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Uran ist
ein für Pflanzen, Menschen und Tiere nicht essentielles Spurenelement und
wirkt als Schwermetall chemotoxisch, als Radionuklid radiotoxisch (mutagen,
kanzerogen, teratogen). Der Hintergrundwert für Uran in Oberflächenwässern
Deutschlands liegt bei 0,33 Mikrogramm Uran pro Liter (µg U/l) und wird von
europaweiten Untersuchungen (FOREGS-Atlas 2005) mit einem ermittelten
Medianwert von 0,32 µg U/l für Europa bestätigt (M. Birke et al.,
Geochemischer Atlas der Bundesrepublik Deutschland, BGR 2006).
In der
Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) findet sich bisher kein Grenzwert für
Uran. Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt jedoch gemäß § 6 (1) TrinkwV 2001
als Höchstkonzentration für Uran im Trinkwasser einen lebenslang duldbaren
gesundheitlichen Leitwert (LW) von 10 Mikrogramm Uran pro Liter (10 µg U/l)
Wasser einzuhalten. Dieser Leitwert soll für alle Risikogruppen gelten
(BfR-Statusseminar, Dieter 2005).
In
Anlehnung an den Urangrenzwert der Mineral- und Tafelwasserverordnung wird
ein Grenzwert von 2 µg U/l auch für Trinkwasser diskutiert. Mineralwasser
darf nur noch als "für die Zubereitung von Säuglingsnahrung
geeignet" bezeichnet werden, wenn die zulässige Höchstbelastung von 2 µg
U/l nicht überschritten wird.
Je nach
Natur der geologischen Formation und anthropogener Nutzung der Böden
(Landwirtschaft, Bergbau) können Grundwässer und aus solchen gewonnenes
Trinkwasser Uran auch in höheren Konzentrationen als 10 µg U/l enthalten. In Analogie
zu § 9 Abs.6-8 TrinkwV 2001 erachtete das Umweltbundesamt einen
Maßnahme(höchst)wert von 20 µg U/l für eine Belastungsdauer von bis zu zehn
Jahren als „gesundheitlich duldbar“. Trinkwässer mit höheren Urangehalten
werden entweder nicht mehr verteilt, oder sie werden bereits jetzt oder in
nächster Zukunft zur Entfernung von Uran auf Werte von unter 10 µg U/l
aufbereitet (BfR-Statusseminar, Dieter 2005). Mehrere technische Verfahren
zur Uranentfernung sind derzeit in der Erprobung.
Die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) setzte 2004 ihren provisorischen lebenslang gesundheitlich duldbaren
Trinkwasserleitwert (provisional drinking water guide value) von 2 µg U/l auf
15 µg U/l hoch – bei unveränderter Berechnungsgrundlage.
Das
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sah vorübergehend einen
Urangrenzwert für Säuglingsnahrung von 0,2 µg/l vor, erhöhte ihn dann auf
Anforderung aus dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und dem
Umweltbundesamt (UBA) auf 2 µg/l.
Die
Verbraucherrechteorganisation foodwatch fordert, Mineralwässer, die mehr als 2 µg U/l enthalten, mit dem Warnhinweis „Nicht für die
Zubereitung von Säuglingsnahrung und Nahrung von Kindern bis 7 Jahre“ zu
versehen.
Verbraucherschützer
setzen sich für die Uran-Kennzeichnungspflicht beim Trinkwasser und
abgepacktem Wasser ein.
http://www.bfr.bund.de/cm/208/bfr_empfiehlt_die_ableitung_eines_europaeischen_hoechstwertes_fuer_uran_in_trink_und_mineralwasser.pdf
* Informationen zur Probennahme und
Analyse:
Die
Daten zu Urangehalten in Flaschenwässern entstammen der am Institut für Pflanzenernährung
und Bodenkunde der ehemaligen Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft in
Braunschweig Völkenrode (FAL-PB) erstellten und gepflegten Datenbanken zu
Uran in Umweltkompartimenten. Die darin gesammelten Daten entstammen sowohl
eigenen Analysen und Analysen der BGR, als auch Analysendaten, die in der
einschlägigen Literatur referiert und von FAL-PB validiert wurden.
Die
von FAL-PB analysierten Flaschenwässer wurden zwischen 2000 und 2007 im
Lebensmittelhandel erworben und nach Druckaufschluss mit Salpetersäure
mittels ICP-QMS auf ihren Urangehalt untersucht. Die Daten aus der Literatur
wurden erst nach Validierung der Urangehalte durch Analysen von FAL-PB in die
Datenbank übernommen.
Haftungsausschluss:
Die
von FAL-PB (Autor) herausgegebnen Analysendaten sind Eigentum des Institutes
für Pflanzenernährung und Bodenkunde der FAL. Alle von FAL-PB durchgeführten
Analysen wurden mit größter Sorgfalt unter Beachtung der Regeln "Guter
Laborpraxis" (GLP) erstellt. Die hier veröffentlichten Daten dienen
primär der Information von VerbraucherInnen. FAL-PB übernimmt keinerlei
Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der
bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche
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Der
Forschungsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) hat seit dem 1. Januar 2008 eine neue Struktur. Die
Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA), die
Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen (BAZ) und die
Institute für Pflanzenernährung und Bodenkunde sowie Pflanzenbau und
Grünlandwirtschaft der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL)
wurden zum Julius Kühn-Institut - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
zusammengeschlossen.
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