich zu
nehmen. Der Nutzen stünde in keinem Verhältnis zu den enormen Kosten. Diese
zunächst in den USA mit Heftigkeit geführte Debatte hat auch die deutschen
Strahlenschutz-Gesellschaften erreicht. Mitglieder der deutschen Strahlenschutzkommission,
die unsere Regierung berät, stellen die Linearität in Frage und werden dabei
von den Strahlenanwendern und der Nuklearindustrie unterstützt. Auf der
Jahrestagung des Fachverbandes für Strahlenschutz Ende Oktober 1996 bei
Hannover haben die Veranstalter auch einen Workshop "Dosisschwellen des
Strahlenrisikos? Ein Gedankenaustausch" abgehalten, zu dem auch
Professor Dr.rer.nat. Wolfgang Köhnlein aus Münster eingeladen war. Er ist
Geschäftsführender Direktor des Instituts für Strahlenbiologie der
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und Präsident der Gesellschaft für
Strahlenschutz.
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Stx236-237.1996.1-4.4 (4 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Strahlenempfindlichkeit: US-amerikanische Studie zeigt: Ab einem Alter von
45 Jahren nimmt die Strahlenempfindlichkeit wieder deutlich zu. In der
Juniausgabe der Zeitschrift "International Journal of Epidemiology"
veröffentlichten David B. Richardson und Steve Wing vom Department of
Epidemiology der Universität North Carolina, Chapel Hill, ihre
epidemiologische Untersuchung über die Krebssterblichkeit beruflich
strahlenbelasteter Personen des Oak Ridge National Laboratory. Sie fanden
eine deutliche, mit dem Alter zunehmende Strahlenempfindlichkeit. Dieses
Ergebnis stellt neue Anforderungen an den Schutz älterer, beruflich
strahlenbelasteter Beschäftigter.
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Stx300-301.1999.2,3.2 (2 Seiten)
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Niedrigdosisstrahlung
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Strahlenschutz in Forschung und Praxis. 1988 waren die
epidemiologischen Erhebungen zur Krebssterblichkeit in Hiroshima und Nagasaki
veröffentlicht worden, die die neuen dosimetrischen Rechnungen für die
Atombombenabwürfe berücksichtigten. Danach wurden die Risikofaktoren für die
Kalkulation strahlenverursachter Krebserkrankungen erhöht. Dies veranlaßte im
deutschsprachigen Raum mehrere Fachgesellschaften, im September 1990 in
Göttingen eine erste gemeinsame Strahlenschutztagung durchzuführen. 1992
wurde der Tagungsband vorgelegt. Chr. Reiners, Dr. Harder, O. Messerschmidt
(Hrsg.): Strahlenschutz im medizinischen Bereich und an Beschleunigern,
Strahlenschutz in Forschung und Praxis Band 32, G. Fischer Verlag, Stuttgart
1992.
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Stx128-129.1992.7.1 (1 Seite)
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Niedrigdosisstrahlung
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Neue Bewertung des Strahlenrisikos: Ärzte erzeugen die meiste künstliche
Strahlenbelastung. Die medizinische Diagnostik und deren Risiken,
epidemiologische Befunde und die Folgen von Tschernobyl bildeten die
Schwerpunkte der 1. Internationalen Konferenz, die die Gesellschaft für
Strahlenschutz vom 28. Februar bis 1. März 1992 in Kiel veranstaltete. Dabei
standen die Untersuchungen über Leukämie-Häufungen in der Umgebung
bundesdeutscher Kernkraftwerke sowie die vom Mainzer Kinderkrebsregister
vorgestellte Studie über Leukämiehäufigkeiten in Regionen um Kernkraftwerke im
Mittelpunkt des Interesses. Aktuelle Berichte zu den Tschernobyl-Folgen waren
aus erster Hand von Vertretern Weißrußlands und der Ukraine erhältlich. Ein
Bericht von Dr. Werner Neumann.
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Stx126-127.1992.1-6.6 + Stx128-129.1992.3.1 (7 Seiten)
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Personalien
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Zurück zum Anfang
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Personalien
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Japan: Das Europäische Komitee für
Strahlenrisiken (ECRR) riskiert seinen guten Ruf. Durch Werbeaktivitäten
seines ‚Scientific Secretary‘ für Nahrungsergänzungsmittel ist in Japan der
Eindruck entstanden, das European Committee on Radiation Risk (ECRR), eine
Zusammenschluss kritischer europäischer Strahlenexperten, wolle Geschäfte
machen.
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Stx596-597.2011.3-5.3 (3 Seiten)
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Nachruf: Inge Lindemann. 3. Mai
1958 – 4. August 2011. Am 4. August 2011 wurde Inge Lindemann von ihrem
Leiden erlöst. Viel zu früh haben ihre Freunde eine besonders engagierte und vielseitig
aktive Persönlichkeit im Kampf gegen den Abbau und die Verwendung des Urans
verloren.
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Stx592-593.2011.12-13.2 (2 Seiten)
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Nachruf: Professor Rudi H.
Nussbaum. 21. März 1922 – 22. Juli 2011. Am 22. Juli ist Rudi
Nussbaum infolge eines tragischen Unfalls von uns „auf die andere Seite des
Weges“ gegangen, nach einem privat und beruflich erfüllten Leben. Einem Leben
jedoch, das geprägt blieb von dem Unrecht und der Unmenschlichkeit der Nazi-Diktatur , die er, aus einer jüdischen Familie stammend,
als junger Mensch er-litten hat, anfänglich in Deutschland und dann, nach der
Flucht, in den von deutschen Truppen besetzten Niederlanden. Von Elke
Stenzel.
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Stx592-593.2011.11-12.2 (2 Seiten)
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Nachruf: Rudi H. Nussbaum –
1922 - 2011
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Stx590-591.2011.17.1 (1 Seite)
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Nachruf: Heinrich Messerschmidt
ist tot
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Stx588-589.2011.9-10.2 (2 Seiten)
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Personalien
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Nachruf: Roland Scholz ist
gestorben
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Stx588-589.2011.9-10.2 (2 Seiten)
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Personalien
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Nachruf: Heiner Matthies
verstorben
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Stx588-589.2011.9-10.2 (2 Seiten)
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Personalien
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Strahlenschutz / Atommüll: Ermittlungsverfahren
wegen der Freigaberegelungen von Atommüll eingestellt. Das
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Herren Prof. Dr.
Rolf Michel, Prof. Dr. Wolfgang-Ulrich Müller, Dr. Stefan Thierfeldt und Dr.
Günther Schaller als verantwortliche Berater der Bundesregierung wegen des
Verdachts des Mißbrauchs ionisierender Strahlen nach Paragraph 309 des
Strafgesetzbuches (StGB) ist eingestellt worden. Das teilte der zuständige
Staatsanwalt Dr. Venjakob der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg
Ende Oktober 2010 mit. Diese hatte, wie bereits berichtet, im Januar 2010
gegen die Strahlenschutzberater der Bundesregierung Strafanzeige erstattet.
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Stx576-577.2011.7-8.2 (2 Seiten)
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Personalien
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Designierte AKW-Chefin versagte bei
praktischer Prüfung. Vattenfall gibt in Krümmel und Brunsbüttel auf. Die
vom AKW-Betreiber Vattenfall als neue Betriebsleiterin für das AKW Krümmel an
der Elbe vorgesehene Ulrike Welte ist im Dezember 2010 bei der praktischen
Prüfung durchgefallen. Die 56-jährige Physikerin sollte den Reaktor in einer
Simulation auf dem Übungsleitstand des Atomkraftwerks in 30 bis 60 Minuten in
einen sicheren Zustand herunterfahren, was ihr auch nach zwei Stunden nicht
gelungen war. Die grundsätzliche Zuverlässigkeit und Eignung von Vattenfall
zum Betreiben von Atomkraftwerken steht nun in Frage und Vattenfall will
jetzt die Betriebsführung der AKW Krümmel und Brunsbüttel an den
Miteigentümer Eon übergeben. Das teilten beide Konzerne am 15. Dezember 2010
mit.
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Stx576-577.2011.6-7.2 (2 Seiten)
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Personalien
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Nachruf: Ein langes und reiches
Leben: Konradin Kreuzer 1921 – 2010. Von 1977 bis 2000 hat Konradin
Kreuzer das Informationsblatt nux herausgebracht, das das Motto hatte „Laien kritisieren
Experten, Forum für verantwortbare Wissenschaft“. Es ist von Gewinn, in den
Arbeiten von Kreuzer zu lesen, er hat die wichtigsten Texte auf der Homepage
www.nux.ch zusammengestellt. Konradin Kreuzer starb am 12. Februar 2010. Ein
Nachruf von Sebastian Pflugbeil.
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Stx560-561.2010.15.1 (1 Seite)
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Personalien
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Strahlentelex gratuliert: Prof. Dr.
Rudi H. Nussbaum wird 88. Rudi Nussbaum wurde im März 1922 in Fürth in
Bayern geboren und überlebte in Holland die deutsche Besatzung im Untergrund,
während seine Eltern in deutschen Konzentrationslagern ermordet wurden. Rudi
Nussbaum studierte nach dem Krieg in Amsterdam Physik und promovierte in
Kernphysik. Nach Tätigkeiten in Bloomington (Indiana/USA) und am gerade
eröffneten Institut der Europäischen Organisation für Kernforschung CERN in
Genf, wanderte er mit seiner Frau und Kindern 1957 in die USA aus. Dort
wirkte er viele Jahre an der Portland State University in Portland/Oregon.
Über Grundlagenforschung auf dem Gebiet der radioaktiven Kernstrahlung kam er
bei der kritischen Überprüfung der Literatur im Bereich der
Strahlenepidemiologie zur Ermittlung der kanzerogenen Wirkung niedriger Dosen
radioaktiver Strahlung zu anderen Ergebnissen als die einflußreichen
Veröffentlichungen der Atomic Bomb Casuality Commission (ABCC) und später der
Radiation Effects Research Foundation (RERF). Die Untersuchungen von Nussbaum
ergaben ein beachtlich höheres Strahlenrisiko besonders im niedrigen
Dosisbereich als die „offiziellen“ Angaben über das Risiko. Durch eine Reihe
von Publikationen zeigte er, daß die sogenannte Strahlenhormesis, die eine
positive biologische Wirkung im niedrigen Dosisbereich postuliert, keine
wissenschaftliche Basis besitzt. Immer wieder hat er sich gegen das
Kleinrechnen des Strahlenrisikos bei niedrigen Dosen und für die
schwellenfreie lineare Dosis-Wirkungs-Beziehung in Wort und Schrift
eingesetzt. Seit langem besteht eine enge und erfolgreiche Zusammenarbeit mit
mehreren deutschen Wissenschaftlern und ein freundschaftlicher Kontakt zum
Strahlentelex. Rudi Nussbaum ist bei guter Gesundheit und unternimmt nach wie
vor weite Reisen durch die Welt und Segeltörns mit seiner Frau Laureen.
Strahlentelex wünscht zum Geburtstag alles erdenkliche Gute und „many happy
returns of the day“!
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Stx556-557.2010.15.1 (1 Seite)
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Personalien
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„Weltniveau“ im Arbeitsschutz: Professor
Arndt und die Lungenfibrose bei Wismut-Bergleuten. Zur Anerkennung einer
Lungenfibrose bei Beschäftigten der früheren Sowjetisch-Deutschen
Aktiengesellschaft Wismut (SDAG Wismut in Sachsen und Thüringen) als
Berufskrankheit verlangt die Berufsgenossenschaft Bergbau (BBG) den Nachweis
einer extrem hohen Lungendosis bei den Betroffenen. Lungenfibrosen in Folge
von Staub sind jedoch ein typisches Berufsleiden von Bergleuten auch ohne
Strahlenbelastung. Die BBG stützt ihre Haltung auf ein Gutachten von Prof.
Dietrich Arndt, vormals führender Arbeits- und Strahlenmediziner der DDR.
Kombinationswirkungen von Staub und Strahlung werden in dem Gutachten nicht
untersucht, obwohl der Titel diesen Eindruck erweckt. Bericht von Inge
Schmitz-Feuerhake und Sebastian Pflugbeil
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Stx556-557.2010.2-7.6 (6 Seiten)
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Personalien
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Strahlenschutz / Atommüll: Strafanzeigen
gegen Strahlenschutz-Berater der Regierung erstattet. Gegen vier verantwortliche
Berater der Bundesregierung, deren Empfehlungen in die amtliche
Strahlenschutzpraxis eingegangen sind, hat die Bürgerinitiative Umweltschutz
Lüchow-Dannenberg e.V. jetzt im Januar 2010 Strafanzeige erstattet. Die
Anzeige richtet sich gegen den Hannoveraner Prof. Dr. Rolf Michel, bisheriger
Vorsitzender der Strahlenschutzkommission (SSK), den Essener Prof. Dr. U. W.
Müller, Vorgänger von Michel als Vorsitzender der SSK, den Hauptberater in
der Arbeitsgruppe „Freigabe“ der SSK, Dr. S. Thierfeldt, der Mitarbeiter der
Firma Brenk-Systemplanung in Aachen ist, und gegen Dr. G. Schaller vom
Institut für Strahlenhygiene in Neuherberg bei München des Bundesamtes für
Strahlenschutz (BfS). Schaller wird speziell vorgeworfen, ein verharmlosendes
Szenario über die Einlagerung von Radionukliden in normalen Mülldeponien (das
sogenannte „Privatbrunnenmodell“) erdacht und veröffentlicht zu haben, das
die Immissionen auf die Bevölkerung zig-tausendfach unterschätzt. Den vier
Personen wirft die Bürgerinitiative, vertreten von ihrer Vorsitzenden Kerstin
Rudek und ihrem Beiratsmitglied Dipl.-Ing. Heinrich Messerschmidt, den
Mißbrauch ionisierender Strahlen nach Paragraph 309, Absatz 2 bis 4 des
Strafgesetzbuches (StGB) vor. Sie hätten in verantwortlichen Positionen
stehend und zum Teil gemeinsam handelnd über ihre Beraterfunktionen für das
Bundesumweltministerium und entgegen bestehenden neuen wissenschaftlichen
Erkenntnissen, wie sie schon vor Jahren in die EU-Strahlenschutzrichtlinien
Eingang gefunden haben, gefährliche Aktivitätskonzentrationen in sehr großen
Mengen zur Freigabe vorgeschlagen.
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Stx556-557.2010.1-2.2 (2 Seiten)
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Personalien
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Atom-Hardliner zum Chef der Atomaufsicht ernannt. Gegen eine Beteiligung des neuen Chefs der
Atomaufsicht im BMU an atomrechtlichen Verwaltungsverfahren erhebt die
Deutsche Umwelthilfe rechtliche Einwände.
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Stx552-553.2010.4.1 (1 Seite)
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Personalien
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Strahlenschutzpolitik: Die SSK
sucht ihren Platz. 35 Jahre Strahlenschutzkommission: Klausurtagung im
November 2009 in Berlin. Bei ihrer Gründung vor 35 Jahren war die
deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) dem Bundesinnenministerium
zugeordnet. Im Juni 1986 wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit (BMU) neu errichtet und dabei Auftraggeber der SSK.
Seit 1981 treffen sich die Mitglieder der SSK und ihrer Ausschüsse zu
jährlichen Klausurtagungen. Diesmal traf man sich am 5. und 6. November 2009
unter der Überschrift „Risiken ionisierender und nichtionisierender
Strahlung“ in Berlin. Für den langjährigen SSK-Geschäftsführer Dr. Detlef
Gumprecht war dies gleichzeitig ein Abschied in die Pensionierung. Erstmals,
so betonte Ministerialdirigent Dr. Karl-Eugen Huthmacher als Vertreter des
Auftraggebers der SSK bei der Begrüßung, war bei einer solchen Klausurtagung
zudem auch ein Journalist zugelassen. Man wolle zeigen, daß alles mit rechten
Dingen zugehe. Ein Bericht von Thomas Dersee.
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Stx550-551.2009.2-3.2 (2 Seiten)
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Personalien
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Wolfgang Köhnlein erhielt
Bundesverdienstkreuz. Im Januar 2009 hat Bundespräsident Horst Köhler dem
Mitbegründer und früheren Präsidenten der Gesellschaft für Strahlenschutz
Professor Dr. Wolfgang Köhnlein das Verdienstkreuz am Bande des
Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Im Rahmen einer
Feierstunde wurde ihm die Auszeichnung jetzt am 24. April 2009 in seinem
Wohnort Havixbeck bei Münster überreicht. Wolfgang Köhnlein ist damit für
sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement im Umweltschutz ausgezeichnet
worden. Strahlentelex gratuliert herzlich!
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Stx536-537.2009.5.1 (1 Seite)
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Personalien
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Berufliche Strahlenexposition: PD
Dr.med. Rainer Becher. 19. März 1934 – 23. Februar 2009. Mensch, Arzt,
Strahlentherapeut, Niedrigdosisexperte – ein kritischer und unabhängiger
Geist. Im Februar 2009 starb der Nuklearmediziner Priv.-Doz. Dr.med. Rainer
Becher an chronisch lymphatischer Leukämie. Er wehrte sich gegen den Mythos,
seine Erkrankung sei nicht strahleninduzierbar. Ein Nachruf von Prof. Dr.med.
Wolfgang Hoffmann, Universität Greifswald.
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Stx534-535.2009.4-6.3 (3 Seiten)
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Personalien
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Eine neue Entsorgungskommission ESK fürs BMU. Sicherheitstechnische Fragestellungen der
Entsorgung wurden bisher in einem Ausschuß der Reaktorsicherheitskommission
(RSK) behandelt. Wegen der zunehmenden Bedeutung dieser Fragen, so das
Bundesumweltministerium (BMU) in einer Mitteilung vom 30. Juni 2008, habe
Bundesumweltminister Gabriel entschieden, die Entsorgungsfragen in einer
eigenständigen Kommission beraten zu lassen. 11 Personen aus dem In- und
Ausland wurden am 12. Juni 2008 in die neue Kommission berufen, die sich am
30. Juni 2008 zu ihrer konstituierenden Sitzung trafen.
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Stx518-519.2008.7.1 (1 Seite)
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Personalien
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Gratulation: Edmund Lengfelder
wurde 65. Dr.med. Dr.h.c. Edmund Lengfelder, Professor für
Strahlenbiologie an der Maximilian-Universität in München, feierte Ende März
2008 seinen 65. Geburtstag.
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Stx510-511.2008.4.1 (1 Seite)
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Personalien
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Nachruf: Ralph Graeub machte den
Petkau-Effekt bekannt. Am 26. Januar 2008 starb Ralph Graeub wenige
Wochen vor seinem 87. Geburtstag in Kreuzlingen in der Schweiz. Ein Nachruf.
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Stx506-507.2008.6.1 (1 Seite)
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Personalien
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Sebastian Pflugbeil wurde 60. Der
Physiker Dr. rer. nat. Sebastian Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für
Strahlenschutz und Redaktionsmitglied des Strahlentelex, vollendete Mitte
September 2007 in Berlin sein 60. Lebensjahr.
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Stx498-499.2007.7-8.2 (2 Seiten)
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Personalien
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Nachruf: John W. Gofman ist tot.
Der Pionier der Atomphysik und Mediziner John W. Gofman, Fürsprecher eines wirkungsvollen
Strahlenschutzes, ist im Alter von 88 Jahren am 15. August 2007 in seinem
Haus in San Francisco gestorben.
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Stx496-497.2007.11.1 (1 Seite) + Stx498-499.2007.8.1 (1 Seite Nachtrag)
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Personalien
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Atomwirtschaft: Die Gesichter des
Störfalls. Entlassung und Rücktritte bei Vattenfall. Wie die Tagesmedien
ausführlich berichteten, war es in den vom schwedischen Stromkonzern
Vattenfall betriebenen deutschen Atomkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel seit
dem 28. Juni 2007 zu einer Pannenserie mit Bränden und weiteren
Unregelmäßigkeiten gekommen. Zwei Wochen später stellte das
Bundesumweltministerium Fehlverhalten des Personals fest und die schleswig-holsteinische
Atomaufsicht warf Vattenfall Inkompetenz und Täuschung von Behörden und
Öffentlichkeit vor. Am 13. Juli schließlich wurde die Polizei mit einem
Durchsuchungsbeschluß in den Büroräumen des AKW Krümmel vorstellig, um die
Namen des beteiligten Personals zu ermitteln, die Vattenfall zuvor nicht
nennen wollte. Vattenfall räumte nun – nach zwei Wochen – Bedienungs- und
Kommunikationsfehler ein und entließ am 16. Juli 2007 Bruno Thomauske, den
Chef der deutschen Atomsparte. Gleichzeitig trat auch der PR-Chef und
Pressesprecher Johannes Altmeppen von seiner Funktion zurück. Schließlich
trat am 18. Juli auch der Chef von Vattenfall Europe, Klaus Rauscher, zurück
und der Chef des schwedischen Mutterkonzerns, Lars Göran Josefsson, versprach
einen „Neuanfang“ und „größtmögliche Offenheit“.
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Stx494-495.2007.11-12.2 (2 Seiten)
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Personalien
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Nachruf: Walther Soyka gestorben.
Kurz vor Vollendung seines achtzigsten Lebensjahres starb am 25. Juli 2006 in
Bremen der österreichische Anti-Atom-Pionier Walther Soyka. 1969 hatte er in
Österreich das Volksbegehren gegen das Atomkraftwerk Zwentendorf initiiert.
Der Volksabstimmung gegen Zwentendorf 1978 folgte das Österreichische
Atomsperrgesetz. Walther Soyka war ein Mensch mit Zivilcourage und schon vor
mehr als 30 Jahren Experte für die Risiken der Atomenergie. Er unterrichtete
ab 1972 an der Universität Bremen. Robert Jungk wurde durch ihn zum
überzeugten Gegner der sogenannten friedlichen Nutzung der Atomkernspaltung.
Unter dem Titel „Ein Bote schlechter Nachrichten“ hielt die Bremer
Medizinphysikerin Inge Schmitz-Feuerhake im März 2002 anläßlich der Ehrung
von Walther Soyka durch die Stiftung Holy Human Leben in Stuttgart auf der
Veranstaltung „Wirtschaftliche und gesellschaftliche Wirkungen von Personen
mit Zivilcourage“ eine Laudatio auf Walther Soyka. Der Vortrag ist
dokumentiert in der Ausgabe des Strahlentelex
Nr. 374-375 vom 1. August 2002.
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Stx472-473.2006.5,6.2 (2 Seiten)
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Personalien
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Sternglass in Berlin. Am 21.
Juni 2006 sprach Prof. Dr. Ernest J. Sternglass auf Einladung der Gesellschaft
für Strahlenschutz, der IPPNW und der Kinder von Tschernobyl im Ökologischen
Zentrum Auferstehungskirche in Berlin. Ein Bericht von Sebastian Pflugbeil.
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Stx468-469.2006.7-8.2 (2 Seiten)
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Personalien
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Neuer Vorsitzender für die RSK.
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) hat den Dipl.-Ing. Klaus Dieter
Bandholz zum neuen Vorsitzenden der Reaktorsicherheitskommission (RSK)
berufen. Erstmals seit 1999 leitet damit wieder ein Atomkraft-Befürworter die
RSK. Bandholz war mehr als zwei Jahrzehnte beim Siemens -Konzern in der
Reaktorentwicklung tätig.
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Stx466-467.2006.7.1 (1 Seite)
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Personalien
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Lothar Hahn ist neuer Vorsitzender
des CSNI der OECD NEA. Der technisch-wissenschaftliche Geschäftsführer
der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS)mbH, Lothar Hahn,
ist am 15. Dezember 2005 in Paris zum Vorsitzenden des internationalen
Komitees für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (Committee on the
Safety of Nuclear Installations - CSNI) der Kernenergieagentur der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD Nuclear
Energy Agency - NEA) gewählt worden. Er übernimmt den Vorsitz von Ashok
Thadani von der amerikanischen atomrechtlichen Aufsichts- und
Genehmigungsbehörde NRC (U. S. Nuclear Regulatory Commission).
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Stx456-457.2006.8.1 (1 Seite)
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Personalien
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Nachruf auf Olav Axelson: Nach mehr als 25 Jahren drangen Olav Axelsons
Erkenntnisse über die Schädlichkeit häuslicher Radonbelastung auch in die
Amtsstuben. Am 1. März 2004, starb unerwartet im Alter von 66 Jahren Olav
Axelson, langjähriger Leiter des Departements für Arbeitsmedizin der
Universität Linköping. Strahlenschützern ist er vor allem wegen seiner
Arbeiten zur Wirkung chronischer Belastungen mit ionisierender Strahlung
bekannt. Er war der erste, der einen Zusammenhang zwischen Radon in Häusern
und Lungenkrebs feststellte. Von Inge Schmitz-Feuerhake.
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Stx438-439.2005.6-7.2 (2 Seiten)
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Personalien
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Prof. Siegwart-Horst Günther wird 80. Prof. Dr. Dr. med. habil.
Siegwart-Horst Günther hat großen Anteil daran, daß heute der Protest gegen
die Verwendung von abgereichertem Uran in panzerbrechenden Geschossen und die
dadurch entstehenden schwer kalkulierbaren Gesundheitsrisiken in großen
Territorien und über lange Zeit fester Bestandteil der Friedens- und
Anti-Atom-Bewegung geworden ist. Professor Günther feiert Anfang 2005 seinen 80.
Geburtstag – Strahlentelex gratuliert.
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Stx434-435.2005.8.1 (1 Seite)
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Personalien
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Strahlenschutzkommission neu berufen. Bundesumweltminister Trittin
hat im Januar 2005 die Hälfte der Mitglieder der Strahlenschutzkommission
(SSK) neu berufen. Sie besteht jetzt aus 16 Männern und 2 Frauen.
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Stx434-435.2005.8.1 (1 Seite)
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Personalien
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7 Mitglieder verlassen die Strahlenschutzkommission. Auf
"dreißig erfolgreiche Jahre" könne die deutsche
Strahlenschutzkommission (SSK) zurückblicken, würdigte Bundesumweltminister
Jürgen Trittin am 11. November 2004 die Arbeit "des
Wissenschaftlerkollegiums, das seit 1974 die wissenschaftliche Basis für
zahlreiche rechtliche Regelungen im Strahlenschutz liefert". Einer
breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde die SSK erstmals 1986 nach der
Reaktorkatastrophe von Tschernobyl, deren Auswirkungen sie zu verharmlosen
suchte. Zum Ende des Jahres 2004 läuft die Amtszeit von 7 der 16 Mitglieder
aus, für die nun Ersatz gefunden werden muß.
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Stx430-431.2004.8.1 (1 Seite)
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Personalien
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Nachruf: Fred Stevenson, 25. Juli 1944 - 2. Juni 2004. Dr. rer.
nat. habil. A. Frederick G. Stevenson starb am 2. Juni 2004 mit 59 Jahren. Er
war einer der selten gewordenen hochqualifizierten, international angesehenen
und unabhängigen Strahlenbiologen. Eine Würdigung von Prof. Dr. Otmar
Wassermann.
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Stx426-427.2004.5-7.3 (3 Seiten)
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Personalien
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Wir trauern um unseren Kollegen Dr. rer. nat. habil. A. Frederick G.
Stevenson, 25. Juli 1944 – 2. Juni 2004. Nachruf.
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Stx422-423.2004.3.1 (1 Seite)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Personalien
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Michael Sailer ist weiterhin Vorsitzender der RSK. Bundesumweltminister
Jürgen Trittin (Grüne) hat den Diplom-Ingenieur Michael Sailer im März 2004
für ein weiteres Jahr zum Vorsitzenden der Reaktorsicherheitskommission (RSK)
bestellt. Sailer hat diese Position bereits seit März 2002 inne.
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Stx414-415.2004.7.1 (1 Seite)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Personalien
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Epidemiologie: "Umwelt" stört. Seit dem 5. Dezember 2003
ist der in Umweltkreisen bekannte Professor Rainer Frentzel-Beyme plötzlich
nicht mehr Abteilungschef am Bremer Institut für präventive Sozialforschung
(BIPS). Nach einer Sitzung des zuständigen, vom Land Bremen beherrschten
"Vereins zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung in der
Hansestadt Bremen e.V." erfuhr Frentzel-Beyme, daß seine Abteilung
"Epidemiologie der Umwelt und des Arbeitslebens" mit sofortiger
Wirkung nicht mehr existiere. http://www.bips.uni-bremen.de;
http://www.medizin.uni-greifswald.de/icm/
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Stx408-409.2004.8.1 (1 Seite)
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Personalien
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Gratulation:
Nuclear-Free Future Award für Inge Schmitz-Feuerhake. Am 12.
Oktober 2003 erhielt für ihr Lebenswerk die Bremer Medizinphysikerin
Professor Dr. Inge Schmitz-Feuerhake im Münchner Alten Rathaus den Ehrenpreis
des Nuclear-Free Future Award. Diese international angesehene Auszeichnung
ist eine Initiative der Münchner "Franz-Moll-Stiftung für die kommenden
Generationen" und wurde seit 1998 nun zum sechsten Mal verliehen.
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Stx404-405.2003.6,7.2 (2 Seiten)
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Personalien
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Gratulation für Horst Kuni. Einer der profiliertesten deutschen
Strahlenschutzexperten, der Nuklearmediziner Professor Dr. med. Horst Kuni
von der Universität Marburg, erreicht im September 2003 das Ruhestandsalter.
Strahlentelex wünscht ihm viel Glück zum 65. Geburtstag!
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Stx400-401.2003.5,6.2 (2 Seiten)
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Personalien
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Gratulation: Wolfgang Köhnlein 70. Am 1. Mai 2003 feierte Professor
Dr. Wolfgang Köhnlein, Gründungsmitglied und früherer Präsident der
Gesellschaft für Strahlenschutz, seinen 70. Geburtstag.
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Stx392-393.2003.4,5.2 (2 Seiten)
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Personalien
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Nachruf: Dr. Alice Stewart ist tot. Am 23. Juni 2002 verstarb im
Alter von 95 Jahren die große englische Epidemiologin und Strahlenforscherin
Dr. Alice Stewart. Dr. Alice Stewart bewies als Epidemiologin, daß
Strahlenexposition und Krebs kausal verknüpft sind. Mit ihrer Forschung zwang
sie wissenschaftliche und politische Autoritäten wiederholt zur Revision
liebgewordener Lehrmeinungen und zu mehr Offenheit. Über mehr als vierzig
Jahre stellte Alice Stewart die offiziellen Abschätzungen für das
Strahlenrisiko in Frage. Ihre Forschungsergebnisse aus den Jahren 1956 bis
1958 alarmierte die Ärzteschaft in England, denn sie zeigten eine Korrelation
zwischen Röntgenexposition in der fötalen Phase und Krebserkrankung in der
Kindheit auf. Zwanzig Jahre später, als sie bereits in den Siebzigern war,
stellte sie erneut die Bedingungen beim Umgang mit radioaktiven Stoffen in
Frage und forderte eine Verbesserung der Sicherheitsstandards. Ihre
epidemiologischen Untersuchungen an den Arbeitern in den
Nuklearwaffenfabriken in den USA ergaben nämlich ein 10 bis 20 mal höheres
Gesundheitsrisiko als nach den damals gültigen internationalen
Strahlenschutzvorschriften angenommen wurde. Mit Alice Stewart hat die
Wissenschaftswelt eine unerschrockene, vorbildliche und bewunderungswürdige
Forscherin verloren. Ein Würdigung durch Prof. Dr. Wolfgang Köhnlein.
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Stx374-375.2002.1-3.3 (3 Seiten)
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Personalien
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Leukämie um deutsche Atomkraftwerke: Ein Bote schlechter Nachrichten. Walther
Soyka, ein Mensch mit Zivilcourage und Bote schlechter Nachrichten, war schon
vor 30 Jahren Experte für die Risiken der Atomenergie. Vortrag von Professor
Dr. Inge Schmitz-Feuerhake anläßlich der Ehrung von Herrn Walther Soyka,
Bremen, durch die Stiftung HOLY HUMAN LEBEN am 22. März 2002 in Stuttgart auf
der Veranstaltung "Wirtschaftliche und gesellschaftliche Wirkungen von
Personen mit Zivilcourage".
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Stx374-375.2002.4-8.5 (5 Seiten)
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Personalien
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BfS: Fachbereich Angewandter Strahlenschutz beim Bundesamt für
Strahlenschutz unter neuer Leitung. Dr. Gerald Kirchner ist seit dem 1.
Februar 2002 neuer Leiter des Fachbereichs Angewandter Strahlenschutz in der
Außenstelle des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) in Berlin-Karlshorst. Er
folgt damit Prof. Dr. Wolfdieter Kraus, der 2001 in den Ruhestand gegangen
war. Kraus hatte nach Auflösung des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und
Strahlenschutz (SAAS) der DDR den Fachbereich "Angewandter
Strahlenschutz" im BfS aufgebaut. Nach dem Ausscheiden von Kraus hatte
vorübergehend der Leiter des Fachbereichs Strahlenhygiene in München, Dr.
Wolfgang Weiss, die Leitung des Berliner Fachbereichs kommissarisch mit
übernommen. Weiss und Kirchner sind beide von Bundesumweltminister Trittin
(Grüne) zu Mitgliedern der deutschen Delegation von UNSCEAR bestellt worden,
des Komitees der Vereinten Nationen für die Wirkungen der Atomstrahlung. Daraus
folgert das BfS in seiner Mitteilung vom 6. Februar 2002, daß nun zwei
international renommierte Experten den Bereich Strahlenschutz im BfS
vertreten würden.
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Stx364-365.2002.7,8.2 (2 Seiten)
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Personalien
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Neuer SSK-Vorsitzender gewählt. Der Braunschweiger Professor
Günther Dietze ist seit Juni 2001 der neue Vorsitzende der
Strahlenschutzkommission (SSK). Dietze war bis dahin neben Prof. Wolfgang
Köhnlein einer der beiden stellvertretenden Kommissionsvorsitzenden. Dietze
tritt damit die Nachfolge der Epidemiologin Maria Blettner an, die Mitte Mai
2001 im Streit mit dem Bundesumweltministerium zurückgetreten war.
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Stx348-349.2001.5.1 (1 Seite)
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Personalien
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SSK-Vorsitzende zurückgetreten. Aus Protest gegen die Berufung des
Marburger Nuklearmediziners Prof. Dr.med. Horst Kuni in einen der Ausschüsse der
Strahlenschutzkommission (SSK) ist die Vorsitzende der Kommission, die
Epidemiologin Prof. Dr. Maria Blettner, am 15. Mai 2001 von ihrem Amt
zurückgetreten. In einem Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit kritisierte
sie, die Personalpolitik von Bundesumweltminister Jürgen Trittin habe in der
SSK dazu geführt, "dass nur noch allgemein über die Gefahren schwacher
Strahlung debattiert wird, anstatt über die Strahlenschutzgesetzgebung".
So eine SSK brauche man nicht. Blettner hatte bereits der früheren SSK unter
der CDU/ FDP-Regierung angehört und war dadurch aufgefallen, daß sie sich
gegen die Durchführung der Fall-Kontrollstudie wandte, mit der die
Ursachensuche für die Leukämiehäufung in der Elbmarsch vorangebracht werden
sollte. Trittin hatte die SSK nach seinem Amtsantritt nur teilweise neu
besetzt. 9 von 14 Mitgliedern, die die Strahlengefahren eher
herunterspielten, beließ er im Amt. Die SSK ist ein Organ der Exekutive und
besitzt keine eigene demokratische Legitimation. Mit einem Kommentar von Michael
Weber, 1. Vorsitzender Atomopfer e.V.
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Stx.346-347.2001.5,6.2 (2 Seiten)
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Personalien
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Strahlenschutzkommission in neuer Zusammensetzung. Die Strahlenschutzkommission
(SSK) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) tagte am 21. und 22. März 2001 erstmals in einer neuen Zusammensetzung.
Nach vom BMU nicht offiziell verlautbarten Berichten (die offizielle Homepage
www.ssk.de schwieg bis dahin ebenfalls dazu) sind
die bisherigen SSK-Mitglieder Prof. Dr. Chr. Reiners und Dipl.-Phys. O.
Schumacher von Minister Jürgen Trittin entlassen worden. Neu bestellt wurden
dafür Dipl.-Biol. B. Franke, Prof. Dr. Frankenberg, Priv.-Doz. Dr. Dr. Loose
und Prof. Dr. Stöver.
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Stx344-345.2001.5.1 (1 Seite)
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Personalien
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Japan: "Anti-nuclear Scientist and
Activist" Dr. Jinzaburo Takagi gestorben. Dr. Jinzaburo
Takagi, Mitbegründer und früherer Direktor des Citizens' Nuclear Information
Center in Tokyo, ist am 8. Oktober 2000 in Tokyo nach langer Krankheit an
Krebs gestorben. Takagis umfangreiches Werk als Wissenschaftler und Analytiker
trug in großem Maße zur Aufklärung der japanischen und internationalen
Öffentlichkeit, der Medien und Behörden über die Gefahren der Nutzung
radioaktiver Stoffe bei. Außer dem alternativen Nobelpreis Right Livelihood
Award 1997 erhielt Takagi viele andere Preise, so 1992 den Yoko Tada Human
Rights Award und 1996 den Ihatov Award der Kenji Miyazawa Society für seine
wissenschaftlichen Leistungen zum Wohl der Bevölkerung. 1997 empfing er den Peace Award der Nagasaki
Prefecture Hibakusha Membership Association. Auch als Kinderbuchautor
war er erfolgreich und erhielt 1993 den Sankei Children's Book Award.
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Stx338-339.2001.5.1 (1 Seite)
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Personalien
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Ein neuer Vorstand für die Gesellschaft für Strahlenschutz. Einen
neuen Vorstand hat die Gesellschaft für Strahlenschutz e.V. auf Ihrer
Mitgliederversammlung am 8. Juni 2000 zu Beginn ihres Internationalen
Kongresses "Strahlenschutz nach der Jahrtausendwende" in Bremen
gewählt. Demzufolge stehen der 1990 gegründeten Fachgesellschaft vor der
Berliner Medizinphysiker Dr.rer.nat. Sebastian Pflugbeil als Präsident, die
Ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen Dr.med. Helga Dieckmann aus Hannover
als Vizepräsidentin, der stellvertretende Vorsitzende der deutschen
Strahlenschutzkommission Prof. Dr.rer.nat. Wolfgang Köhnlein aus Münster
(vormaliger Präsident), der Berliner Diplom-Ingenieur Thomas Dersee als
Schatzmeister, sowie die Bremer Medizinphysikerin Prof. Dr.rer.nat. Inge
Schmitz-Feuerhake, der Hamburger Medizinphysiker Roland Wolff und der
Münchner Strahlenmediziner Prof. Dr. med. Dr. h.c. Edmund Lengfelder.
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Stx324-325.2000.7,8.2 (Kurzmitteilung, 2 Seiten)
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Personalien
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Greenpeace gibt dem Bundesamt für Strahlenschutz eine neue Stimme und
ein neues Gesicht. "Eine neue Stimme und ein neues Gesicht" hat
die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesamtes für Strahlenschutz
(BfS) erhalten, teilte die Behörde Mitte November 1999 mit. Der Bereich werde
künftig von Susanne Commerell (44) geleitet. Sie ist Nachfolgerin von Dr.
Eckart Viehl, der im August aus Altersgründen ausgeschieden war. Frau
Commerell war zuletzt fast zehn Jahre lang Pressesprecherin der deutschen
Sektion der Umweltschutzorganisation Greenpeace.
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Stx314-315.2000.4,5.2 (Kurzmeldung, 2 Seiten)
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Personalien
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Dr.rer.nat. Sebastian Pflugbeil (52), Medizinphysiker aus Berlin
und ehemals Minister in der Modrow-Regierung der DDR, ist am 30. Oktober 1999
zum neuen Präsidenten der Gesellschaft für Strahlenschutz gewählt worden. Er
folgt damit Prof. Dr.rer.nat. Wolfgang Köhnlein (66), Münster, in
diesem Amt.
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Stx308-309.1999.1.1 (Kurzmeldung, 1 Seite)
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Personalien
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Durchmarsch der Atomlobby bei der Strahlenschutzkommission (SSK).
SSK-Mitglieder fürchten sich vor reaktivierter BUND-Strahlenkommission (BSK).
1999.
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Stx300-301.1999.1,2.2 (2 Seiten)
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Personalien
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Neue Vorsitzende von RSK und SSK berufen. 1999.
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Stx298-299.1999.3.1 (1 Seite)
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Personalien
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Bonn: Reaktorsicherheits- und Strahlenschutzkommission von Trittin neu
besetzt. 12 neue und 2 alte Mitglieder für die Reaktorsicherheits-, 5
neue und 9 alte Mitglieder für die Strahlenschutzkommission. 1999. Mit
Kommentar: Nur ein allererster Gehversuch. Von Thomas Dersee.
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Stx294-295.1999.1,2.2 (2 Seiten)
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Personalien
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Zum neuen Präsidenten der Gesellschaft für Strahlenschutz wurde am
25. November 1995 Prof. Dr.rer.nat. Wolfgang Köhnlein, Münster, gewählt. Er
folgt damit Prof. Dr.med. Dr.h.c. Edmund Lengfelder, München, in diesem Amt.
Zur Person.
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Stx214-215.1995.12.1 (1 Seite)
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Personalien
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Die Mitglieder der Strahlenschutzkommission 1993/1994.
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Stx168-169.1994.9,10.2 (2 Seiten)
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Personalien
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Neuherberg: Paretzke folgt Jacobi. Dr. Herweg Paretzke ist seit
1993 neuer Leiter des Instituts für Strahlenschutz der Gesellschaft für
Strahlen- und Umweltforschung mbH (GSF) in Neuherberg bei München.
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Stx154-155.1993.8.1 (1 Seite)
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Personalien
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München/Sydney: Strahlenpreisträger des Jahres 1988. Die
International Radiation Protection Association (IRPA) hat Prof. Dr. Wolfgang
Jacobi, Direktor des Instituts für Strahlenschutz der Gesellschaft für
Strahlen- und Umweltforschung (GSF), auf ihrem Kongreß 1988 in Sydney den
"Sievert-Preis" zuerkannt. Jacobi gilt als Erfinder der
"effektiven Äquivalentdosis", eines Konzepts, das im Einzelfall zu
erheblichen Fehlbestimmungen der Schadenserwartung führen kann. Eine
kritische Würdigung von Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake.
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Stx30.1988.6.1 (1 Seite)
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Strahlenschutz-Leitlinien
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Strahlenschutz-Leitlinien
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Strahlenschutzpolitik: „Unterhalb
der Grenzwerte“. Von Dietrich Antelmann. Über die Risiken radioaktiver
Strahlung verbreiten die Betreiber nuklearer Anlagen und die von ihnen
beeinflußten Institutionen weltweit Desinformationen, Verharmlosungen und
Verdrehungen. Die Gefährdung infolge Niedrigstrahlung ist bei weiten Teilen
der Bevölkerung durch gezielte Propaganda und beharrliches Verschweigen der
Risiken in Vergessenheit geraten. Strahlen sind mit unseren Sinnesorganen
nicht wahrnehmbar. Damit auch unser Verstand sie nicht wahrnimmt, ist zum
Beispiel das Berliner Hahn-Meitner-Institut für Kernforschung nach
Tschernobyl in Hahn-Meitner-Institut (HMI) umbenannt worden. Nach
Bekanntwerden der Kinderkrebsstudie (KiKK-Studie) soll auch der Name
Hahn-Meitner nicht mehr an die Kernspaltung erinnern. Heute heißt das HMI
etwas umständlich Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie (HZB).
Beschreibung eines Betreibers von einem langjähriger Anwohner des
Forschungsreaktors in Berlin-Wannsee.
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Stx574-575.2010.6-8.3 (3 Seiten)
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Strahlenschutz-Leitlinien
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Atompolitik: Strahlenschutz ist
keine demokratische Veranstaltung. Dem Strahlenschutz fehlt es an
Legitimation und der EURATOM-Vertrag ist nicht demokratisch. Diese Einsicht
wurde jetzt erneut auf einem Symposium vermittelt, das der Wirtschaftsverband
Kernbrennstoff-Kreislauf und Kerntechnik e.V. (WKK) am 16. September 2009 in
Berlin unter dem Titel „Die neuen Basic Safety Standards (BSS) Strahlenschutz
der IAEA und der EU“ ausrichtete. Bericht und Kommentar von Thomas Dersee.
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Stx546-547.2009.7,8.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutz-Leitlinien
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Für die Endlagerung sind bereits Millionen Krebstote kalkuliert. Das Bundesumweltministerium veröffentlichte
neue Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle.
Wer bisher glaubte, bei sogenannten Endlagern für Atommüll handele es sich um
sichere, hermetisch verschlossene Anlagen, wird jetzt eines Anderen belehrt.
Am 15. Juli 2009 veröffentlichte das Bundesumweltministerium (BMU) anläßlich
der Vorstellung des Jahresberichts 2008 des Bundesamtes für Strahlenschutz
(BfS) die Endfassung neuer Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung
hochradioaktiver Abfälle. Dem BMU zufolge entsprechen sie „dem aktuellen
Stand von Wissenschaft und Technik“. Die neuen Sicherheitsanforderungen
sollen ausschließlich für ein zu errichtendes Endlager für wärmeentwickelnde
radioaktive Abfälle gelten und insoweit die am 5. Januar 1983 im
Bundesanzeiger bekannt gemachten Sicherheitskriterien für die Endlagerung
radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk ersetzen. Sie sollen Planungsgrundlage
für das Bundesamt für Strahlenschutz sein. Bericht mit einem Kommentar von
Thomas Dersee.
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Stx542-543.2009.1-3.3 (3 Seiten)
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Strahlenschutz-Leitlinien
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Die ICRP-Risikoschätzungen beschreiben
nicht die Realität. Internationale Konferenz der Europäischen Kommission für
Strahlenrisiken (ECRR) auf der griechischen Insel Lesbos. Am 5. und 6. Mai 2009 trafen sich
Fachleute für die Wirkungen ionisierender Strahlen auf Einladung des European
Committee on Radiation Risk (ECRR) in Molyvos auf der griechischen Insel
Lesbos. In den Vorträgen und Diskussionen ging es um die Kritik an der
gegenwärtig üblichen Einschätzung des Strahlenrisikos auf der Grundlage der
Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) bzw. des
BEIR VII-Reports aus der Akademie der Wissenschaften der USA und um die sich
abzeichnenden Entwicklungen aufgrund der von diesen beiden Organisationen
bisher weitgehend ignorierten Forschungsergebnisse der letzten Jahrzehnte.
Bericht von Sebastian Pflugbeil.
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Stx538-539.2009.5-6.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutz-Leitlinien
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Lesbos, 5. - 6. Mai 2009: ECRR-Tagung.
Für den 5. und 6. Mai 2009 lädt das European Committee on Radiation Risk
(ECRR) gemeinsam mit dem Umwelt-Department der Universität von Aegean zu
einer internationalen Konferenz nach Molyvos (Mithymna) auf der griechischen
Insel Lesbos. Die Veranstaltung unter dem Titel „Kritiken und
Weiterentwicklungen in der Einschätzung des Strahlenrisikos“ wird sich
speziell kritisch mit den von der Internationalen Strahlenschutzkommission
ICRP und dem BEIR VII-Komitee der USA propagierten Risikomodellen befassen.
Im Januar 2003 hatte die ECRR, wie seinerzeit berichtet, zur besseren
Beschreibung und Abschätzung der gesundheitlichen Auswirkungen von
Niedrigdosisstrahlung ein neues Dosismodell vorgestellt und
Strahlenschutzempfehlungen gegeben. Der in Englisch erschienene Report ECRR
2003 (ISBN 1-897761-24-4, Green Audit Press, UK, £ 45,00, www.euradcom.org)
ist inzwischen auch ins Russische, Französische, Spanische und Japanische
übersetzt worden. Angebote für Tagungsbeiträge (Abstracts bis 400 Worte)
werden erbeten bis zum 2. März 2009 an Prof. Chris Busby, Scientific
Secretary, ECRR, Green Audit, Castle Cottage, Sea View Place, Aberystwyth,
SY23 1DZ, Phone: +44 1970-630215 oder vorzugsweise per eMail: mailto:m3greenaudit@gmail.com
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Stx530-531.2009.12.1 (1 Seite)
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Originalseite im pdf-Format
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Strahlenschutz-Leitlinien
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Kinderkrebs in der Umgebung von
Kernkraftwerken: „Eine entscheidende Public Health-Studie“ - Die
kritische Überprüfung der Grundannahmen der geltenden Strahlenschutznormen
und eine Neueinschätzung der Risikofaktoren bei Strahlenexposition sind
notwendig. Die Nachricht von den Ergebnissen der Kinderkrebsstudie des
Mainzer Kinderkrebsregisters (KiKK-Studie) fand bislang auch in den USA viel
zu wenig Beachtung. Deshalb verfaßte Rudi H. Nussbaum, emeritierter Professor
für Physik und Umweltwissenschaften an der Portland State University in
Portland/Oregon (USA), einen Kommentar zu dieser Studie für seine
angelsächsischen Kollegen und die Medien, wovon er Strahlentelex
freundlicherweise eine Kopie schickte. Der Nachweis eines steilen Anstiegs
des Erkrankungsrisikos für Leukämie und andere Krebsarten bei Kindern unter 5
Jahren, je näher sie bei einem der deutschen Atomkraftwerke leben, stimme
nachdenklich und beunruhige. Angela Merkels konservative Regierung, so
schreibt Nussbaum aus der Perspektive eines anderen Kontinents, hat
Wissenschaftler des zentralen Kinderkrebsregisters beauftragt, eine
endgültige Studie über eine Überzahl von Krebserkrankungen bei Kindern in der
Umgebung von Atomreaktoren zu erstellen. Damit sollte offenbar das Konzept
der rot-grünen Vorgängerregierung (unter deren Regie war die Studie
ursprünglich in Auftrag gegeben worden) für einen Atomausstieg unterminiert
und dem öffentlichen Widerstand gegen ein Wiedererstarken der deutschen
Nuklearindustrie etwas entgegengesetzt werden.
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Stx516-517.2008.1-2.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutz-Leitlinien
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Internationale
Strahlenschutzkommission (ICRP) macht Rückwärtssalto. Bundesumweltminister Gabriel:
Neue Erkenntnisse zur Wirkung der Strahlung auf den Menschen stärker
berücksichtigen. Strahlen wirken offenbar doch stärker auf Menschen ein
als bisher angenommen. Auf einer Konferenz über neue Erkenntnisse zur Wirkung
ionisierender Strahlung am 19. Juni 2007 in Berlin und im Rahmen der
deutschen EU-Ratspräsidentschaft, hat Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die
schnelle Umsetzung des neuen Wissens in das Strahlenschutzrecht und den
praktischen Vollzug gefordert. „Es geht darum, jeden der neuen Sachverhalte
eingehend zu prüfen und klare Antworten auf die Frage zu geben, ob unsere
bestehenden Schutzsysteme den Stand des Wissens noch richtig und angemessen
abbilden. Wo dies nicht der Fall ist, muß unverzüglich gehandelt werden“,
forderte Gabriel. Dies sei der grundsätzlichen Verpflichtung der
Umweltpolitik zur rechtzeitigen und angemessenen Vorsorge gegen Umwelt- und
Gesundheitsrisiken geschuldet und gelte sowohl für das europäische wie auch
für das nationale Strahlenschutzrecht. Gabriel: „Die Schutzstandards dürften
dem Wissensstand nicht hinterherhinken. Gleiches gilt für den praktischen
Vollzug.“ Das ist bisher nicht der Fall. Jahrzehntelange Verzögerungen sind
im Gegenteil Standard, die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP)
nimmt neue Erkenntnisse traditionell nur zögerlich auf. Vorgestellt vom
ICRP-Vorsitzenden, Dr. Lars-Erik Holm, wurde jetzt auf der Berliner
Strahlenschutzkonferenz eine neue Grundsatzempfehlung der Kommission
erläutert. Sie soll deren 17 Jahre alte von 1990 ablösen. Zwar bereits im
März 2007 verabschiedet, liegt sie aber noch nicht in verbindlicher Druckform
vor, sondern ist erst für den Herbst 2007 angekündigt. Bericht mit einem
Kommentar von Thomas Dersee.
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Stx492-493.2007.1-3 (3 Seiten)
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Strahlenschutz-Leitlinien
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Die Internationale
Strahlenschutzkommission (ICRP) betreibt Wissenschafts-Travestie. Neue
ICRP-Empfehlungen vorbereitet. Seit der letzten größeren Empfehlung der
Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) sind 17 Jahre vergangen. Von
daher wäre es durchaus zu begrüßen, daß endlich eine aktuelle Empfehlung
herausgegeben würde – wenn diese Empfehlung die inzwischen gewonnenen
Erkenntnisse in den verschiedenen Bereichen des Strahlenschutzes
berücksichtigen und den Schutz der Menschen und der natürlichen Umwelt vor
Strahlenbelastungen verbessern würde. Vom 19. bis 21. März 2007 tagt nun die
Hauptkommission der ICRP, um ihre neue Empfehlung zu verabschieden.
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Stx484-485.2007.1,2.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutz-Leitlinien
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Atompolitik: Neue "Grundlagen
für die Sicherheit von Kernkraftwerken". Im Februar 2005 hatte das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Entwürfe für ein neues kerntechnisches Regelwerk ins Internet gestellt und
Interessierte um Kommentare und Vorschläge gebeten. Die bisherigen zentralen
Regeln wie die "BMI-Sicherheitskriterien" und die
"RSK-Leitlinien" stammen aus den siebziger und achtziger Jahren des
vorigen Jahrhunderts und sind veraltet. Alle bis zum 1. August 2005
eingegangenen circa 2.300 Kommentare seien nun bearbeitet und in den
vorliegenden neuen Regeltextentwürfen berücksichtigt worden, teilte das BMU
jetzt mit.
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Stx450-451.2005.6,7.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutz-Leitlinien
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Buchmarkt: Beförderung radioaktiver Stoffe. Eine deutsche Übersetzung
der Abschnitte I bis VIII der IAEA Safety Standards Series No. TS-R-1 hat
jetzt das Bundesamt für Strahlenschutz unter dem Titel "Empfehlungen für
die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen Ausgabe 1996 (in der Fassung
2003)" herausgebracht. Sie gelten für die Beförderung radioaktiver
Stoffe auf dem Land-, See- und Luftweg.
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Stx436-437.2005.7,8.2 (2 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutz-Leitlinien
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Strahlenschutz – das Pilotprojekt für "Gender Mainstreaming"
des Bundesumweltministeriums. Strahlenschutz ist das Pilotprojekt für
"Gender Mainstreaming" im Bundesumweltministerium. Geprägt von der
Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking sollen damit nun auch bei der
Strahlenbelastung "gleiche Rechte und Pflichten für Männer und
Frauen" gefördert werden. Der Schutz des ungeborenen Lebens wurde dazu
in der neuen Strahlenschutzverordnung 2001 mit dem Bedürfnis nach
"Gender Mainstreaming" konfrontiert. Schwangere und stillende
Frauen und ihre Kinder haben dabei verloren.
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Stx354-355.2001.4-8.5 (5 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutz-Leitlinien
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Dokumentation: Bremer Erklärung. Den Zustand des Strahlenschutzes in
Deutschland zum Beginn des neuen Jahrtausends kritisiert die Bremer Erklärung
der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.. Sie wurde auf dem Internationalen
Kongress "Strahlenschutz nach der Jahrtausenwende" am 9. und 10.
Juni 2000 in Bremen verkündet und bietet an, bei der Behebung bisheriger
Fehleinschätzungen und Unzulänglichkeiten zu helfen. Strahlentelex
dokumentiert den Wortlaut.
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Stx324-325.2000.3,4.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutz-Leitlinien
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Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP): Neuen Standard für den
Strahlenschutz vorgeschlagen. Der Vorsitzende der Internationalen
Strahlenschutzkommission (ICRP), Roger Clarke, kündete am 17. Mai 2000 an,
daß am folgenden Tag während der Konferenz der Internationalen
Strahlenschutzgesellschaft (IRPA) in Hiroshima ein neuer internationaler
Standard für den Strahlenschutz vorgeschlagen werde. Die ICRP hatte bereits
1977 und 1990 derartige Standards für die Strahlenexposition empfohlen, die
in diversen Ländern und von internationalen Organisationen, einschließlich
der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA, übernommen worden waren. Clarkes
Vorschlag, den Standard von 1990 zu revidieren, sei eine Folge des
gewandelten öffentlichen Bewußtseins und neuer Forschungsergebnisse in den
letzten zehn Jahren, heißt es.
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Stx322-323.2000.4.1 (1 Seite)
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Strahlenschutz-Leitlinien
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Schutz der Strahlen gegen Schutz vor Strahlung: Interessenkonflikt
zwischen IAEA und WHO. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich 1958
von der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) einen Maulkorb umhängen
lassen. Im Mai 1958 hatten die Internationale Atomenergieagentur (IAEA)
und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Übereinkunft unterzeichnet,
die einen gravierenden Interessenkonflikt beinhaltet. Sie ist in der
Vergangenheit von beiden Organisationen stets dahingehend ausgelegt worden,
daß die IAEA die Definitionsmacht über das Spannungsfeld Strahlung und
Gesundheit ausübt, während die WHO sich um die strahlenexponierten Personen
zu kümmern habe. Darauf weist Dr. Rosalie Bertell hin, Präsidentin des
International Institute of Concern for Public Health in Toronto, Kanada. Es
gibt Bestrebungen, diese Übereinkunft beim Treffen des WHO-Direktoriums im
Mai 2000 abzuändern.
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Stx316-317.2000.1,2.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutz-Leitlinien
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Detmolder Leitlinien zum Strahlenschutz: Die Kollektivdosis muß
definiert werden. Anmerkungen zu den Detmolder Leitlinien der
Gesellschaft für Strahlenschutz von Dr.med. Ernst von Kriegstein.
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Stx280-281.1998.10-12.3 (3 Seiten)
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Strahlenschutz-Leitlinien
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Detmolder Leitlinien zum Strahlenschutz: Frischer Wind im
Strahlenschutz. Die Durchsetzung des Minimierungsgebots im Strahlenschutz,
eine schnellere Anpassung des Strahlenschutzrechts an den Stand der
Wissenschaft, eine Entflechtung der Strahlenschutz-Gutachtergremien von dem
Strahlenschutz entgegengerichteten Interessen, eine drastische Senkung der
Dosisgrenzwerte sowohl für den beruflichen Umgang als auch für die zulässige
Strahlenbelastung der Allgemeinbevölkerung, eine Begrenzung der
Kollektivdosios, gezielte Programme zur Minimierung der medizinischen
Strahlenbelastung, die Einstufung des fliegenden Personals in die Kategorie
der beruflich Strahlenexponierten und Minimierungsmaßnahmen bei
zivilisatorisch bedingten Erhöhungen der natürlichen Strahlenbelastung: das
fordern die im August 1998 von der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V. (GSS)
formulierten Detmolder Leitlinien zum Strahlenschutz, die das Strahlentelex
erstmals dokumentierte.
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Stx278-279.1998.1-7.7 (7 Seiten)
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Strahlenschutz-Leitlinien
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Tod und Leid mit 500 Millionen Dollar verrechnet. Strahlenschutz kontra
gesellschaftliche Kosten von Strahlenkrebs. Anstelle des
Strahlenschutzgrundsatzes "so wenig Strahlung wie irgend möglich",
setzte die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) in ihrer Empfehlung
Nr. 9 vom 17. September 1965 den Grundsatz "so wenig Strahlung wie
vernüftigerweise zu erreichen" ("as low as reasonably achievable
(ALARA)"). Diesen Grundsatz verfolgt das technische
Strahlenschutzpersonal seit langem. 1973 und 1977 verdeutlichte die
Internationale Strahlenschutzkommission ihre Position und erläuterte, daß mit
Hilfe einer Kosten-Nutzen-Analyse abzuschätzen sei, was "praktikabel
oder vernünftigerweise zu erreichen" ist. In der Zeitschrift Health
Physics veröffentlichten Paul G. Voillequé und Robert A. Pavlik 1982
Rechenmethoden und Zahlen zur mengenmäßigen Abschätzung der gesellschaftlichen
Folgekosten radioaktiver Belastungen in den USA. Ein auf Dollar und Cent
gebrachter "Nutzen" wird dann mit den Kosten für
Strahlenschutzmaßnahmen in Beziehung gesetzt. Der angewandte Ansatz bedeutet:
Die Kosten für durchgeführte Strahlenschutzmaßnahmen und die
gesellschaftlichen Kosten der gesundheitlichen Spätfolgen infolge
unterlassener Strahlenschutzmaßnahmen sollen insgesamt so klein wie möglich
gehalten werden. Nach diesem Grundsatz werden auch Grenzwerte für
Nahrungsmittel festgelegt.
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Stx53.1989.1,2,5.3 (3 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Zurück zum Anfang
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz: Kalkulierter
Strahlentod. Die Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in Japan und
Europa sind viel zu hoch und nehmen tausende Strahlenkrebstote in Kauf.
Die Aufnahme von Radionukliden mit der Nahrung ist nach Reaktorkatstrophen
wie der von Tschernobyl vor 25 Jahren und jetzt der von Fukushima mittel- und
langfristig der wichtigste Belastungspfad. Eine drastische Absenkung der
Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in Europa und Japan
fordern deshalb jetzt die Verbraucherorganisation foodwatch und die deutsche
Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs/Ärzte in
sozialer Verantwortung (IPPNW). Nach den Berechnungsgrundlagen der
Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) würde eine Ausschöpfung der
derzeit in Japan und in Europa für die Einfuhr japanischer Lebensmittel
geltenden Grenzwerte für Nahrungsmittel in Deutschland zu mehr als 150.000
Krebstoten jährlich führen, heißt es in einem am 20. September 2011 in Berlin
vorgestellten Report der beiden Organisationen. Und würde die gesamte
deutsche Bevölkerung sich von Lebensmitteln ernähren, die lediglich in Höhe
von 5 Prozent dieser Grenzwerte belastet sind, wäre immer noch mit mindestens
7.700 zusätzlichen Krebstoten jährlich zu rechnen. Nach anderen
Berechnungsgrundlagen als jenen der ICRP könnten es noch deutlich mehr sein
und hinzu käme ein breites Spektrum verschiedenster Erkrankungen und
genetischer Schädigungen. foodwatch und IPPNW beziehen sich dabei auf ein
Gutachten der Vorstandsmitglieder der deutschen Gesellschaft für
Strahlenschutz Thomas Dersee und Sebastian Pflugbeil, die beide auch die
Redaktion des Fachinformationsdienstes Strahlentelex bilden. Report und
Gutachten sind im Internet auf den Webseiten von foodwatch, IPPNW und
Strahlentelex in deutscher, japanischer, englischer und französischer Sprache frei abrufbar.
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Stx594-595.2011.1-4.4 (4 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz / Atommüll: Ermittlungsverfahren
wegen der Freigaberegelungen von Atommüll eingestellt. Das
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Herren Prof.
Dr. Rolf Michel, Prof. Dr. Wolfgang-Ulrich Müller, Dr. Stefan Thierfeldt und
Dr. Günther Schaller als verantwortliche Berater der Bundesregierung wegen
des Verdachts des Mißbrauchs ionisierender Strahlen nach Paragraph 309 des
Strafgesetzbuches (StGB) ist eingestellt worden. Das teilte der zuständige
Staatsanwalt Dr. Venjakob der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg
Ende Oktober 2010 mit. Diese hatte, wie bereits berichtet, im Januar 2010
gegen die Strahlenschutzberater der Bundesregierung Strafanzeige erstattet.
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Stx576-577.2011.7-8.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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„Einheitliche EU-Regeln für
Körperscanner“. Nach einem vereitelten Terroranschlag auf den Northwest-Airlines-Flug
253 kurz vor der Landung in Detroit am 25. Dezember 2009 hat sich eine
öffentliche Debatte darüber entwickelt, inwieweit der Einsatz von
Körperscannern (auch Personen-, Body- oder Nacktscanner genannt) zur
Verbesserung der Sicherheit des Luftverkehrs beitragen kann. Dabei ist auch
die Frage zu klären, ob die beim Einsatz von Körperscannern freigesetzte
Strahlung zu gesundheitlichen Risiken bei den Untersuchten führen kann. Die
EU-Kommission hat sich jetzt dafür ausgesprochen, den Einsatz von Körperscannern
auf Flughäfen in Europa einheitlich zu regeln. Am 15. Juni 2010
veröffentlichte sie einen Bericht über die bisher erfolgten Erprobungen. In
ihm heißt es, daß Körperscanner durchaus die Qualität von
Sicherheitskontrollen an Flughäfen verbessern könnten, vor ihrem Einsatz
seien aber unter anderem die Gesundheitsgefährdungen zu prüfen.
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Stx564-565.2010.5-6.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Atommüll in Mecklenburg-Vorpommern: Brunnenvergiftung
durch Freigabe von Atommüll in die Umwelt. Freigabe von radioaktiven
Reststoffen nach dem Konzept der „Kontrollierbaren Dosis“. Organisierte
Brunnenvergiftung: Um die endzulagernden Mengen Atommüll zu verringern,
werden radioaktive Reststoffe unterhalb gewisser Radionuklidkonzentration zur
Freisetzung in die Umwelt und freien Weiterverwertung freigegeben. Nach der
Stilllegung und beim Abbau kerntechnischer Anlagen fallen große Mengen
radioaktiver Reststoffe und Abfälle an. Für die Atomkraftwerke
Greifswald/Lubmin und Rheinsberg wird ein radioaktives Abfall- und
Restvolumen von insgesamt 210.000 Kubikmeter erwartet. Das Abfallvolumen kann
durch Konditionierungstechniken wie Hochdruckverpressen, durch Trocknung oder
Verfestigung mittels Zementierung verringert werden. Die größte Reduktion
erfolgt indes durch eine Verwertung der radioaktiven Reststoffe im
Wirtschaftskreislauf. Nach Darstellung der Energiewerke Nord GmbH (EWN)
können allein aus dem Kernkraftwerk Greifswald circa 1.200.000 Tonnen
radiologisch restriktionsfreies Material und circa 500.000 Tonnen
freizumessende Reststoffe in den Wirtschaftskreislauf beziehungsweise zur
Deponierung als gewöhnliche Abfälle verbracht werden. Nur circa 100.000
Tonnen radioaktive Reststoffe müssen später als radiologische Abfälle
zwischen- beziehungsweise endgelagert werden.
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Stx564-565.2010.2-3.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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„Weltniveau“ im Arbeitsschutz: Professor
Arndt und die Lungenfibrose bei Wismut-Bergleuten. Zur Anerkennung einer
Lungenfibrose bei Beschäftigten der früheren Sowjetisch-Deutschen
Aktiengesellschaft Wismut (SDAG Wismut in Sachsen und Thüringen) als
Berufskrankheit verlangt die Berufsgenossenschaft Bergbau (BBG) den Nachweis
einer extrem hohen Lungendosis bei den Betroffenen. Lungenfibrosen in Folge
von Staub sind jedoch ein typisches Berufsleiden von Bergleuten auch ohne
Strahlenbelastung. Die BBG stützt ihre Haltung auf ein Gutachten von Prof.
Dietrich Arndt, vormals führender Arbeits- und Strahlenmediziner der DDR.
Kombinationswirkungen von Staub und Strahlung werden in dem Gutachten nicht
untersucht, obwohl der Titel diesen Eindruck erweckt. Bericht von Inge
Schmitz-Feuerhake und Sebastian Pflugbeil
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Stx556-557.2010.2-7.6 (6 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz / Atommüll: Strafanzeigen
gegen Strahlenschutz-Berater der Regierung erstattet. Gegen vier
verantwortliche Berater der Bundesregierung, deren Empfehlungen in die
amtliche Strahlenschutzpraxis eingegangen sind, hat die Bürgerinitiative
Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. jetzt im Januar 2010 Strafanzeige
erstattet. Die Anzeige richtet sich gegen den Hannoveraner Prof. Dr. Rolf
Michel, bisheriger Vorsitzender der Strahlenschutzkommission (SSK), den
Essener Prof. Dr. U. W. Müller, Vorgänger von Michel als Vorsitzender der
SSK, den Hauptberater in der Arbeitsgruppe „Freigabe“ der SSK, Dr. S.
Thierfeldt, der Mitarbeiter der Firma Brenk-Systemplanung in Aachen ist, und
gegen Dr. G. Schaller vom Institut für Strahlenhygiene in Neuherberg bei
München des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Schaller wird speziell
vorgeworfen, ein verharmlosendes Szenario über die Einlagerung von
Radionukliden in normalen Mülldeponien (das sogenannte „Privatbrunnenmodell“)
erdacht und veröffentlicht zu haben, das die Immissionen auf die Bevölkerung
zig-tausendfach unterschätzt. Den vier Personen wirft die Bürgerinitiative,
vertreten von ihrer Vorsitzenden Kerstin Rudek und ihrem Beiratsmitglied
Dipl.-Ing. Heinrich Messerschmidt, den Mißbrauch ionisierender Strahlen nach
Paragraph 309, Absatz 2 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB) vor. Sie hätten in
verantwortlichen Positionen stehend und zum Teil gemeinsam handelnd über ihre
Beraterfunktionen für das Bundesumweltministerium und entgegen bestehenden
neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, wie sie schon vor Jahren in die
EU-Strahlenschutzrichtlinien Eingang gefunden haben, gefährliche
Aktivitätskonzentrationen in sehr großen Mengen zur Freigabe vorgeschlagen.
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Stx556-557.2010.1-2.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutzpolitik: Die SSK
sucht ihren Platz. 35 Jahre Strahlenschutzkommission: Klausurtagung im
November 2009 in Berlin. Bei ihrer Gründung vor 35 Jahren war die
deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) dem Bundesinnenministerium
zugeordnet. Im Juni 1986 wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit (BMU) neu errichtet und dabei Auftraggeber der SSK.
Seit 1981 treffen sich die Mitglieder der SSK und ihrer Ausschüsse zu
jährlichen Klausurtagungen. Diesmal traf man sich am 5. und 6. November 2009 unter
der Überschrift „Risiken ionisierender und nichtionisierender Strahlung“ in
Berlin. Für den langjährigen SSK-Geschäftsführer Dr. Detlef Gumprecht war
dies gleichzeitig ein Abschied in die Pensionierung. Erstmals, so betonte
Ministerialdirigent Dr. Karl-Eugen Huthmacher als Vertreter des Auftraggebers
der SSK bei der Begrüßung, war bei einer solchen Klausurtagung zudem auch ein
Journalist zugelassen. Man wolle zeigen, daß alles mit rechten Dingen zugehe.
Ein Bericht von Thomas Dersee.
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Stx550-551.2009.2-3.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Atompolitik: Strahlenschutz ist
keine demokratische Veranstaltung. Dem Strahlenschutz fehlt es an
Legitimation und der EURATOM-Vertrag ist nicht demokratisch. Diese Einsicht
wurde jetzt erneut auf einem Symposium vermittelt, das der Wirtschaftsverband
Kernbrennstoff-Kreislauf und Kerntechnik e.V. (WKK) am 16. September 2009 in
Berlin unter dem Titel „Die neuen Basic Safety Standards (BSS) Strahlenschutz
der IAEA und der EU“ ausrichtete. Bericht und Kommentar von Thomas Dersee.
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Stx546-547.2009.7,8.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die ICRP-Risikoschätzungen
beschreiben nicht die Realität. Internationale Konferenz der Europäischen
Kommission für Strahlenrisiken (ECRR) auf der griechischen Insel Lesbos. Am 5. und 6. Mai 2009 trafen sich
Fachleute für die Wirkungen ionisierender Strahlen auf Einladung des European
Committee on Radiation Risk (ECRR) in Molyvos auf der griechischen Insel
Lesbos. In den Vorträgen und Diskussionen ging es um die Kritik an der
gegenwärtig üblichen Einschätzung des Strahlenrisikos auf der Grundlage der
Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) bzw. des
BEIR VII-Reports aus der Akademie der Wissenschaften der USA und um die sich
abzeichnenden Entwicklungen aufgrund der von diesen beiden Organisationen
bisher weitgehend ignorierten Forschungsergebnisse der letzten Jahrzehnte.
Bericht von Sebastian Pflugbeil.
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Stx538.2009.5-6.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Atomrecht: Die Bundesregierung
vollzieht die sicherheits- und vorsorgeorientierten Vorschriften des
Atomgesetzes nicht. Gutachterin fordert Stärkung der Atomaufsicht und
Umkehr der Beweislast. Das Risiko für Kinder unter fünf Jahren, an Krebs und
Leukämie zu erkranken, nimmt zu, je näher ihr Wohnort an einem Kernkraftwerk
liegt. Trotz dieser durch aktuelle Untersuchungen nachgewiesenen
Dauergefährdung wird nach wie vor keine Schadensvorsorge betrieben, wie sie
vom Atomgesetz vorgeschrieben ist. Darauf machte die Europäische Vereinigung
für Erneuerbare Energien Eurosolar e.V. zum 23. Jahrestag der
Reaktorkatastrophe von Tschernobyl am 26. April 2009 aufmerksam. In einem von
Eurosolar in Auftrag gegebenen Kurzgutachten „Sicherheitsgewinn durch
Stärkung der Atomaufsicht“ kommt die Anwältin und Expertin für Umweltrecht
Dr. Cornelia Ziehm, Berlin, zu dem Schluß: „Der gebotene sicherheits- und
vorsorgeorientierte Vollzug des Atomgesetzes findet nicht statt. Eine klare
und gesetzlich verankerte Umkehr der Beweislast sowohl für Maßnahmen der
Atomaufsicht als auch mit Blick auf die Geltendmachung zivilrechtlicher
Haftungsansprüche ist überfällig.“ Der Staat müsse Konsequenzen daraus
ziehen, daß ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der mit dem Betrieb von
Leistungsreaktoren verbundenen Strahlenexposition und dem Anstieg des
Erkrankungsrisikos nach Auffassung von Wissenschaftlern nicht ausgeschlossen
wird.
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Stx536-537.2009.1-4.4 (4 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Den Röntgenpass wenigstens für
Kinder sicherstellen. Die Vorschriften der Röntgenverordnung von 2002 werden
immer noch nicht ausreichend umgesetzt. Weil Röntgenuntersuchungen auch
mit Strahlengefährdungen verbunden sind, ist die Aufklärung der Patientinnen
und Patienten darüber sowie eine Aufzeichnung in der seit 1987 geltenden
Röntgenverordnung zur Pflicht erklärt worden. Und damit die Information der
behandelnden Ärztinnen und Ärzte über erfolgte Untersuchungen und
Strahlenbelastungen nicht vom Erinnerungsvermögen der Patienten abhängig ist,
erhielt Paragraph 28 der Röntgenverordnung im Jahre 2002 unter anderem den
folgenden Zusatz: „(2) ... Bei Röntgenuntersuchungen sind Röntgenpässe
bereitzuhalten und der untersuchten Person anzubieten. ...“ Tatsächlich wird
nach weiteren sechs Jahren die Röntgenverordnung in diesem Punkt heute häufig
immer noch nicht umgesetzt, stellt dazu jetzt die Fraktion der
Grün-Alternativen Liste (GAL) in der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
von Berlin fest. Die Ausgabe von Röntgenpässen werde von den Ärzten oft nicht
angeboten und weil viele Patientinnen und Patienten ihrerseits keine Kenntnis
von der Verordnung haben, auch nicht nachgefragt. Deshalb stellte die
GAL-Fraktion in Berlin-Spandau nun im Juli 2008 den Antrag, das Bezirksamt
möge sich gemeinsam mit den anderen Berliner Bezirken und dem Senat von
Berlin dafür einsetzen, daß im Rahmen der gesundheitlichen Aufklärung der
Bevölkerung die Veröffentlichung von Inhalt und Zielstellung der
Röntgenverordnung in die regelmäßige Information des öffentlichen
Gesundheitsdienstes aufgenommen und Röntgenpässe zur Ausgabe bereitgehalten
werden. In Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Berlin, den Kliniken und
Hebammen solle zudem sichergestellt werden, daß für jedes neugeborene Kind
ein Impfpass und ein Röntgenpass ausgestellt und den Eltern mit einem
Merkblatt ausgehändigt wird. Und schließlich solle in Zusammenarbeit mit der
Ärztekammer Berlin, den niedergelassenen Kinderärzten und Kliniken auch
sichergestellt werden, daß im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen und der
Einschulungsuntersuchung für jedes untersuchte Kind, das keinen Röntgenpass
hat, ein Röntgenpass ausgestellt und gemeinsam mit einem Merkblatt den Eltern
übergeben wird.
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Stx518-519.2008.1-2.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Kinderkrebs in der Umgebung von
Kernkraftwerken: „Eine entscheidende Public Health-Studie“ - Die
kritische Überprüfung der Grundannahmen der geltenden Strahlenschutznormen
und eine Neueinschätzung der Risikofaktoren bei Strahlenexposition sind
notwendig. Die Nachricht von den Ergebnissen der Kinderkrebsstudie des
Mainzer Kinderkrebsregisters (KiKK-Studie) fand bislang auch in den USA viel
zu wenig Beachtung. Deshalb verfaßte Rudi H. Nussbaum, emeritierter Professor
für Physik und Umweltwissenschaften an der Portland State University in
Portland/Oregon (USA), einen Kommentar zu dieser Studie für seine
angelsächsischen Kollegen und die Medien, wovon er Strahlentelex
freundlicherweise eine Kopie schickte. Der Nachweis eines steilen Anstiegs
des Erkrankungsrisikos für Leukämie und andere Krebsarten bei Kindern unter 5
Jahren, je näher sie bei einem der deutschen Atomkraftwerke leben, stimme
nachdenklich und beunruhige. Angela Merkels konservative Regierung, so
schreibt Nussbaum aus der Perspektive eines anderen Kontinents, hat
Wissenschaftler des zentralen Kinderkrebsregisters beauftragt, eine endgültige
Studie über eine Überzahl von Krebserkrankungen bei Kindern in der Umgebung
von Atomreaktoren zu erstellen. Damit sollte offenbar das Konzept der
rot-grünen Vorgängerregierung (unter deren Regie war die Studie ursprünglich
in Auftrag gegeben worden) für einen Atomausstieg unterminiert und dem
öffentlichen Widerstand gegen ein Wiedererstarken der deutschen
Nuklearindustrie etwas entgegengesetzt werden.
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Stx516-517.2008.1-2.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Epidemiologie und Recht: Naturwissenschaftler
und Epidemiologen haben kaum Einfluss auf das Strahlenschutzrecht. Eine
Auseinandersetzung mit Naturwissenschaften findet im umweltrechtlichen
Schrifttum kaum statt. Zwar finden vereinzelt die Disziplinen Biologie,
Physik und Chemie Erwähnung, aber kaum das Fach Epidemiologie. Insbesondere
für das Strahlenschutzrecht liegt hierin ein Defizit, denn die gesetzlichen
Grenzwerte und Schutzkonzepte vor ionisierender und nichtionisierender
Strahlung beruhen in erster Linie auf epidemiologischen Erkenntnissen. Das
konstatiert der Kölner Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer in einem Aufsatz über
die Einflüsse epidemiologischer Forschung auf das Strahlenschutzrecht. Dem
Beitrag liegt seine Dissertation aus dem Jahre 2005 zugrunde, die an der
Universität Bielefeld von Frau Prof. Dr.rer.nat. Maria Blettner betreut
worden war, inzwischen Leiterin des Instituts für Medizinische Biometrie,
Epidemiologie und Informatik der Universität Mainz mit dem
Kinderkrebsregister am dortigen Universitätsklinikum.
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Stx504-505.2008.6-8.3 (3 Seiten)
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den Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutznovelle: Die
Brunnenvergifter sind weiter am Werk. Der leichtfertige Umgang mit
Radionukliden bleibt mit den Freigrenzen- und Freigaberegelungen auch im
neuen Änderungsentwurf für die Strahlenschutzverordnung erhalten. Im März
2007 hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) einen Änderungsentwurf zur derzeit geltenden Strahlenschutzverordnung
aus dem Jahre 2001 vorgelegt. Unter der Federführung des im Strahlenschutz
fachkundigen Diplom-Ingenieurs Heinrich Messerschmidt hat auch die
Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg dazu Stellung genommen. Dabei
rügt sie speziell, daß der Widersinn in der geltenden Freigrenzenregelung
nicht ausgeräumt wird und die Freigaberegelungen weder sachlich noch
wissenschaftlich begründbare Grundlagen haben.
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Stx494-495.2007.7,8.2 (2 Seiten)
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Zum
Originaltext der Stellungnahme der Bürgerinitiative Umweltschutz
Lüchow-Dannenberg
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutzverordnung: Die neuen
Strahlenschutz-Regelungen sind so falsch wie die vorigen. Stellungnahme der
Gesellschaft für Strahlenschutz zum Referentenentwurf einer „Ersten
Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen“. „Die
Gesellschaft für Strahlenschutz bedauert, daß gravierende Mängel der
geltenden Strahlenschutzverordnung in den vorliegenden Änderungen nicht
beseitigt wurden.“ Das erklärte deren Präsident Dr. Sebastian Pflugbeil in
einer Stellungnahme vom 17. Mai 2007 anläßlich der Länder- und
Verbändeanhörung, zu der die Abteilung Reaktorsicherheit des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für
den 25. Mai 2007 nach Bonn eingeladen hatte. Exemplarisch nennt Pflugbeil
„die Verschlechterung des Strahlenschutzes für Schwangere und die unsinnigen
Vorschriften zu Freigrenzen“. Insgesamt befremde der Schematismus der
Begründungen, heißt es in der Stellungnahme der Gesellschaft für
Strahlenschutz und sie schlägt vor, „daß ebenso regelmäßig wie die Frage der
Kosten der Gesetzesänderung oder des bürokratischen Aufwandes die Frage zu
beantworten ist, ob durch die Änderung das Schutzniveau und die
Rechtssicherheit für die (strahlenexponierten) betroffenen Personen
verbessert werden.“
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Stx490-491.2007.1-3.3 (3 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Neue Freigabewerte und
Vereinfachungen des Strahlenschutzes geplant. Änderungen der
Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung mit neuen Freigabewerten und
Vereinfachungen des Strahlenschutzes hat das Bundesumweltministerium
vorbereitet. Am 25. Mai 2007 will es dazu in Bonn die Länder und Verbände
anhören. Der Entwurf der „Ersten Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher
Verordnungen“ einschließlich Begründung, synoptischer Gegenüberstellung von
aktueller und künftiger Fassung sowie das Hintergrundpapier des BMU sind im
Internet auf der Homepage des BMU unter www.bmu.de/strahlenschutz/downloads/doc/39098.php
abrufbar.
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Stx486-487.2007.5-6.2 (2 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutzrecht
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Wir gehen nicht vorsichtiger um mit
Radioaktivität, sondern nachlässiger. 20 Jahre Beobachtungen im
Strahlenschutz. In der Folge der Reaktorkatastrophe vor 20 Jahren hat
sich in der Wahrnehmung und Behandlung von Radioaktivität ein Wandel
vollzogen. In den Interessenkonflikten um den Atomausstieg hat das dazu
geführt, daß der Strahlenschutz in Deutschland abgeschwächt wurde, sogar über
das von der EU geforderte Maß hinaus. Eine ökonomische Deckelung wurde
eingeführt und der Grundsatz des Minimierungsgebots aufgegeben. Wir gehen tatsächlich
heute nicht vorsichtiger, sondern nachlässiger mit der Radioaktivität um. Dem
Fatalismus aber sollte nicht nachgegeben werden, denn die gesundheitlichen
Folgeschäden sind größer als gerne behauptet. Ein Bericht von Thomas Dersee.
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Stx464-465.2006.1-6.6 (6 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Wissenschaft: Epidemiologie und
Strahlenschutzrecht. In diesem Sommer verteidigte Martin A. Riemer
erfolgreich seine Dissertation mit dem Titel "Einflüsse
epidemiologischer Forschung auf das Strahlenschutzrecht". Riemer ist
Jurist, er hat sich um die Schnittstelle zwischen Recht und Epidemiologie
Gedanken gemacht. Es gibt zu diesem Ansatz nicht viel Literatur – von daher
ist schon der Versuch, sich interdisziplinär zu engagieren, verdienstvoll.
Die Stärke der Arbeit liegt nicht in dem Überblickskapitel "Natur- und
gesundheitswissenschaftliche Grundlagen des Strahlenschutzes". So läßt
sein Umgang mit der Bewertung von Risiken die leitende Hand seiner Betreuerin
Prof. Maria Blettner spüren.
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Stx450-451.2005.7,8.2 (2 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutzrecht
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Atompolitik: Neue "Grundlagen für
die Sicherheit von Kernkraftwerken". Im Februar 2005 hatte das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Entwürfe für ein neues kerntechnisches Regelwerk ins Internet gestellt und
Interessierte um Kommentare und Vorschläge gebeten. Die bisherigen zentralen
Regeln wie die "BMI-Sicherheitskriterien" und die
"RSK-Leitlinien" stammen aus den siebziger und achtziger Jahren des
vorigen Jahrhunderts und sind veraltet. Alle bis zum 1. August 2005
eingegangenen circa 2.300 Kommentare seien nun bearbeitet und in den
vorliegenden neuen Regeltextentwürfen berücksichtigt worden, teilte das BMU
jetzt mit.
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Stx450-451.2005.6,7.2 (2 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz: Die Regelungen zur Freigabe radioaktiver Abfälle können
zu schweren Körperschäden und sogar zu Tötungen führen. Schwere Mängel der
Strahlenschutzverordnung. Die rot-grüne Bundesregierung in Berlin unter
Bundeskanzler Schröder (SPD) hat die Vorschläge der seinerzeit noch von Frau
Merkel (CDU) berufenen Strahlenschutzkommission (SSK) in den wichtigen
Schutzbereichen "Freigrenzen" und "uneingeschränkte
Freigabe" des hochgefährlichen Atommülls beim sogenannten "Rückbau"
stillzulegender Atomkraftwerke im Verhältnis 1:1 in die seit dem 1. August
2001 gültige Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) übernommen und damit
umgesetzt. Dadurch hat sie den Schutz der Bevölkerung in diesen Bereichen
praktisch aufgehoben und ad absurdum geführt. Ein Beitrag von Dipl.-Ing.
Heinrich Messerschmidt.
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Stx444-445.2005.1-3.3 (3 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
+ Stx446-447.2005.2.1 (1 Seite mit Korrekturvermerk)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz: Radonschutzgesetz im Entwurf vorgelegt. Den
angekündigten Entwurf eines Gesetzes "zum Schutz vor Radon beim
Aufenthalt in Gebäuden (Radonschutzgesetz)" nebst Begründung hat das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) am 22.
März 2005 per E-Mail zur Kenntnisnahme an Verbände und Fachkreise gesandt und
gebeten, bis zum 14. April 2005 Stellung zu nehmen. Das Gesetz soll im Sinne
des vorbeugenden Gesundheitsschutzes dem Ziel dienen, "auf Dauer die
Radonaktivitätskonzentration in Aufenthaltsräumen durch Einführung eines
Zielwertes von 100 Bq/m³ Innenraumluft für die Planung und Errichtung von
Neubauten und für wesentliche Änderungen von bestehenden Gebäuden zu
begrenzen".
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Stx438-439.2005.5-6.2 (2 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutzrecht
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Gesetz zur Überwachung radioaktiver Strahlenquellen. Das
Bundeskabinett hat am 12. Januar 2005 den von Bundesumweltminister Jürgen
Trittin vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Kontrolle hochradioaktiver
Strahlenquellen beschlossen. Schwerpunkt der vorgeschlagenen gesetzlichen
Regelungen ist ein neues zentrales Register beim Bundesamt für Strahlenschutz
(BfS). Dieses Register soll zur Kontrolle der hochradioaktiven
Strahlenquellen von der Herstellung bis zur Entsorgung dienen.
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Stx436-437.2005.6,7.2 (2 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutzrecht
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Die SSK will Erleichterungen für die Forschung. Die
Strahlenschutzkommission (SSK) will Erleichterungen für die medizinische
Forschung. Auf ihrer 190. Sitzung am 22./23. April 2004 hat sie eine
Lockerung der Regeln zur Genehmigung der Anwendung radioaktiver Stoffe oder
ionisierender Strahlen in der medizinischen Forschung empfohlen. Der
Versicherungsschutz für strahlenbelastete Versuchspersonen soll von 30 auf 5
bis 10 Jahre verkürzt werden.
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Stx418-419.2004.6,7.2 (2 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutzrecht
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Rüge aus den Gewerkschaften für handwerkliche Mängel in der neuen
Strahlenschutzverordnung. Widersprüche und Lücken beim Schutz für das ungeborene
Kind und den Säugling rügt Dr. Gerd Georg Eigenwillig,
Strahlenschutzsachverständiger der Gewerkschaften.
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Stx410-411.2004.4.1 (1 Seite)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutzrecht
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Neue "ärztliche und zahnärztliche Stellen" nach der
Strahlenschutzverordnung. Richtlinie zur Qualitätssicherung bei medizinischen
Anwendungen radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung tritt am 1. März
2004 in Kraft. Für den Bereich der Röntgenverordnung waren sogenannte
ärztliche Stellen bereits im Jahre 1995 eingeführt worden. Weil diese sich
nach Auffassung des zuständigen Bundesumweltministeriums bewährten, werden
jetzt auch für den Bereich der Strahlenschutzverordnung ärztliche und
zahnärztliche Stellen eingerichtet. Die Richtlinie Ärztliche und
zahnärztliche Stellen wurde deshalb erarbeitet, um für die zuständigen
Landesbehörden eine Grundlage für Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der
Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung am Menschen zu
schaffen. Die Richtlinie tritt am 1. März 2004 in Kraft.
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Stx410-411.2004.4.1 (1 Seite)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutzrecht
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Verbraucherschutz: Radioaktive Zusätze in Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs-
und Düngemitteln. Was es laut Umweltbundesamt bisher nicht gibt, kann
offenbar noch kommen. Den Zusatz radioaktiver Stoffe in Pflanzenschutz-,
Schädlingsbekämpfungs- und Düngemitteln regelt die neuste Änderung der
Strahlenschutzverordnung. Im Entwurf der neuen Strahlenschutzverordnung wurde
in Paragraph 106 der genehmigungsbedürftige Zusatz von radioaktiven Stoffen
und die genehmigungsbedürftige Aktivierung geregelt. In seinem Absatz 1
stand: "Wer bei der Herstellung ... von Pflanzenschutzmitteln ..., von
Schädlingsbekämpfungsmitteln oder Stoffen nach § 1 Nr.1 bis 5 des
Düngemittelgesetzes, ..., zweckgerichtet radioaktive Stoffe zusetzt, bedarf
der Genehmigung. Satz 1 gilt entsprechend für die Aktivierung. ..." Wir
haben im Hoch- und Fachschulbereich und im Umweltbundesamt recherchiert, zu
welchem Zweck man welchen Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- oder
Düngemitteln welche radioaktiven Stoffe zusetzt. Die Reaktion war einhellig
entsetzt: so etwas gebe es überhaupt nicht! Wir haben deshalb gefordert, die
entsprechende Passage ersatzlos zu streichen, was dann auch tatsächlich
gemacht wurde. In der 775. Sitzung des Bundesrates am 26. April 2002 wurde
nun im Schatten der Novellierung der Röntgenverordnung diese Streichung
wieder zurückgenommen. Heute gilt die oben zitierte alte Fassung.
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Stx378-379.2002.5.1 (1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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Noch weitere Verschlechterung des Strahlenschutzes für Schwangere. Einer
der ebenso gravierenden wie unverständlichen Mängel der neuen
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) aus dem Jahre 2001 ist die
Verschlechterung des Strahlenschutzes für Schwangere und das ungeborene
Leben. In allen früheren Strahlenschutzverordnungen war es Schwangeren
untersagt, in den gefährlichen Kontrollbereichen zu arbeiten. Heute ist das
erlaubt. Die absurde Begründung dafür lautete, daß das der Gleichberechtigung
der Frau diene. Am 26. April 2002 hat der Bundesrat nun zusätzlich
beschlossen, daß schwangere Frauen jetzt auch in radonbelasteten Bergwerken,
Schächten, Höhlen, Radonstollen und Wasseranlagen eingesetzt werden dürfen.
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Stx378-379.2002.4,5.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Juristische Bestätigung der Kritik an der neuen
Strahlenschutzverordnung. Die neue Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli
2001 verbessert nicht den Schutz der Bevölkerung vor radioaktiven Belastungen
durch Atomanlagen. Einzelpersonen dürfen jetzt überall außerhalb der
Überwachungsbereiche einer Dosis bis zu 1,0 Millisievert (mSv) im Jahr
ausgesetzt werden. Eine dadurch mögliche Gefährdung des Grundrechts auf Leben
ist nicht hinreichend erwogen worden, zumal entgegen europäischen Vorgaben
die summierte Dosis für die Gesamtbevölkerung nicht begrenzt worden ist. Auch
die Regelungen technischer Schutzvorkehrungen und der Katastrophenabwehr
erscheinen unzureichend. Zu dieser niederschmetternden Beurteilung der neuen,
seit August 2001 geltenden Strahlenschutzverordnung gelangt der Richter am
Oberverwaltungsgericht a.D. Herbert Sommer, einer Abhandlung
"Strahlenschutz für die Zeiten des Ausstiegs" (DVBl 15.8.2002).
Sommer bestätigt damit auch aus juristischer Sicht die Kritik von
Strahlentelex, der Gesellschaft für Strahlenschutz und der Ärztevereinigung
IPPNW an der von der rot-grünen Bundesregierung erlassenen
Strahlenschutzverordnung.
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Stx378-379.2002.1-4.4 (4 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die neue Röntgenverordnung ist beschlossen. Die Neufassung der
Röntgenverordnung wird am 1. Juli 2002 in Kraft treten. Das teilt das
Bundesumweltministerium (BMU) in seinem Pressedienst mit, nachdem das Bundeskabinett
am 29. Mai 2002 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne)
der Fassung zugestimmt hatte, die von den Bundesländern Ende April 2002 im
Bundesrat beschlossen worden war. Nach der Novellierung der
Strahlenschutzverordnung im Jahr zuvor sei damit auch der zweite Schritt
"einer grundlegenden Strahlenschutzreform" abgeschlossen, wird der
grüne Staatssekretär im Bundesumweltministerium Rainer Baake im
BMU-Pressedienst zitiert. Ziel der Änderung sei vor allem die Reduzierung der
Strahlenbelastung sowie die Umsetzung von EU-Recht und die Anpassung der
Regelungen an die neue Strahlenschutzverordnung, erklärt das
Bundesumweltministerium. So würden für Personen, die aus beruflichen Gründen
Röntgenstrahlung vor allem im medizinischen Bereich und bei der
Materialprüfung anwenden, von 50 auf 20 Millisievert pro Jahr gesenkt. Mit
neuen Wichtungsfaktoren wurde jedoch die effektive Dosis manipuliert, so daß
diese Dosisangaben nach neuem und altem Verordnungsrecht nicht mehr direkt
miteinander vergleichbar sind. Speziell für die Belastung von Brust und
Knochenoberfläche bedeuten zum Beispiel 20 Millisievert nach neuer
Rechenvorschrift eine Strahlenbelastung in Höhe von 60 Millisievert nach
bisheriger Rechenvorschrift. Für die meisten beruflich strahlenbelasteten
Personen verschlechtert sich damit der Strahlenschutz in Wirklichkeit
drastisch, ohne daß es dafür eine medizinische Rechtfertigung gibt. Im
Prinzip bestehen die selben grundsätzlichen Mängel, wie sie Strahlentelex in
der Vergangenheit für die Strahlenschutzverordnung dokumentiert hat. Auch in
der Röntgenverordnung wird der Schutz schwangerer Frauen und ihrer Kinder
aufgeweicht, indem Schwangere jetzt in Kontrollbereichen arbeiten dürfen.
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Stx370-371.2002.6,7.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenabfälle aus Arztpraxen und Laboren werden neuerdings mit dem
Hausmüll entsorgt. Auswirkung auf die Stadtreinigung durch die Aufgabe des Minimierungsgebots
in der neuen Strahlenschutzverordnung. An Müllfahrzeugen der Hamburger
Stadtreinigung wurden seit dem Herbst 2001 wiederholt erhöhte
Strahlenbelastungen festgestellt. Verursacher sind, soweit feststellbar,
Arztpraxen und Labore, die jetzt der Einfachheit halber und aus Kostengründen
damit begonnen haben, ihre radioaktiven Abfälle in den Hausmüll zu werfen.
Nach der neuen Strahlenschutzverordnung geschieht das meist legal. Die
Vorfälle verunsichern die Beschäftigten der Stadtreinigung und führen dazu,
daß Müllfahrzeuge für längere Zeit nicht benutzt werden können, wird aus
Hamburg berichtet.
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Stx362-363.2002.1.1 (1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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Radioaktivität im Trinkwasser. Verwässerter Verbraucherschutz durch die
novellierte Trinkwasserverordnung. Im Gegensatz zu der bisher noch
geltenden Trinkwasserverordnung enthält die unter der Federführung des
Bundesgesundheitsministeriums novellierte neue Fassung vom 21. Mai 2001 auch
Vorschriften zur Beschränkung der zulässigen Radioaktivität. Demnach sind
künftig 100 Becquerel pro Liter Tritium im Trinkwasser zulässig. Die neue
Verordnung tritt jedoch erst am 1. Januar 2003 in Kraft. Deshalb gelten zumindest
bis dahin die Vorgaben der Strahlenschutzverordnung ohne weitere
Einschränkungen und das bedeutet 1 Milliarde Becquerel Tritium pro Liter
Wasser gemäß der Freigrenzenregelung und 1 Million Becquerel Tritium pro
Liter Wasser gemäß der Freigaberegelung. Zum Vergleich: natürliches
Grundwasser hat einen Tritiumgehalt von lediglich etwa 0,5 Becquerel pro
Liter.
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Stx360-361.2002.3,4.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die neue Strahlenschutzverordnung – Dokumentation 10:
"Uneingeschränkte Freigabe" von Atommüll nach der deutschen
Strahlenschutzverordnung ist eingeschränkte Sicherheit für die Anwohner. Die
deutsche Strahlenschutzverordnung ist sehr viel schlechter als die europäischen
Empfehlungen vorgeben. In der deutschen Strahlenschutzverordnung
(StrlSchV) ist der beunruhigendste Punkt bei der Behandlung des Atommülls die
sogenannte uneingeschränkte Freigabe von radioaktiv kontaminierten flüssigen
und festen Materialien. Uneingeschränkte Freigabe bedeutet, daß bei
Unterschreitung einer in der Strahlenschutzverordnung für viele Isotope
angegebenen Konzentrationsschwelle der spezifischen Aktivität (angegeben in
Bequerel pro Gramm, Bq/g) der Antragsteller ohne jegliche Auflage mit den
derart freigegebenen Materialien machen kann, was er will. Es erfolgt
keinerlei Buchführung über den weiteren Verbleib. Uneingeschränkt
freigegebene Materialien können auch auf Mülldeponien landen und dort zu
einer nicht registrierten Erhöhung der Strahlenbelastung führen. Damit
stimmen dann die Risikoabschätzungen für die anwohnende Bevölkerung nicht
mehr. Die EURATOM-Richtlinie von 1996, an der sich die im Jahre 2001 neu
formulierte deutsche Strahlenschutzverordnung orientiert, enthält selbst
keine konkreten Zahlenwerte zur unbegrenzten Freigabe. Es gibt aber aus der
Reihe Strahlenschutz (Radiation Protection) der Europäischen Kommission in
Band 122 Empfehlungen, die diesen Punkt betreffen. Vergleicht man diese Werte
mit den in der deutschen Strahlenschutzverordnung angegeben Werten, so gibt
es zum Teil erhebliche Abweichungen. Beim Vergleich findet man,daß die
deutsche Strahlenschutzverordnung 10-, 100- und sogar 1.000-fach schlechter
ist als die EU vorgibt.
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Stx392-393.2003.3,4.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die neue Strahlenschutzverordnung – Dokumentation 9: 12 Jahre nach der
Einheit noch DDR-Strahlenschutz für die Wismut. Die Bundesregierung hat mit
der seit dem 1. August 2001 geltenden neuen Strahlenschutzverordnung
beschlossen, die Sanierung der Wismutregion möglichst billig zu gestalten.
Das geht nur auf Kosten der Gesundheit der in dieser Region arbeitenden und
lebenden Bürger. Eine kommentierende Dokumentation von Dr. Sebastian
Pflugbeil.
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Stx364-365.2002.2-5.4 (4 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die neue Strahlenschutzverordnung – Dokumentation 8: Von der Aushöhlung
des Grenzwertes "Berufslebensdosis". Die ursprünglich nur bis
1995 geltenden Übergangsbestimmungen der alten Strahlenschutzverordnung sind
jetzt als unbegrenzt gültiger Normalfall geregelt. Eine Überschreitung der
Berufslebensdosis beim früheren Uranbergbaubetrieb SDAG Wismut, der heutigen
bundeseigenen Wismut GmbH, wird nicht weiter kontrolliert. Die heutigen
Beschäftigten der Wismut in Sachsen und Thüringen können genötigt werden, noch
mehr Strahlenbelastungen für sich zu akzeptieren. Strahlentelex präsentiert
den 8. Teil seiner Dokumentation der Fehler der am 1. August 2001 in Kraft
getretenen neuen Strahlenschutzverordnung.
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Stx362-362.2002.3-5.3 (3 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die neue Strahlenschutzverordnung – Dokumentation 7: Strahlenrisiko,
Grenzwerte und akzeptierte Tote. Die Absenkung des Grenzwertes für
beruflich strahlenbelastete Personen von 50 auf 20 Millisievert pro Jahr ist
bei genauerem Hinsehen tatsächlich eine Verschlechterung des
Strahlenschutzes. Mit den Grenzwerten der neuen Strahlenschutzverordnung
verlangt die Bundesregierung, 10 Tote auf 2.000 strahlenexponierte junge
Frauen zu akzeptieren. Das sind zehnmal so viele wie vor 24 Jahren.
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Stx360-361.2002.1-3.3 (3 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die neue Strahlenschutzverordnung – Dokumentation 6: Strahlenschutz
erster und zweiter Klasse. Die Unterscheidung zwischen
"Tätigkeiten" und "Arbeiten" in der seit dem 1. August
2001 geltenden neuen Strahlenschutzverordnung schwächt den Strahlenschutz
beim Umgang mit natürlicher Radioaktivität. Aus Sicht der Strahlenmedizin ist
die Unterscheidung von Tätigkeiten und Arbeiten unsinnig. Die deutlich
schlechtere Behandlung von Bürgern und Arbeitnehmern, die durch natürliche
Radioaktivität belastet werden, stellt in bestimmten Bereichen eine
Fortsetzung der Praktiken im Zusammenhang mit dem menschenverachtenden
Uranbergbau in Sachsen und Thüringen, der Wismutregion im Süden der alten DDR
dar.
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Stx358-359.2001.3-8.6 (6 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die neue Strahlenschutzverordnung – Dokumentation 5: Schlechter
Strahlenschutz für Jugendliche. Für junge Leute unter 18 Jahren gelten
jetzt beim Einsatz in Strahlenschutzbereichen Teilkörperdosisgrenzwerte, die
bis zu 20mal höher sind als diejenigen, die ihnen die alte
Strahlenschutzverordnung zugemutet hat. Von Dr. Sebastian Pflugbeil.
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Stx356-357.2001.3,4.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die neue Strahlenschutzverordnung – Dokumentation 4: Geringerer Schutz
für schwangere und stillende Frauen und ihre Kinder. "Gender
Mainstreaming" anstelle von Schutz des ungeborenen Lebens.
Strahlentelex hatte im Juli 2001 damit begonnen, die Mängel und Fehler der
neuen Strahlenschutzverordnung systematisch aufzuzeigen. Dabei wurden die
Freigrenzen- und Freigaberegelungen für Strahlenmüll quasi als Freibrief für
Brunnenvergiftungen entlarvt (Nr. 348-349/Juli 2001), die versteckte
Manipulation des Dosisbegriffs enthüllt (Nr. 350-351/August 2001) und die
Kalkulation 100.000-fach überhöhter Freigrenzen mit falsch berechneten
Dosiskriterien aufgedeckt (Nr. 352-353/September 2001). Strahlentelex setzt
nun die Dokumentationsreihe mit der Darstellung der Verschlechterungen für
den Schutz schwangerer und stillender Frauen und ihrer Kinder fort. Auch wenn
es das im Juli 2000 von der Parlamentarischen Staatssekretärin Gila Altmann
(Grüne) im Bundesumweltministerium initiierte "Projektteam Gender
Mainstreaming" nicht hören will: Es verkehrt den Gedanken der
Gleichstellung von Frauen und Männern und die Frauenförderung in blanken
Zynismus, wenn jetzt entgegen bisheriger guter Praxis schwangere Frauen mit
ihren noch ungeborenen (weiblichen wie männlichen) Kindern zum Aufenthalt in
sogenannten Kontrollbereichen genötigt werden. Das aber ist die Konsequenz
der neuen Regelungen. Statt bislang höchstens 15 Millisievert
Strahlenbelastung pro Jahr können es nun 6.000 werden.
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Stx354-355.2001.4-8.5 (5 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die neue Strahlenschutzverordnung 2001 – Dokumentation 3: Für die unbeaufsichtigte
Freisetzung von Strahlenmüll sind zig-tausendfach höhere
Aktivitätskonzentrationen zulässig als für kontrollierte Ableitungen aus
Strahlenschutzbereichen. Widersprüche in der seit 1. August 2001 geltenden
Strahlenschutzverordnung. Die zulässigen Aktivitätskonzentrationen für
die genehmigungsfreie Freisetzung von Strahlenmüll in die Umwelt sind jetzt
100- bis mehr als 100.000-fach höher als diejenigen für kontrollierte
Ableitungen aus Strahlenschutzbereichen. Darauf weist der Kritiker der Strahlenschutzverordnung
Diplom-Ingenieur Heinrich Messerschmidt (Lüchow) hin. In der seit dem 1.
August 2001 geltenden neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) werden die
genehmigungspflichtigen Ableitungen von Radionukliden aus
Strahlenschutzbereichen wie zuvor so begrenzt, daß Einzelpersonen der
Bevölkerung in der unmittelbaren Umgebung mit höchstens 0,3 Millisievert im
Jahr belastet werden. Die Festsetzung der Freigrenzen wird dagegen unter
Bezug auf die EURATOM-Richtlinie 96/29 (angeblich) so vorgenommen, daß
Einzelpersonen der Bevölkerung bei Einhaltung der Freigrenzen mit höchstens
10 Mikrosievert effektiver Dosis pro Jahr belastet werden. Hier soll den
Bürgern also höchstens ein Dreißigstel der Strahlenbelastung zugemutet
werden, die man bei Einzelpersonen der Bevölkerung in unmittelbarer Umgebung
kerntechnischer Anlagen für zumutbar hält. Wenn Adam Riese Staatssekretär im
Umweltministerium wäre, so könnte man sich darauf verlassen, daß die
höchstzulässigen Aktivitätskonzentrationen für die Freigrenzen höchstens ein
Dreißigstel der kontrollierten höchstzulässigen Aktivitätskonzentrationen für
Ableitungen aus Strahlenschutzbereichen betragen dürften. Aus der im
Strahlentelex dokumentierten Tabelle ist jedoch zu erkennen, daß Adam Riese
nicht Staatssekretär im Umweltministerium ist – die höchstzulässigen
Aktivitätskonzentrationen nach der Freigrenzenregelung sind
unbegreiflicherweise nicht deutlich geringer sondern beträchtlich viel höher
als die für die Ableitungen aus Strahlenschutzbereichen. Es ist nicht
nachzuvollziehen, wie die Autoren der Strahlenschutzverordnung auf diesen in
sich so extrem widersprüchlichen Umgang mit der Radioaktivität kamen. Es ist
uns nicht bekannt, daß das Bundesamt für Strahlenschutz oder die
Strahlenschutzkommission das Bundesumweltministerium auf diesen
offensichtlichen Fehler aufmerksam gemacht hätten. Wird er nicht korrigiert,
sind schwere Gesundheitsschäden in der Bevölkerung programmiert.
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Stx352-353.2001.1-3.3 (3 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
+ Stx354-355.2001.7.1 (1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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Die neue Strahlenschutzverordnung 2001 – Dokumentation 2: Mit neuen
Wichtungsfaktoren wird die effektive Dosis manipuliert. Die effektiven
Dosen nach neuem und altem Verordnungsrecht sind nicht mehr miteinander
vergleichbar. Speziell für Brust und Knochenoberfläche wird bei gleicher
Strahlenbelastung jetzt eine geringere effektive Dosis berechnet als vorher.
Für die meisten beruflich strahlenbelasteten Personen verschlechtert sich der
Strahlenschutz drastisch, trotz der Absenkung des rechnerischen Grenzwertes
von 50 auf 20 Millisievert pro Jahr. Am 11. Juli 2001 hatte das
Bundeskabinett die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) vorgelegte
neue Strahlenschutzverordnung in der vom Bundesrat am 1. Juni 2001
beschlossenen Fassung akzeptiert. Sie soll am 1. August 2001 in Kraft treten
und die alte Verordnung von 1989 ersetzen. Dr. Sebastian Pflugbeil, Präsident
der Gesellschaft für Strahlenschutz, setzt seinen in der vorigen Ausgabe
begonnenen Bericht über die Konsequenzen für Gesundheit und Leben der
Menschen fort.
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Stx350-351.2001.6,7.2 (2 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutzrecht
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Die neue Strahlenschutzverordnung 2001 – Dokumentation 1:
Brunnenvergifter sind am Werk. Die Freigrenzen- und Freigaberegelung für
Strahlenmüll ist einer der gefährlichsten Punkte der neuen
Strahlenschutzverordnung. Die von der rot-grünen Bundesregierung
vorgelegte neue Strahlenschutzverordnung wurde am 1. Juni 2001 mit Änderungen
vom Bundesrat beschlossen. Dr. Sebastian Pflugbeil, Präsident der
Gesellschaft für Strahlenschutz, berichtet ab dieser und in den folgenden
Ausgaben über die Konsequenzen für Gesundheit und Leben der Menschen.
Zusammenfassung:
Die Freigrenzenregelung und die Freigaberegelungen widersprechen der
EURATOM-Richtlinie.
Die vorgegebenen Kriterien zum Schutz der Bevölkerung können nicht einmal
theoretisch ermittelt werden, weil die relevanten Daten fehlen.
Die Schutzkriterien können mit Sicherheit auch praktisch nicht eingehalten
werden.
Die Strahlenschutzverordnung öffnet den Betreibern kerntechnischer Anlagen
riesige Hintertüren, durch die sie Atommüll ohne jegliche Kontrolle, ohne
lästige Auflagen billig verschwinden lassen können.
Die Bundesrepublik Deutschland wird unweigerlich von einem Schleier von
Atommüll überzogen werden.
Die Folgen für Gesundheit und Leben der Bevölkerung werden schwerwiegen.
Es wird unmöglich sein, die Verursacher von Gesundheitsschäden Jahre nach
der Verteilung des Atommülls ausfindig zu machen – sie hätten ja auch nicht
gegen die Strahlenschutzverordnung verstoßen.
Es wird unmöglich sein, später – wenn das perfide System allgemein
verstanden worden ist und die Folgen zu spüren sind – den Atommüll wieder
zurückzuholen. Niemand weiß, wo er geblieben ist.
Aus Nachbarstaaten mit strengeren Richtlinien wird sich ein Strom von
Atommüll ganz legal und ohne jegliche Überwachung über die Grenzen nach
Deutschland bewegen.
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Stx348-349.2001.6,7.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Neufassung der Röntgenverordnung vorgelegt. Bundesumweltminister
Jürgen Trittin hat zu Beginn der Sommerpause, am 17. Juli 2001, Fachkreisen
und Verbänden seinen Entwurf zur Änderung der Röntgenverordnung zur
Stellungnahme zugeleitet. Die Anhörung dazu soll am 16. August in Bonn
stattfinden. Mit der Verordnungsnovelle wird nach Ansicht Trittins "die
Modernisierung des deutschen Strahlenschutzrechts" konsequent
fortgesetzt, nachdem die Novelle der Strahlenschutzverordnung eine Woche
zuvor vom Bundeskabinett verabschiedet worden war und zum 1. August 2001 in
Kraft treten soll. Der Entwurf zur Novelle der Röntgenverordnung ist
einschließlich Begründung unter http://www.bmu.de/fset800.htm
abrufbar.
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Stx350-351.2001.7.1 (1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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Atompolitik: Atomgesetz-Novelle vom Bundeskabinett beschlossen. Das
Bundeskabinett hat am 5. September 2001 den von Bundesumweltminister Jürgen
Trittin vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Atomgesetzes
beschlossen. Mit der Novelle soll die Vereinbarung zwischen der
Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen zum garantierten
Weiterbetrieb der Atomkraftwerke und ihrer Abschaltung in der Zukunft
rechtlich umgesetzt werden. "Ich rechne damit, dass das Verfahren im
Bundestag bis Ende des Jahres abgeschlossen werden kann", wird Trittin
dazu in der Pressemitteilung seines Ministeriums zitiert. Der Gesetzentwurf
kann von der Homepage des Umweltministeriums unter http://www.bmu.de/atomkraft
heruntergeladen werden.
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Stx354-355.2001.8.1 (1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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Atomausstieg: Neues Atomgesetz zur Erörterung freigegeben. Neufassung
der Strahlenschutzverordnung zum Download. Zu Beginn der Sommerpause, am 9.
Juli 2001, hat das Bundesumweltministerium den Entwurf für ein neues
Atomgesetz veröffentlicht und Verbände und Fachkreise aufgefordert, bis zum
2. August 2001 dazu schriftlich Stellung zu nehmen. Am 6. August 2001 soll
danach in Bonn eine Verbändeanhörung durchgeführt werden. Im September will
dann das Bundeskabinett den Gesetzentwurf erörtern und danach dem Bundesrat
und dem Bundestag zur Abstimmung zuleiten. Das Gesetz soll dem
Bundesumweltministerium zufolge "den Atomausstieg und die wesentlichen
Inhalte der am 11. Juni 2001 unterzeichneten Vereinbarung zwischen
Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen in bindendes Recht
umsetzen". Der Gesetzentwurf mit Begründung und einer "Liste der
beteiligten Verbände und Fachkreise" ist unter http://www.bmu.de/download/dateien/atg5.pdf,
http://www.bmu.de/download/b_atomkonsens_hintergrund_010611.htm
und http://www.bmu.de/download/dateien/atomkonsens_hintergrund_010611.pdf
ins Internet eingestellt worden. Zudem steht die Neufassung der
Strahlenschutznovelle mit den eingearbeiteten Änderungen des Bundesrates vom
1.6. 2001 seit dem 11.7.2001 zum Download bereit unter http://www.bmu.de/sachthemen/strahlen/strahlenschutz_base.htm
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Stx350-351.2001.7.1 (1 Seite)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz-Novelle 2001: Das Bundeskabinett beschloß schlechtere
Strahlenschutz-Regelungen als bisher und den Ländervertretern im Bundesrat
war das nicht schlecht genug. Die neue Strahlenschutzverordnung wurde am 1.
Juni 2001 mit Änderungen vom Bundesrat beschlossen. Umweltverbände: "Wir
können nicht verstehen, daß ausgerechnet unter einer rot-grünen Regierung der
Strahlenschutz für die Bevölkerung und die beruflich strahlenexponierten
Personen verwässert wird." Entgegen allen Versprechungen und
öffentlichen Äußerungen des Bundesumweltministers wird durch die von der
Bundesregierung vorgelegte neue Strahlenschutzverordnung das Schutzniveau der
beruflich strahlenbelasteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der
Bevölkerung in wesentlichen Punkten verschlechtert. Die neue
Strahlenschutzverordnung bestätigt die Zweifel vieler Bürgerinnen und Bürger
sowie Expertinnen und Experten an der Ernsthaftigkeit des von der rot-grünen
Bundesregierung angekündigten Atomausstiegs. Zu dieser Bewertung gelangen die
Gesellschaft für Strahlenschutz, das Otto-Hug-Strahleninstitut Bonn, der Bund
für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Robin Wood und die
Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW). Sie hatten
den Bundesrat aufgefordert, die Vorlage der Bundesregierung abzulehnen, weil
sie in ihrer Schutzfunktion noch hinter die Regelungen der bisherigen
Strahlenschutzverordnung von 1989 zurückweicht. Statt dessen setzten die
Ländervertreter am 1. Juni 2001 im Bundesrat weitere Verschlechterungen
durch. Mit einem Kommentar von Thomas Dersee.
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Stx346-347.2001.1-3.3 (3 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz-Novelle: "Menschenopfer für die Wirtschaftlichkeit
der Atomindustrie". Scharfer Protest gegen die in der neuen
Strahlenschutzverordnung vorgesehene Freigabe von Atommüll in die Umwelt. Schwerwiegende
Einwände gegen die am 14. März 2001 vom Bundeskabinett beschlossene Novelle
der Strahlenschutzverordnung hat Diplom-Ingenieur Heinrich Messerschmidt,
Strahlenschutzexperte aus Lüchow, vorzubringen. Seine bereits zur
Verbändeanhörung im Dezember 2000 und erneut im zuständigen Referat RS II des
Bundesumweltministeriums vorgetragenen Rechnungen und Argumente gegen die
vorgesehene Freigabe von Atommüll in die Umwelt, haben jedoch zu keinen
akzeptablen Änderungen geführt. Messerschmidt weist auf einen gravierenden
"Systemfehler" der neuen Strahlenschutzverordnung hin, der zu
Menschenopfern für eine billige Atommüllentsorgung führen wird.
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Stx344-345.2001.3,4.2 (2 Seiten)
Zu den Originalseiten im pdf-Format
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz-Novelle: Die Freigabe von Atommüll zur Freisetzung in
die Umwelt ist beschlossene Sache. Die Novelle der Strahlenschutzverordnung
wurde am 14. März 2001 von der Bundesregierung verabschiedet. Sie sichert den
AKW-Betreibern einen kostengünstigen Kraftwerksabriß und eine sparsame
Atommüllbehandlung. Während sich deutsche Politiker medienwirksam mit
ihrem Stolz und dem ihres Publikums beschäftigten und die Aufmerksamkeit
dieses Publikums auf den seit drei Jahren ersten Castor-Transport von Atommüll
aus Frankreich ins Zwischen- oder später auch Endlager Gorleben gerichtet
war, hat die rot-grüne Bundesregierung von der Öffentlichkeit weitgehend
unbeachtet am 14. März 2001 eine neue Strahlenschutzverordnung und damit die
Freigabe von Atommüll zur Freisetzung in die Umwelt beschlossen. Die neue
Verordnung bedarf jetzt nur noch der formalen Bestätigung durch den
Bundesrat, um in Kraft zu treten. Das wird für Ende Mai erwartet. Die neue
Fassung der Strahlenschutzverordnung löst die bisherige Fassung von 1989 ab
und soll die EURATOM-Richtlinien zum Strahlenschutz umsetzen. Zentrale
Neuerung der unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit erstellten Neufassung der Verordnung ist
die Freigabe von radioaktiven Abfällen zur Freisetzung und freien
Weiterverwertung nach einer bundesweiten einheitlichen Regelung. Bisher hatte
es lediglich einige einzelfallbezogene Entscheidungen auf Länderebene
gegeben.
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Stx342-343.2001.1-3.3 (3 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz-Novelle: Der Schutz schwangerer und stillender Frauen,
ihrer Kinder und der von Jugendlichen vor Strahlenbelastungen soll nach der
Planung des Bundesumweltministeriums schwächer werden. Die Umsetzung der
Euratomnormen in nationales Recht durch Novellierung der
Strahlenschutzverordnung verzögert sich bis ins Jahr 2001 hinein. Ende
September 2000 sprach der Berliner Medizinphysiker Dr.rer.nat. Sebastian
Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz, mit dem
Bundesvorstand von Bündnis-90/Die Grünen über den Entwurf der neuen
Strahlenschutzverordnung. Strahlentelex dokumentiert seine
"Nacharbeit" zu diesem Gespräch. Seine Bewertung: Schwangere Frauen
dürften nach den Entwürfen der Strahlenschutzverordnung von April und August
2000 einen Strahlenschutzbereich betreten, der für sie bisher aus guten
Gründen gesperrt war. Im Entwurf der neuen Strahlenschutzverordnung fehlt
auch das strikte Aufenthaltsverbot für stillende Frauen in Kontrollbereichen,
in denen mit offenen Radionukliden umgegangen wird. Nimmt man an, daß die
festgelegten Begrenzungen der Strahlenschutzbereiche etwas mit der
Wirklichkeit zu tun haben, so ergibt sich zwingend, daß man Schwangere, für die
man sicherstellen will, daß sie während der Schwangerschaft mit nicht mehr
als 1 mSv belastet werden sollen, nicht nur aus dem Kontrollbereich, sondern
auch aus dem Überwachungsbereich der neuen Strahlenschutzverordnung
heraushalten muß. Der neue Überwachungsbereich ist nämlich gerade dadurch
definiert, daß man dort mit Strahlenbelastungen oberhalb von 1 mSv pro Jahr
rechnen muß. Im Entwurf der neuen Strahlenschutzverordnung kommen die
beruflich strahlenexponierten Personen unter 18 Jahren schlecht weg. Es ist
nicht nachzuvollziehen, daß der erfreulicherweise zunächst abgesenkte
Grenzwert für die effektive Dosis (1 mSv pro Jahr) durch eine einfache
Genehmigung auf das 6-fache erhöht werden kann. Es ist auch nicht
nachzuvollziehen, daß die verschiedenen Teilkörperdosen nicht im gleichen
Maße wie die effektive Dosis gesenkt werden. So bleiben die
Teilkörpergrenzwerte im Normalfall für "Tätigkeiten" fast
unverändert so wie in der alten Strahlenschutzverordnung. Daß sie dann
"genehmigt" auch noch auf das dreifache erhöht werden können, ist
unvertretbar. Besondere Beachtung verdient der Umstand, daß im Bereich der
"Arbeiten", das heißt unter natürlichen Strahlenbelastungen,
generell die stark erhöhten Grenzwerte gelten. Die Teilkörperdosen sind
generell 3- bis 5-mal so hoch wie die, die die alte Strahlenschutzverordnung
jungen Leuten unter 18 Jahren zugemutet hat.
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Stx332-333.2000.5-9.5 (5 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Atommüll-Recycling: US-Behörde stoppt die Freigabe von kontaminierten Metallen.
Radioaktiv verseuchter Stahl soll zu Atommüllbehältern verarbeitet werden. Das
US-amerikanische Energiedepartment hat am 13. Juli 2000 den Verkauf mehrerer
tausend Tonnen Metallschrott aus Atomwaffenfabriken verboten, damit
radioaktiv kontaminierte Metalle nicht mehr länger zu Gürtelschnallen,
Reißverschlüssen, Spielzeug und anderen Erzeugnissen verarbeitet werden. Der
zuständige Staatssekretär Bill Richardson sagte, daß die Verkäufe erst wieder
aufgenommen werden sollen, wenn die für die jeweiligen Anlagen
Verantwortlichen sicherstellen könnten, daß die Metalle von jeglicher
nachweisbarer radioaktiver Kontamination frei sind.
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Stx326-327.2000.1,2.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz-Novelle 2000: Streit um die Freigabe und Freisetzung
radioaktiver Abfälle. Furcht vor Atommüllhalden gegen Furcht vor unsichtbar
verteilter Radioaktivität. Die Bundesregierung will der von
Bundesumweltminister Trittin (Grüne) vorgelegten Novelle der
Strahlenschutzverordnung zufolge radioaktiv verseuchte Materialien, etwa aus
dem Abriß von Atomanlagen, dann aus dem Bereich der Kontroll- und
Überwachungsbestimmungen für radioaktive Stoffe entlassen und zur Verwendung
oder Beseitigung im Rahmen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft
"freigeben", "wenn für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine
effektive Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten
kann". Die Kritiker dieses Vorhabens vertreten dabei zum Teil unterschiedliche
Ansätze. Mit einem Kommentar von Thomas Dersee.
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Stx324-325.2000.5,6.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Dokumentation: Bremer Erklärung. Den Zustand des Strahlenschutzes
in Deutschland zum Beginn des neuen Jahrtausends kritisiert die Bremer
Erklärung der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.. Sie wurde auf dem
Internationalen Kongress "Strahlenschutz nach der Jahrtausenwende"
am 9. und 10. Juni 2000 in Bremen verkündet und bietet an, bei der Behebung
bisheriger Fehleinschätzungen und Unzulänglichkeiten zu helfen. Strahlentelex
dokumentiert den Wortlaut.
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Stx324-325.2000.3,4.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Outsourcing bei der Neufassung von Richtlinien des Strahlenschutzes. Im
Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) hat das Bundesamt für Strahlenschutz
(BfS) die Arbeiten zur Anpassung der Richtlinie zum Erwerb der Fachkunde im
nichtmedizinischen Bereich des Strahlenschutzes an die neue
Strahlenschutzverordnung, zur Umsetzung der Euratom-Vorschriften in den
Richtlinien zur Bestimmung der inneren und äußeren Strahlenexposition und zur
Entwicklung von Kriterien für die Datenbasis von Langzeitsicherheitsanalysen
bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle ausgeschrieben. Interessenten
sollten sich bis zum 10. Juni 2000 schriftlich beim Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter melden.
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Stx322-323.2000.3,4.2 (2 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz-Novelle 2000: Die Unterscheidung von
"Tätigkeiten" und "Arbeiten" in der neuen Strahlenschutzverordnung
dient nicht dem Strahlenschutz. Von der Strahlenschutzverordnung zur
"Finanzministerschutzverordnung". Die Unterscheidung von
"Tätigkeiten" beim Umgang mit künstlicher Radioaktivität und
"Arbeiten" bei natürlichen Strahlungsquellen war Kritikpunkt der
Gesellschaft für Strahlenschutz und der Gewerkschaften auf der
Verbändeanhörung zur Novellierung der Strahlenschutzverordnung am 9. und 10.
Mai 2000 in Bonn. Der Medizinphysiker Dr. Sebastian Pflugbeil, Präsident der
Gesellschaft für Strahlenschutz, beschreibt die Konsequenzen aus dieser
Unterscheidung. Pflugbeil war Minister in der Modrow-Regierung der DDR und
ist gemeinsam mit den 30 Erstunterzeichnern des Gründungsaufrufs für das Neue
Forum Träger des Nationalpreises des Jahres 2000 der Deutschen
Nationalstiftung.
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Stx322-323.2000.1-3.3 (3 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz-Novelle 2000: Stellvertretender Vorsitzender der
Strahlenschutzkommission distanziert sich von der neuen
Strahlenschutzverordnung. Der Strahlenschutz für die Bevölkerung wird
verschlechtert. Federführender Jurist des Bundesumweltministeriums gibt zu:
Erkenntnisse der letzten eineinhalb Jahrzehnte über die Wirkung von Strahlung
blieben in der neuen Strahlenschutzverordnung unberücksichtigt. Unterabteilungsleiter
sieht für Proteste keine Chance, denn zwischen den beteiligten Ministerien
und den Ländern sei bereits alles voll abgestimmt. Bundesumweltminister
Trittin ist dem Vorwurf der Roßtäuscherei ausgesetzt. Der Strahlenschutz
für die Bevölkerung in Deutschland wird von der rot-grünen Bundesregierung
nicht wie behauptet um ein Drittel verbessert, sondern verschlechtert. Die
zulässige Belastung wird von 0,3 auf 1 Millisievert jährlich erhöht und soll
auch für Castor-Transporte gelten, obwohl die biologische Schadwirkung von
Strahlung größer ist als früher angenommen. Das ist die Erkenntnis
unabhängiger Strahlenschutz-Experten des Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) und der Gesellschaft für Strahlenschutz (GSS) nach einem
dreistündigen Treffen mit Vertretern des Bundesumweltministeriums (BMU), des
Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und der Strahlenschutzkommission (SSK)
am Abend des 12. April 2000 in Berlin.
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Stx320-321.2000.1-4.4 (4 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz-Novelle 2000: Das Bundesumweltministerium will über
Strahlenschutz nicht öffentlich diskutieren. Die Neufassung der
Strahlenschutzverordnung wird von den unabhängigen Experten der
BUND-Strahlenkommission scharf kritisiert. Die Anpassung der Strahlenschutzverordnung
an die Forderungen der EU-Richtline 96/29/Euratom hat im Frühjahr 2000 zu
wachsender Unruhe über ihre Auswirkungen geführt. Es gibt Befürchtungen vor
weiträumiger Verbreitung der Radioaktivität aus Atomanlagen in Deutschland,
Warnungen vor der zukünftigen möglichen Deponierung oder Verbrennung
strahlender Abfälle und Beschwichtigungen von Seiten der Atomindustrie und
der Politiker im Bundestag. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND), die Internationale Ärzteorganisation IPPNW, die Bürgerinitiative
Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, die Rechtshilfegruppe Gorleben, und die
Gesellschaft für Strahlenschutz haben prüfen lassen, ob der Entwurf der
Novelle dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht und den notwendigen
Schutz vor ionisierenden Strahlen in Deutschland verbessern wird. Die
unabhängigen Experten der BUND-Strahlenkommission (BSK) kommen zu dem Schluß,
daß das nicht der Fall ist. Die vollständige Studie liegt als Bericht Nr. 21-22 des Otto
Hug-Strahleninstitutes vor. Gesellschaft für Strahlenschutz e.V., Berlin,
Bremen 2000, 120 Seiten, ISSN 0941-0791.
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Stx318-319.2000.1-5.5 (5 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Die Gesundheit Ostdeutscher ist weniger schutzwürdig als die
Westdeutscher. Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weist
Verfassungsbeschwerde gegen die Praxis der Wismut-Sanierung nach altem
DDR-Standard zurück. Bei der Sanierung radioaktiver Altlasten des
früheren sowjetisch-deutschen Uranbergbaus in der DDR müssen die betroffenen
Bürger in Sachsen und Thüringen eine höhere Strahlenbelastung hinnehmen als
die im übrigen Deutschland. Das alte Strahlenschutzrecht der DDR dürfe auch
heute noch weiter angewandt werden, zum Schutz von Leben und Gesundheit der
Bevölkerung müsse nicht der Standard der bundesdeutschen
Strahlenschutzverordnung beachtet werden. Das hat das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Entscheidung der ersten Kammer
des Ersten Senats vom 2. Dezember 1999 ausgeführt, die am 11. Januar 2000
veröffentlicht wurde (Aktenzeichen: 1 BvR 1580/91). Von der
Strahlenschutzverordnung dürfe in der Uranregion der ehemaligen DDR
abgewichen werden, "weil es in der Sache um eine Altlastensanierung
singulären Ausmaßes geht", schrieben die Richter in ihrem Beschluß.
Damit nahm das Gericht eine Verfassungsbeschwerde von neun Klägern aus den
neuen Bundesländern gegen das Sanierungskonzept in der Uranregion nicht zur
Entscheidung an. Bericht mit einem Kommentar von Dr. Sebastian Pflugbeil:
Wismut oder die Ungleichheit vor dem Gesetz.
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Stx314-315.2000.1-3.3 (3 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Strahlenschutz-Novelle 2000: Bis zum 13. Mai 2000 soll der deutsche
Strahlenschutz an EU-Recht angepaßt sein. Das Bundesumweltministerium läßt seine
Vorstellungen zum neuen Strahlenschutzrecht nur verzögert in die
Öffentlichkeit sickern. Atomabfälle im Straßenbau, Atommüll durch
Müllverbrennung in die Luft "entsorgt", Atommüll verdünnt,
vermischt und in neuen Produkten verarbeitet, Einsparungen von Milliarden
Mark für die dann nicht mehr nötige Endlagerung - das sieht man beim
Landesverband Nordrhein-Westfalen des Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) e.V. auf uns zukommen, wenn die derzeit ohne Beachtung der
Medien und der Öffentlichkeit laufende Änderung des Atomgesetzes und der
Strahlenschutzverordnung gesetzliche Normalität wird. Offensichtlich sei
weder dem Leiter der Abteilung Strahlenschutz (RS II) beim
Bundesumweltministerium, noch dem zuständigen Staatssekretär oder Bundesumweltminister
Trittin so richtig klar, wovon sie eigentlich sprechen, während die alten
Referenten des Ministeriums so hinterhältig, täuschend und trickreich
zugunsten der Atomindustrie wirkten wie eh und je zu Zeiten der
Kohl-Regierung, befürchtet der Strahlenschutzexperte Diplom-Ingenieur
Heinrich Messerschmidt.
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Stx310-311.1999.1-3.3 (3 Seiten)
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Strahlenschutzrecht
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Euratom-Grundnormen: Neues Strahlenschutzrecht in Europa und
Deutschland bleibt hinter modernen Anforderungen noch weit zurück. Die
europäischen Richtlinien für den Strahlenschutz sind neu gefaßt worden und
sollen bis zum 13. Mai 2000 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in
nationales Recht umgesetzt worden sein - so auch in Deutschland. Darauf weist
Claudia Sonnek in ihrer vom Bundesamt für Strahlenschutz veröffen
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