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Uran ist ein für Pflanzen, Menschen und Tiere nicht
essentielles Spurenelement und wirkt als Schwermetall chemotoxisch, als
Radionuklid radiotoxisch (mutagen, kanzerogen, teratogen). Der Hintergrundwert für Uran in
Oberflächenwässern Deutschlands liegt bei 0,33 Mikrogramm Uran pro Liter (µg
U/l) und wird von europaweiten Untersuchungen (FOREGS-Atlas
2005) mit einem ermittelten Medianwert von 0,32 µg U/l für Europa bestätigt
(M. Birke et al., Geochemischer Atlas der Bundesrepublik Deutschland, BGR
2006).
In der Trinkwasserverordnung fand sich lange kein
Grenzwert für Uran. Das Umweltbundesamt (UBA) empfahl jedoch gemäß § 6 (1) TrinkwV 2001 als Höchstkonzentration für Uran im
Trinkwasser einen lebenslang duldbaren gesundheitlichen Leitwert (LW) von 10
Mikrogramm Uran pro Liter (10 µg U/l) Wasser einzuhalten. Dieser Leitwert
soll für alle Risikogruppen gelten (BfR-Statusseminar,
Dieter 2005). In Anlehnung an den Urangrenzwert der Mineral- und
Tafelwasserverordnung wurde ein Grenzwert von 2 µg U/l auch für Trinkwasser
diskutiert. Am 11. Mai 2011 hat das Bundesgesundheitsministerium jedoch die
Änderung der Trinkwasserverordnung von 2001 bekannt gegeben. Sie tritt am 1.
November 2011 in Kraft und legt einen Uran-Grenzwert von 10 Mikrogramm pro
Liter fest. Demgegenüber darf Mineralwasser, das als „geeignet für die
Zubereitung als Säuglingsnahrung“ beworben wird, nicht mehr als 2 Mikrogramm
Uran pro Liter enthalten. Demnach wäre Leitungswasser nicht mehr unbesehen
für Säuglinge geeignet.
Je nach Natur der geologischen Formation und
anthropogener Nutzung der Böden (Landwirtschaft, Bergbau) können Grundwässer
und aus solchen gewonnenes Trinkwasser Uran auch in höheren Konzentrationen
als 10 µg U/l enthalten. In Analogie zu § 9 Abs.6-8 TrinkwV
2001 erachtete das Umweltbundesamt einen Maßnahme(höchst)wert von 20 µg U/l
für eine Belastungsdauer von bis zu zehn Jahren als „gesundheitlich duldbar“.
Trinkwässer mit höheren Urangehalten werden entweder nicht mehr verteilt,
oder sie werden bereits jetzt oder in nächster Zukunft zur Entfernung von
Uran auf Werte von unter 10 µg U/l aufbereitet (BfR-Statusseminar,
Dieter 2005). Mehrere technische Verfahren zur Uranentfernung sind derzeit in
der Erprobung.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) setzte 2004 ihren
provisorischen lebenslang gesundheitlich duldbaren Trinkwasserleitwert (provisional drinking water guide value)
von 2 µg U/l auf 15 µg U/l hoch – bei unveränderter Berechnungsgrundlage. Im
Juli 2011 schließlich hob die WHO in ihrer Trinkwasser-Richtlinie diesen Wert
erneut an, diesmal sogar auf 30 µg/l. Dies würde sich aus neuen
epidemiologischen Studien ableiten lassen und ersetze den bisherigen Wert,
der aus tierexperimentellen Studien abgeleitet worden sei, begründet das die
WHO. Außerdem berücksichtige dieser Wert die „Schwierigkeiten in Bezug auf
die technische Realisierbarkeit kleinerer Werte“ in der
Trinkwasserversorgung.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sah vorübergehend einen Urangrenzwert für
Säuglingsnahrung von 0,2 µg/l vor, erhöhte ihn dann auf Anforderung aus dem
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und dem
Umweltbundesamt (UBA) auf 2 µg/l.
Die Verbraucherrechteorganisation
foodwatch forderte, Mineralwässer, die mehr als 2 µg U/l enthalten, mit dem Warnhinweis „Nicht für die
Zubereitung von Säuglingsnahrung und Nahrung von Kindern bis 7 Jahre“ zu
versehen.
Verbraucherschützer setzen sich für die
Uran-Kennzeichnungspflicht beim Trinkwasser und abgepacktem Wasser ein.
http://www.bfr.bund.de/cm/208/bfr_empfiehlt_die_ableitung_eines_europaeischen_hoechstwertes_fuer_uran_in_trink_und_mineralwasser.pdf
* Informationen zur Probennahme und Analyse:
Die Daten zu
Urangehalten in Flaschenwässern entstammen der am Institut für
Pflanzenernährung und Bodenkunde der ehemaligen Bundesforschungsanstalt für
Landwirtschaft in Braunschweig Völkenrode (FAL-PB)
erstellten und gepflegten Datenbanken zu Uran in Umweltkompartimenten. Die
darin gesammelten Daten entstammen sowohl eigenen Analysen und Analysen der
BGR, als auch Analysendaten, die in der einschlägigen Literatur referiert und
von FAL-PB validiert wurden.
Die von FAL-PB
analysierten Flaschenwässer wurden zwischen 2000 und 2007 im
Lebensmittelhandel erworben und nach Druckaufschluss mit Salpetersäure
mittels ICP-QMS auf ihren Urangehalt untersucht. Die Daten aus der Literatur
wurden erst nach Validierung der Urangehalte durch Analysen von FAL-PB in die
Datenbank übernommen.
Haftungsausschluss:
Die von FAL-PB
(Autor) herausgegebnen Analysendaten sind Eigentum des Institutes für
Pflanzenernährung und Bodenkunde der FAL. Alle von FAL-PB durchgeführten
Analysen wurden mit größter Sorgfalt unter Beachtung der Regeln "Guter
Laborpraxis" (GLP) erstellt. Die hier veröffentlichten Daten dienen
primär der Information von VerbraucherInnen. FAL-PB
übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit
oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den
Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die
durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch
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Der
Forschungsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) hat seit dem 1. Januar 2008 eine neue Struktur. Die
Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA), die
Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen (BAZ) und die
Institute für Pflanzenernährung und Bodenkunde sowie Pflanzenbau und
Grünlandwirtschaft der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL)
wurden zum Julius Kühn-Institut - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
zusammengeschlossen.
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